Beiträge von Bankomat

    Also, ich werde für mich den 03. April zum Tag der Bearbeitungsgebühren machen.


    Dieser Tag ist ein Freitag. Ich werde einen Tag zuvor dem Partner der (Santander-)Bank (Firma die den Kredit erhielt, in meinem Fall eine Firma aus dem Automobilsektor) mal ein Schreiben zukommen lassen, was ich so von der Santander Bank halte, bezüglich Seriösität, Glaubwürdigkeit und wie sich mein zukünftiges Kundenverhalten auf den Partner der Santander auswirken wird. Schließlich haben die mir doch diesen Kredit vermittelt und somit fallen diese negativen Schlagzeilen auch auf sie zurück.
    Mal sehen, ob man nicht von dieser Seite ein klitzekleines bisschen Druck auf die selbstherrliche Santander Bank ausüben kann.


    Es ist übrigens nicht verboten, sich anzuschließen. Das mus jeder für sich selbst entscheiden.

    Hallo Angelika,
    lass die Berechnung der Zinsen noch einmal von jemand aus deinem Bekanntenkreis nachrechnen. Sollte immer noch etwas fehlen, Santander mit einem Anspruchsschreiben auf die fehlenden Zinsen unter Verzug setzen. Nenne denen einen Zahlungstermin in 2 - 3 Wochen. Sollte bis dahin von denen nichts oder eine abschlägige Antwort kommen, solltest du einen Mahnbescheid über die fehlende Summe erwirken. Zum Thema Mahnbescheid kannst du googlen.


    Diese Antwort stellt keine Rechtsberatung dar, sondern entstammt meiner Lebenserfahrung.

    Meine Erfahrungen mit der SANTANDER


    Also Anfang Dezember habe ich die Santander Bank mit einem Anspruchsschreiben bedacht. Darin hatte ich einen Termin für die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr (BG) nebst Zinsen genannt. Der Termin lag natürlich noch vor
    Jahresende.
    Da ich bis zum Jahresende nichts von der Santander hörte, habe ich noch rechtzeitig vor Sylvester einen Mahnbescheid
    beantragt (32€). Der wurde vom zuständigen Mahngericht erlassen. Kurz vor Ablauf der Frist wurde dem Mahnbescheid von den Haus & Hof Advokaten Santanders ohne Begründung widersprochen. Ich hatte aber schon den Vollstreckungsbescheid fristgerecht beantragt (über 200€). So jetzt habe ich einen RA beauftragt meine Interessen zu vertreten. Im Mahnbescheid hatte ich die Bearbeitungsgebühr und die Nutzungsentschädigung in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz geltend gemacht. Den Rest hole ich mir auch noch zurück, das wird richtig teuer für die Santander. Mein Mitleid hält sich dabei aber so ziemlich in Grenzen.


    Ich freu mich jetzt schon auf das Verfahren. Bin auf die dummen Gesichter gespannt. Die haben vor dem Amts- und Landgericht schon öfter dumm drein geschaut. Vielleicht kommen sie ja auch nicht, dann gibt´s eben ein Versäumnisurteil. Vielleicht wollten sie auch nur Zeit gewinnen.


    Ich an Stelle der Santander würde diese RA´s raus schmeissen. Versuchen die Kläger mit Widersprüchen einzuschüchtern bzw. Zahlungen herauszuzögern, wobei es nach dem ersten und zweiten BGH-Urteil kaum noch Siegchancen für die Banken gibt. Es werden nur Kosten produziert und Gerichte mit unnötigem Blödsinn beschäftigt. Von
    einer gelungenen Public Relation für die Santander kann man in dem Zusammenhang auch nicht sprechen.


    Ich werde mit der Santander mit Sicherheit keinen Vertrag mehr abschließen. Wer seine Kunden wie Dreck
    behandelt, darf sich nicht wundern, wenn sie wegbleiben.


    Melde mich wieder, wenn es was zu feiern gibt. (Ich kann es kaum erwarten, den gegnerischen Anwälten den Bart zu rasieren.) :thumbsup:

    Meine Erfahrungen mit der SANTANDER


    Also Anfang Dezember habe ich die Santander Bank mit einem Anspruchsschreiben bedacht. Darin hatte ich einen Termin für die Zahlung genannt, der natürlich noch vor Jahresende lag.
    Da ich bis zum Jahresende nichts von der Santander hörte, habe ich noch rechtzeitig vor Sylvester einen Mahnbescheid beantragt (32€). Der wurde vom zuständigen Mahngericht erlassen. Kurz vor Ablauf der Frist wurde dem Mahnbescheid von den Haus & Hof Advokaten Santanders ohne eine Begründung widersprochen. Ich hatte aber schon den Vollstreckungsbescheid fristgerecht beantragt (über 200€). So jetzt habe ich einen RA beauftragt meine Interessen zu vertreten. Im Mahnbescheid hatte ich die Bearbeitungsgebühr und die Nutzungsentschädigung in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz geltend gemacht.


    Ich freu mich jetzt schon auf das Verfahren. Bin auf die dummen Gesichter gespannt. Die haben vor dem Amts- und Landgericht schon öfter dumm drein geschaut. Vielleicht kommen sie ja auch nicht, dann gibt´s eben ein Versäumnisurteil. Vielleicht wollten sie auch nur Zeit gewinnen.


    Ich an Stelle der Santander würde diese RA´s raus schmeissen. Versuchen die Kläger mit Widersprüchen einzuschüchtern bzw. Zahlungen herauszuzögern, wobei es nach dem ersten und zweiten BGH-Urteil kaum noch Siegchancen für die Banken gibt. Es werden nur Kosten produziert und Gerichte mit unnötigem Blödsinn beschäftigt. Von einer gelungenen Public Relation für die Santander kann man in dem Zusammenhang auch nicht sprechen.


    Ich werde mit der Santander mit Sicherheit keinen Vertrag mehr abschließen. Wer seine Kunden wie Dreck behandelt, darf sich nicht wundern, wenn sie wegbleiben.


    Melde mich wieder, wenn es was zu feiern gibt. (Ich kann es kaum erwarten, den gegnerischen Anwälten den Bart zu rasieren.) :thumbsup: