Beiträge von Urseli

    Hallo zusammen,

    das, was der Notar in den mündlichen Erklärungen zum Kaufvertrag unter „weitere Verschärfung des Geldwäschegesetzes“ verstand, ist – wie sich bei der Fälligkeitsmitteilung herausstellte – in Wirklichkeit das sogenannte „Erste Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen“, auch „Sanktionsdurchsetzungsgesetz I“ genannt – siehe hier.

    Mittlerweile wurde auch der Kaufpreis überwiesen, die Druckansicht der Buchung wurde vom Notar als Beleg akzeptiert.

    Vielen Dank für die Kommentare und Gesetzeshinweise.

    Pumphut: Vielen Dank für den Hinweis bzw. Link. Dieses Gesetz kannte ich noch nicht, obwohl dieses ja (vom Namen her) das Naheliegendste wäre. Ich stieß bei meinen Forschungen auf Gesetze wie „Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ oder „Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche“ und komischerweise nicht auf das „Geldwäschegesetz“.

    Da dieses Gesetz schon von 2017 ist (allerdings mit vielen Änderungen), kann ich daraus nicht erkennen, ob die von meinem Notar genannte „Verschärfung“, die noch nicht so alt sein soll (vermutlich in den letzten drei Jahren) irgendwann in dem Gesetzestext vorgenommen wurde.

    Wenn nach wie vor die klassische (schriftliche und unterschriebene) Bestätigung über den Erhalt des Kaufpreises ausreichte, dann wäre es vom Notar eine „Übertreibung“, nun noch einen Beleg zu verlangen. Wenn aber der Gesetzgeber da irgend etwas verschärft hat, dann wäre es keine „Übertreibung“, sondern eben eine Notwendigkeit. Mich interessiert lediglich, ob der Beleg neuerdings wirklich notwendig ist oder nicht.

    Hallo zusammen,


    ich war kürzlich beim Notar um diese Immobilie nun ohne anfallende Spekulationssteuer zu verkaufen. Als der Notar beim Vorlesen des Vertrages auf den Nachweis der Zahlung des Kaufpreises zu sprechen kam, meinte dieser, es reichte aufgrund einer weiteren Verschärfung des Geldwäschegesetzes mittlerweile nicht mehr aus, lediglich eine unterschriebene Bestätigungsmitteilung an den Notar zu senden, daß der Kaufpreis gezahlt wurde, sondern es müßte noch ein extra Nachweis in Form des Kontoauszuges über die Zahlung des Kaufpreises beigelegt werden.

    Kann das hier im Forum jemand bestätigen, daß eine solche Veränderung stattgefunden hat? Und wenn ja: Welche Nachweise wären außerdem denkbar? Ich finde nämlich den Kontoauszug (oder auch nur eine Seite davon) etwas übertrieben bzw. es gefällt mir nicht, mein Privatleben z. B. durch Kontoauszüge teilweise offenzulegen. Ein Schwärzen aller anderen Buchungen empfinde ich auch nicht als sonderlich glücklich. Was sagt Ihr dazu?

    Hallo zusammen,


    es lag weniger am „Trauen“, denn am die Information von einem Steuerberate auch bekommen. Diese liegt nun (endlich) vor:


    Spekulationssteuer fiele grundsätzlich nicht an, weil die 10-Jahres-Frist deutlich überschritten ist. Und: Solange der Kaufpreis der Immobilie nicht höher läge als der Schenkungs-/Erbschaftssteuer-Freibetrag von 400.000 EUR, fiele auch keine andere Steuer an. Alles über 400.000 EUR würde aber versteuert werden.


    Liebe Grüße

    Urseli

    Hallo zusammen,


    vielen Dank für all Eure Antworten. Ich fürchte, ich komme nicht drumherum, einem Steuerberater die Frage vorzulegen. Heute fragte ich bei dem Notar nach, der letztes Jahr den Übergabevertrag gestaltet hat. Dieser meinte, es fiele keine Spekulationssteuer an, sprach aber von irgendeiner anderen Steuer, die möglicherweise anfallen könnte und meinte schließlich, sein Wissen als Notar reichte nicht aus, ich sollte mich an einen Steuerberater wenden.


    Ich finde es furchtbar, dass unser Steuerrecht so kompliziert und mehrdeutig ist.

    Vielen Dank, dass Ihr Euch die Mühe gemacht habt, auf meine Frage zu antworten.


    Vino Verdes Antwort klingt plausibel, der von Pablo angegebene Link bringt ziemlich sichere Gewißheit:

    Zitat

    […] Möchten Sie ein im Wege einer Schenkung erworbenes Haus nach der Schenkung verkaufen, spielt das Erbrecht keine Rolle. Sie sollten sich lediglich sicher sein, dass der Erwerb der Immobilie durch den Schenker mindestens zehn Jahre zurückliegt. Ist dies nicht der Fall müssen Sie auf den Gewinn Spekulationssteuer zahlen. […]

    Hallo zusammen,


    meine Mutter hat mir letztes Jahr eine vermietete Immobilie übertragen. Aus persönlichen Gründen möchte ich die Immobilie nun verkaufen. Der Makler meint, ich müsste Spekulationssteuer zahlen, wenn der Kaufpreis der Immobilie höher wäre als der im Übergabevertrag angegebene Verkehrswert.


    Das fällt mir irgendwie schwer zu glauben. Die Immobilie wurde 1994 fertiggestellt und in jenem Jahr auch von meiner Mutter erworben. Seitdem war die Immobilie immer vermietet. Fällt nun, nach knapp 27 Jahren, Spekulationssteuer an, nur weil die Immobilie vor einem Jahr auf mich übertragen wurde?