Beiträge von Alg1

    Danke für die schnelle und verständliche Antwort. Eine Anmerkung nur noch: ich bin nicht über ein Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt sondern als Landschaftsgärtnerin in einem Gartenbaubetrieb. Dort werden die Beschäftigten in den Wintermonaten Januar und Februar ausgestellt und im März wieder angestellt. Auch für diesen Fall gilt vermutlich das oben Erläuterte, oder?

    Ich habe eine Frage zum Bemessungsentgelt.


    Ich war nach meiner Ausbildung (Febr. 2020) knapp 5 Monate arbeitslos. In dieser Zeit habe ich ALG1 und zusätzlich ALG2 erhalten. Alg1 wurde damals für 1 Jahr bewilligt.


    Von 1.7. bis Mitte Dezember hatte ich eine Anstellung in meinem erlernten Beruf und entsprechendes Gehalt. Mitte Dezember bis 1.3.2021 war ich saisonbedingt ausgestellt und habe für diese Zeit Arbeitslosengeld beantragt und erhalten.


    Für den Leistungsbezug ab dem 23.12.2021 wurde nun das Bemessungsentgelt zugrunde gelegt, das im Februar 2020 ermittelt wurde. Im Zeitraum Juli – Dezember hatte ich jedoch wesentlich höheres Arbeitsentgelt als während meiner Ausbildung. Ist es richtig, dass dieses höhere Einkommen keine Berücksichtigung findet?