Beiträge von N.oetken

    Hallo. Danke für die Antwort. Und auf die Frage: ich wollte die Selbständigkeit - ich bin Architekt - ruhen lassen und ggf. in der Zukunft nebenher ein paar kleine Aufträge wahrnehmen.

    Also könnet ich theoretisch ab Mai mit einem Monatsgehalt mit ca. 5.362,50 starten (64.350,- /12), ohne die Einkünfte aus der Selbständigkeit der ersten vier Monate zu berücksichtigen?

    Hallo zusammen,

    ich bin aktuell Selbständig, möchte aber in den kommenden Monaten ein festes Arbeitsverhältnis eingehen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch zurück von der PKV in die GKV. Die Rahmenbedingungen sind hier bei Finanztip sehr gut erklärt.

    Aber: wie berechnet sich nach der Festanstellung (z.B. ab Mai 2021) mein Jahresverdienst in Bezug auf die Versicherungspflichtgrenze. Werden alle Einkünfte, also Honorar aus der Selbständigkeit von Januar bis April und Gehalt aus dem Angestelltenverhältnis von Mai bis Dezember, in einen Topf geworfen oder zählen hier nur die Einkünfte aus der festen Anstellung?

    Besten Dank für Eure/ Ihre Antworten!