Beiträge von kreditmediator

    Liebe Franziska,


    ich schließe mich da auch Ihren Gedanken an, sich eher von Schulden zu befreien als diese, zu welchem Preis auch immer, zu prolongieren.
    Schuldenfrei schläft es sich einfach wesentlich besser.
    Und das nach Kompletttilgung noch vorhandenen Kapital lässt sich mit den Anlagetipps von Finanztip auch solide anlegen, wenn man die Renditen von Risikofreudigen auch nicht erreichen mag.
    Bescheidenheit vor Gier, das macht das Leben gelassener. Finde ich. Sehen Sie das auch so, lieber louis2012?

    Sichtweise
    der Banken zu ihren unzulässigen Kreditgebühren


    Auf der aktuellen Pressekonferenz der Targobank sagte deren Chef Franz Josef Nick:“Das Urteil des BGH hat unser Ergebnis kaputt gemacht“. Denn
    die Targobank musste bisher 213,0 Mio Euro an ungerechtfertigten Gebühren an die Kunden zurückzahlen. Spitzenreiter ist momentan die Deutsche Bank. Sie hat bisher zur Beseitigung ihrer Rechtsverletzung 400,0 Mio EUR zur Seite legen müssen. Dabei wurden von rund 13 Milliarden EUR, die insgesamt an Gebühren zu unrecht erhoben wurden nur ein Bruchteil, nämlich 0,9 Milliarden EUR von den Kunden zurückgefordert.


    Also, nicht praktiziertes Unrecht sondern ein Urteil ist Schuld am geringeren Betriebsergebnis. Da macht man es jetzt schlauer: Nunmehr haben die Kreditinstitute die Bearbeitungskosten über die Laufzeit gleich in den Zins des Kredits mit eingerechnet, denn das sei erlaubt.

    Zur Bausparsofortfinanzierung habe ich auch eine Frage an Experten auf diesem Gebiet. Ich selbst bin Verhandlungsexperte bei notleidenden Baukrediten aber auf diesem Gebiet des Kreditvertragsrechts juristisch nicht sattelfest.

    Ich betreue einen Kunden bei dessen außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen mit Kreditinstituten. Dabei ist auch die Deutsche Bauspar AG mit einer Vorfinanzierung über TEUR 400,0 und einem BSV in gleicher Höhe. Der Kunde möchte konditionsbedingt das Sofortdarlehen günstiger ablösen. Laufzeit des Darlehens seit 3/2007 ca. 15 Jahre und 2 Monate. Der Zinssatz von 5 % fest bis Zuteilung bei vertragsgemäßer Besparung.

    Der BSV wird lt. aktueller Auskunft der BSK voraussichtlich am 31.07.2022 zuteilungsreif. Eine Sofortauffüllung des Guthabens zur Erreichung einer zeitnahen Zuteilung lehnt die BSK jedoch ab.

    Abgesehen vom Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB frühestens nach 10 Jahren beharrt die BSK darauf, dass eine frühere Kündigung nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses gegen Berechnung eines Aufhebungsentgeltes möglich sei. Diese Regelungen sind im Vertrag jedoch nicht enthalten.
    Vermutlich ist dieses Verhalten kein Einzelfall.


    Welche Erfahrung haben Sie? Wie sehen Sie die Rechtslage?