Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde der Fluggesellschaft dann noch ein wenig Zeit einräumen.
Beiträge von Bankomat
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Liebe Community,
ich habe eine berechtigte Beanstandung nach der Fluggastrechtverordnung 261/2004 gegen eine Fluggesellschaft.
Vorab habe ich der Fluggesellschaft meine Beanstandung per eMail (schriftliche Forderung werde ich per Einwurfeinschreiben noch senden) mitgeteilt. Im Antwortmail wird mir erklärt: "Aufgrund der sorgfältigen Betrachtung jedes Falles kann es inAusnahmefällen zu einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochenkommen. Wir bitten um Ihr Verständnis."
Ich habe in meinem Forderungs-Schreiben eine 14 tägige (plus ein paar Tage wg. Postweg) Zahlungsfrist genannt.
Dazu folgende Frage:
Muss ich jetzt die, wahrscheinlich schleppend bearbeitete, Antwort abwarten oder kann ich mich nach Ablauf der Zahlungs-Frist sofort (erstmal, bevor es möglicherweise zum Kadi geht) an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Verkehr wenden? -
Hallo Querflötenspieler, ich glaube, darüber kann man nur spekulieren oder es müsste sich ein spanischer Mitarbeiter melden, der Einblick hinter die Kulissen hat.
Zu meinem Fall mit den Leuten aus Kantabrien. Der Kostenfestsetzungsbeschluss liegt mir mittlerweile vor. Die RA´s der Santander hatten ihn auch schon vor geraumer Weile erhalten. Denen gebe ich jetzt noch etwas Zeit, bevor ich den GV losschicke.
Ich habe Angst, dass ich sonst vielleicht irgendwann einmal dement werde und vergesse, mir mein Geld von denen zu holen.
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Hallo, liebe Gemeinde,
da ist es. Das zweite Anerkenntnisurteil gegen die spanischen Brüder. Jetzt warte ich einmal auf den beantragten Kostenfestsetzungsbescheid und dann wird gerechnet. Sollte das Geld aus den Kosten der ungerechtfertigten Bereicherung nicht zügig auf dem Konto erscheinen, werde ich denen wieder Beine machen. -
So, die Santander hat die 2. BG überwiesen, obwohl der Termin vor dem AG MG noch aussteht. Natürlich erfolgte die Zahlung wie immer ohne Zinsen, Mahngebühren etc..
Ich vermute, bevor es zu dem Termin kommt, werden die RA´s der Santander wieder einem Anerkenntnisurteil zustimmen. Wenn nicht, werde ich bei der Verhandlung sehen, um was für Leute es sich da handelt. Die werde ich dort ohne Schaum rasieren. -
Hallo Sabine33,
die Frist zur Rückforderung von Bearbeitungsgebühren (BG) aus früheren Zeiten ist nach einem BGH-Urteil am 31.12.2014 abgelaufen.
Es können nur noch BG´s zurückgefordert werden, die noch nicht in die dreijährige Verjährungsfrist fallen, also solche, die mit heutigem Datum nach dem 05.05.2013 gezahlt wurden.Das tut mir sehr leid für euch.
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@ Nikolaus
Das wird mit Sicherheit viele Kunden der Bausparkassen freuen.In meinem Fall hat sich auch etwas getan. Nach Rückzahlung der BG durch die Santander, sind jetzt auch endlich die Zinsen auf meinem Konto gelandet. Jetzt steht nur noch der Kostenfestsetzungsbescheid und die damit verbundene Rückzahlung der vorgerichtlichen Ausgaben aus.
Auf die Rückzahlung einer 2. BG muss ich noch etwas warten, das AG Mönchengladbach sortiert z.Z. noch die Akten.
Ein schöner Tag ...
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@ Suedschwede
Das die Santander im Moment nur die BG überwiesen hat, ist schon o.k.. Das dicke Ende (Zinsen 5% über dem Basiszinssatz, Kosten Mahnbescheide, Kosten Anwalt, Gerichtskosten, Porto) kommt für die ja noch.
Und wenn das nicht freilwillig rüberwächst, nachdem der Kostenfestsetzungsbescheid des Gerichtes da ist, dann kriegen die auch noch Besuch, vom Gerichtsvollzieher.
Schön wäre es ja, wenn man mit dem Gerichtsvollzieher diese Firma besuchen könnte, damit die Spanier sehen, dass da Menschen hinter den Forderungen stecken, die früher mal ihre Kunden waren. -
Ich glaube nicht das du eine zweite Verhandlung benötigst, weil die Sachlage nach den BGH-Urteilen ja doch ziemlich eindeutig ist.
Beim AG Mönchengladbach sind z.Z. sehr viele Verfahren gegen Santander anhängig. Das kann noch eine "klitzekleine" Weile dauern vermute ich.Wenn das Verfahren in meiner zweiten Geschichte gegen Santander ebenso läuft (Anerkenntnisurteil) dann ist das o.k.., wenn es zu einer Verhandlung kommt ebenfalls. Kann ich mir bei der Summe der noch anhängigen Verfahren aber nicht vorstellen. Ist möglicherweise auch eine Sache des Streitwertes.
Dir ebenfalls gutes Gelingen bei deinem Kampf gegen die tauben Ohren (Santander hat den Knall nicht gesehen)
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@ Octalus
Haben die die Kapitalertragsteuer und den Soli nicht abgezogen?
Das wäre mal was Neues. -
@ IanAnderson 2
Also, Mitte Dezember (vorher war ich 4 Wochen in Urlaub, davor musste Santander ja noch das 2. Urteil auf sich wirken lassen) habe ich Santander aufgefordert, mir die BG´s samt Zinsen zurückzuzahlen. Was natürlich bis nach Weihnachten nicht passierte. Dann habe ich vor Jahresende einen Gerichtlichen Mahnbescheid beantragt.
Dem wurde kurz vor Ablauf der Frist von Wendt und Co. widersprochen (warum eigentlich? Macht da Ganze für Santander nur noch teurer).
Daraufhin habe ich erst meinen RA eingeschaltet.Im MB hatte ich als Gericht das Gericht angegeben, wo auch die für den Kredit zuständige Filiale ihren Sitz hat und das war nicht Mönchengladbach. Darum ging es wahrscheinlich auch so schnell.
Auf die Zahlung meiner 2. Forderung werde ich wohl noch ein wenig länger warten müssen, weil die größere Summe in MG verhandelt wird.
Santander ist also zur Zahlung der vollen Summe + 5% über dem Basiszinssatz + Gerichtskosten verknackt worden, ohne dass ich einen Gerichtstermin hatte.Ich hoffe, so deine Fragen beantwortet zu haben.
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Kurzes Update zum Kampf gegen die Santander:
Ich habe ein Anerkenntnisurteil gegen die Santander erhalten. BG sind auf meinem Konto gelandet, natürlich wie immer ohne Zinsen.
Mein Anwalt wartet noch das Kostenfestsetzungsschreiben ab und dann wird der Gerichtsvollzieher in Marsch gesetzt.Wollen wir doch mal sehen, ob wir diesen Brüdern nicht ein wenig mehr Sinn für Anstand und Recht beibringen können.
Ich fürchte nur, das fällt zumindest bei der Santander nicht auf fruchtbaren Boden. -
@ Iceman
Was um Himmels Willen ist denn ein Vollstreckungssauftrag?
Meintest du eventuell einen Titel aus einem Vollstreckungsbescheid?Dann auf und schick Ihnen einen Gerichtsvollzieher.
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Hallo Josefine,
ich habe schon einige dieser Mails erhalten. Bei allen Mails, die mit einem Link oder einem Anhang versehen sind, gehe ich mit der Maus über die Mailadresse des Absenders, dann sehe ich sofort, ob die authentisch ist.
Problematischer ist es, wenn die Adresse ähnlich der Originaladresse ist (z.B. original = info@bahn.de; fake = info@db-bahn.de). Dann muss man googlen, ob es diese Domain überhaupt gibt.Bin bisher sehr gut damit gefahren.
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@ Steffi
Da hast du denen mit 4 Tagen aber reichlich Zeit gelassen.
Ich würde sagen, anstandshalber solltest du denen 2 Wochen Zeit geben und sie mit einer Frist zur Monatmitte April unter Verzug setzen.
Sollte das Geld bis dahin nicht auf deinem Konto sein, sofort Gerichtlichen Mahnbescheid in dem für dein Bundesland zuständigen Mahngericht beantragen.
Diese Sprache versteht die Santander, bei anderen hat sie Schwierigkeiten. -
@ Steve 69
Ich würde auf jeden Heller und Pfennig bestehen. Die Santander hat mit Sicherheit schon genügend Leuten das Fell über den Kopf gezogen.
Übrigens, die haben von deinem Geld keine Steuern abzuführen. Die Bearbeitungsgebühr und die 5% Zinsen über dem Basiszinssatz dürfen von der Santander nicht versteuert werden. Die Zinsen sind im eigentlichen Sinne keine Zinsen, sondern eine Nutzungsentschädigung dafür, dass du solange keinen Zugrif auf dein eigenes Geld hattest.
Ich weiß nur, sollte bei mir auch nur ein Cent fehlen, haben die mich wieder sofort am Hals. Anspruchschreiben mit Fristsetzung, Mahnbescheid ... der bei Santander übliche Weg eben.
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Möglicherweise könnte eine Meldung des Sachverhaltes an die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) eines Jeden der Ärger mit den Banken hat oder hatte, den Banken ein bisschen Beine machen.
Die werden zwar für solche Fälle nicht zuständig sein, aber sich vielleicht doch fragen, was da bei der entsprechenden Bank oder Sparkasse los ist.
Steter Tropfen höhlt den Stein ... -
Hallo zusammen,
es gibt hier bei Finanztip einen weiteren Thread unter der Rubrik "Geld zurück", der das Thema Bearbeitungsgebühren (ca. 15.000 Postings) umfasst.
Ich habe festgestellt, dass hier in diesem Thread von den Usern vielfach nur ein Anspruchsschreiben an die Santander geschickt wurde, zeitweise sogar sehr früh.
Leider hat so ein Anspruchsschreiben keine hemmende Wirkung, so dass vielfach nach dem 31.12.2014 die Ansprüche aus Verträgen zwischen 2004 und 2011 verjährt sind, wenn nicht vorher von seitens der Bank auf den Einspruch der Verjährung verzichtet wurde.
Hemmende Wirkung in diesem Fall hatten: Einschaltung des Ombudsmannes zur dazugehörenden Bank oder Sparkasse, Gerichtlicher Mahnbescheid und Klageerhebung durch einen Rechtanwalt.Ich glaube, dass sehr viele Betroffene von den Banken und Sparkassen einfach nur vertröstet wurden, um sich am Jahresende in die Verjährung retten zu können.
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Man sollte ja nicht nur schlecht über die Santander Consumerbank reden. Das Verhalten derer Rechtsanwälte hat mich darauf gebracht, meinen Kreditvertrag auf eine ungültige Widerrufsklausel bei der Verbraucherzentrale Hamburg überprüfen zu lassen. Kostet zwar 65 €, aber das ist mir der Spass wert. Sollte die unwirkam sein, erhalte ich von der VZHH das passende Widerrufsschreiben mit Angabe der Summen, die mir die Santander dann noch schuldet.
Sollte die Klausel unwirksam sein, muss die Santander wieder dran glauben. Denn, wenn die Klausel ungültig ist, gibt es auch keine Verjährung. Mit anderen Worten, die Widerrufsfrist hat nie zu laufen begonnen.Das könnte ein weiterer teurer Spass für die Santander werden. Wird auch für die Santander kein gutes Geschäftsjahr (s. Post v. Joom).
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@ Steve69
Ich habe nicht vor den Brief an die Santander zu schicken, der Inhalt fällt dort leider nicht auf fruchtbaren Boden.
Nein, ich werde ihn an den Geschäftspartner der Santander, in meinem Fall an den Vorstand einer Firma aus dem Automobilsektor schicken, die in der Finanzierung mit der Santander zusammenarbeiten.
Mal sehen, ob die dort ebenfalls an einem schlechten Image interessiert sind.
Ich weiss, dass mein Brief nur ein Brief ist, aber wie schon bereits gechrieben, es ist keinem untersagt, sich dem anzuschließen. Ich glaube, von der Seite kann man die Santander viel besser packen.
Wenn nämlich genügend negative Dinge über die Santander publik werden, werden die Santander Partner-Firmen sich die Problematik ganz genau ansehen.Ich für meinen Teil werde keine Finanzierung mehr über die Santander abschließen. Sie existiert für mich nicht mehr.