Beiträge von Honfat

    Grundsätzlich ist eine Rufnummernmitnahme ja geregelt und ist auch in fast allen Fällen kostenlos. Aber warum kann man bei O2 eine Rufnummer auch während der Vertragslaufzeit mitbringen/wechseln, während es bei Congstar/Telekom nur zu Vertragsbeginn geht. Ist das von O2 eine freiwillige Leistung, weil Rufnummernmitnahme bei lfd. Verträgen nicht gesetzlich geregelt ist, sondern gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Möglichkeit der Rufnummernmitnahme bei Neuverträgen?

    Vielen Dank.

    Wie ist denn der gesamte Vermögenszuwachs aus dem Erbe? Falls der Saldo negativ sein sollte, kannst das Erbe auch ablehnen. Falls er positiv ist, siehe das Erbe als gesamtes und prüfe , ob du nicht dein anderes Auto, falls vorhanden, loswerden kannst.

    Sind die ursprünglichen Erhöhungsschreiben eigentlich gültig, wenn jetzt die Gasumlage wegfällt und nur die beiden anderen Umlagen erhoben werden? Der Gesamtbetrag der Erhöhung stimmt ja nicht und die USt. ist auch falsch ausgewiesen. Bei mir stehen nur die Nettopreise, aber ich meine uns Endverbrauchern muss der Bruttopreis mitgeteilt werden.

    > Ich würde das auf keinen Fall akzeptieren. Sondern bis zum Ende der Preisgarantie den >

    > vereinbarten Preis weiterzahlen. Sollen sie das doch bei dir einklagen.


    Sorry das ich hier nochmal nachfragen muss - wie würde das in der Theorie genau aussehen? Sie buchen ja die Beträge vom Konto ab ...

    Schau dir meinen Post #16 hier an und sehe zu, das du möglichst nachzahlen musst und zahle nur den ursprünglichen Preis, die Preiserhöhung müsste dann Evita einklagen.

    Du könntest dich doch auch wie Evita nicht vertragskonform verhalten und schauen, daß am Vertragsende deine Vorauszahlungen niedriger als die Kosten sind, bspw die letzte (n) Vorauszahlungen nicht mehr leisten. Bei der Rechnungsstellung zahlst du nur den ursprünglich vereinbarten Betrag und Evita muss tätig werden, um den Restbetrag zu erhalten.

    Gibt es eine Frist, die Bank einhalten muss, um den Dispozins zu ändern/erhöhen?

    Die Bank hat mir 30.09 mitgeteilt, das ab 01.10, also bereits am nächsten Tag, ein höherer Zinsatz für den Dispo gilt. Die Bank meines Kumpels erhöht sogar ohne explizite Benachrichtigung. Das sieht er bei Inanspruchnahme erst, bei der quartalsweisen Zinsabrechnung auf dem Kontoauszug.

    Gibt es für diese Änderungen des Zinssatzes keine Fristen? Bei anderen Verträgen gelten 4 Wochen oder noch längere Fristen, bevor die Erhöhungen wirksam werden.

    Vielen Dank für eure Unterstützung.

    Auf der Seite meines Versorgers wird der ab 01.11. geltende Erhöhungsbetrag 3,972 ct netto ab 01.11. und nicht um 3,048 ct ab 01.10, mit den Gradttagszahlen begründet. Das erscheint mir recht zweifelhaft und unklar ist mir die Berechnungsmethode auch noch.


    https://www.stadtwerke-osnabru…energie/wissen/gasumlagen


    Die neue Gasumlage wird bereits ab dem 1. Oktober 2022 wirksam. Um die rechtlichen Ankündigungsfristen einzuhalten, geben wir diese jedoch erst zum 1. November 2022 an Sie weiter, wobei wir gleichzeitig die Kosten für den Monat Oktober nachholen. Daher zahlen Sie die Gasumlage für Oktober in den Monaten November und Dezember, weshalb der Umlagenbetrag in diesen Monaten höher ausfällt.

    Für die Berechnung der genauen Umlagenhöhe haben wir sogenannte Heizgradtagszahlen zugrunde gelegt. Diese berücksichtigen, dass im Mittel über die Jahre der Monat Oktober wärmer und somit der Gasverbrauch geringer ist als in den Monaten November und Dezember. Dadurch fällt der vorgenannte Nachholungseffekt für den Monat Oktober geringer aus.

    Mein Versorger hat mir jetzt die Erhöhung durch die Gasumlagen zum 01.11.22 mitgeteilt, und will den Zeitraum ab 01.10. nachholen.

    1)Konkret erhöht es sich um 3,972 ct netto ab 01.11. und nicht um 3,048 ct ab 01.10. Ist eine rückwirkend Erhöhung zulässig?

    Vielleicht weiß auch jemand, wie der Versorger auf den Preis von 3,972 ct kommt, wie berechnet man den Nachholfaktor?

    2)Desweiteren habe ich festgestellt, daß im Vertrag zwar von einer Preisfixierung bis 31.12.2023 die Rede ist, aber nirgends steht, welche Bestandsteile des Preises fixiert sind. Auf der Hompage steht auch nichts dazu, weil es den Tarif nicht mehr gibt. Habe ich hier eine Chance, dagegen vorzugehen, weil der Versorger die Bestandteile der Preisfixierung nicht im Vertrag genannt hat? Oder hätte ich bei Vertragsabschluss aufpassen müssen und damals eine Auflistung fordern müssen? Gehört es sozusagen zu seinen Pflichten, die Preisfixierung zu erläutern.

    Es steht übrigens auch nirgends wo im Vertrag, wie sich der Gaspreis zusammensetzt, es wird nur der Gesamtpreis je Kwh genannt.

    VINO VERDE, danke für deine Stellungnahme, aber es geht hier um was anderes. Ich wäre nicht derjenige, der einen Missbrauch macht, ich reagiere dann nur auf einen vorherigen Missbrauch. Konzerne mit genügend Macht bzw. Kunden meinen immer häufiger, Gesetze und Verordnungen gelten nur für andere und bauen ihr Geschäftsmodell auf Kosten anderer auf. Hier habe ich den Konzern darauf aufmerksam gemacht, dass er gegen Verordnungen verstößt und es interessiert ihn nicht, er macht es bewusst falsch, schreibt mir das sogar, weil er keine Sanktionen befürchten muss. Daher suche ich nach Möglichkeiten,denen die Grenzen aufzuzeigen.

    Welche Rechte habe ich, wenn regelmäßig die Lastschrift nicht zum Fälligkeitstermin aus der Prenotification eingezogen wird.

    Das Datum auf der Prenotification lautete bspw. 03.03.21, abgebucht wird regelmäßig mal früher, mal später, nie zum Termin.

    Auf meine Nachfrage erhielt ich sinngemäß zur Antwort, das Fälligkeitsdatum lt. Prenotification interessiert nicht, das sei nur ein ungefähres Datum und nicht zwingend einzuhalten. Das ist ein Großabbucher mit Millionen Lastschriften monatlich, den augenscheinlich die Sepa Vorschriften und die Verbindlichkeit des Datums auf der Vorankündigung nicht interessieren.

    Diese Ignoranz und das Ausspielen seiner Macht nervt mich, es kann nicht jeder machen, was er will und Verordnungen und Gesetze ignorieren, weil es besser in seine Abläufe passt. Soviel vorweg zu meiner Motivation.

    Ich kann aber nicht wirklich dagegen vorgehen, es gibt keine Sanktionen und keine Stelle an die ich mich wenden könnte. Die Banken prüfen hier nicht und BaFin ist nicht zuständig, oder weiss jemand einen Rat.

    Was wäre mit folgender Lösung.

    Ich widerrufe die Lastschrift nicht, sondern gebe sie jeden Monat zurück und überweise. Den Rücklastschriftgebühren widerspreche ich und zahle nicht mit dem Hinweis auf das falsche Datum in der Vorankündigung. Irgendwann reicht es dem anderen und er verklagt mich und ich lasse den Richter entscheiden, ob die jeweiligen Lastschriften zum falschen Datum zulässig waren. Wenn ja, ist damit für alle die Verbindlichkeit der Prenotification hinfällig. Wenn nein, tue ich was für mein persönliches Ego und stelle den anderen bloß. Zugegeben das ist schon ein bißchen Oberlehrerhaft, aber mich regt die Ignoranz der vermeintlich Großen immer mehr auf. Ich bin rechtsschutzversichert, das finanzielle Risiko hält sich in Grenzen.

    Ich bin gespannt, auf eure Meinung.