Kam mir halt auch spanisch vor, aber wie lieberjott schon sagt ist es die Frage ob eine Auseinandersetzung wegen 30€ oder so lohnt. Ich hab halt auch gedacht, dass ich zwar nen anderen Notar fragen könnte, aber da stimme ich wiederum Lothar-HH zu was die Krähenhackordnung anbelangt. Danke für dein Feedback und für's nachschauen.
Ein Hinweis auf die Möglichkeit der Anfechtung beim Landgericht steht sogar was in der Kostenberechnung. Wird aber ja sicher auch wieder mit Kosten verbunden sein. Die haben uns ja sogar eine Rechnung für die Prüfung und Ablehnung des Vorkaufsrecht geschrieben. Die Verbraucherzentrale sagt wenigstens von vornherein was sie kostet, aber wenn ich dann denen anstatt der Notarin das Geld gebe hab ich ja auch nix gewonnen.
Also bei einer anderen Notarkostenberechnung gab es genau 5 Positionen. Beurkundungsverfahren, Vollzugsgebühr, 1 Dokumentenpauschale, Post- & Telekommunikationspauschale & etwas das sich "Abrufverfahren" nennt. Ich vermute das ist das Gegenstück der Grundbucheinsicht, weil es den gleicher Wert hat.
Was die Berechnung anbelangt so konnte ich im GNotKG herausfinden, dass die Gesetzeslage tatsächlich aussagt man solle grundsätzlich immer den höheren Wert zur Berechnung heranziehen. Liegt der Bodenrichtwert also über dem realen Kaufpreis dann den und umgekehrt.
Ganz allgemein bin ich doch mal wieder etwas ernüchtert und wundere mich ein wenig, dass man auf sowas nicht vorher hingewiesen werden muss. Dazu kommt in der Genehmigungserklärung wird jetzt wieder ein anderer Wert angegeben, nämlich die Hälfte des theoretischen Verkehrswert. Ich finde das alles sehr suspekt, danke euch aber Allen für eure Antworten!