Beiträge von Schlegl

    Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Finanztip,


    habe dieses Jahr eine Zweitwohnung aufgegeben und die Hausbank München hat für die Auflösung des Kautionskontos

    9,95 EUR Gebühr von der Auszahlungssumme abgezogen.

    Auf Anfrage teilt mir die Hausbank folgendes mit:


    " Hinsichtlich der von uns bei der Durchführung einer Kautionsabrechnung in Rechnung gestellten Auslagen in Höhe von EUR 9,95 teilen wir Ihnen folgendes mit:


    Bei allen Kautionsauflösungen wird zusätzlich eine Kontoabrechnung sowie eine unterjährige Steuerbescheinigung für den Mieter erstellt und dem Verwalter zugesandt. Für diese zusätzliche Kontoabrechnung sowie deren Bearbeitung und den Versand berechnen wir EUR 9,95 als Auslagenersatz.


    Die Auslagen sind in unserem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt, das auf unserer Homepage jedem Kunden zur Ansicht zur Verfügung steht.


    Der Vermieter kann gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters auch die Kosten aufrechnen, die ihm von der Bank für die Auflösung des Mietkautionskontos in Rechnung gestellt werden. Hierbei handelt es sich um Kosten, die durch die Verwaltung des Treuhandvermögens verursacht werden und daher zu Lasten des Mieters gehen (§ 1210 Abs. 2 BGB; AG Frankenthal, Urteil vom 30.10.2014, 3aC 270/14, ZMR 2016 S.295)."


    Darf die Hausbank München diese Gebühren verlangen?

    Wenn nein, hätten Sie eine Quelle für mich, auf die ich mich beziehen kann?


    Besten Dank für Ihre Unterstützung.


    Herzliche Grüße

    Inge Schlegl