okay, dann also alles zum 2. mal einreichen, einmal Finanzamt der Tochter und einmal Fnanzamt der Eltern
Beiträge von Chrisbi
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Dieser Kommentar ist keine Antwort auf die Frage, ob "vom Arzt bestätigte wahrgenommenen Termine" vollständig zu belegen zusätzlich zu den Arztrechnungen vom FA verlangt werden kann.
Und Aphorismen sind unangebracht.
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Wir haben den Unterhalt an bedürftige Personen, d.h. für unsere nicht mehr kindergeldberechtigte Tochter im Zweitstudium, geltend gemacht. Das Finanzamt verlangt für die aufgeführten Werbungskosten der Tochter vollständig die Belege. Genügt es nicht, die im Steuerprogramm für die eigene EST_Erklärung der Tochter erzeugten Anlagen/Übersichten zu den Werbungskosten einzureichen?
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Wir wurden, im Zusammenhang mit einem Einspruch zur EST-Erklärung 2016, vom Finanzamt aufgefordert, alle von uns in Verbindung mit den außergewöhnlichen Belastungen, den Krankheitskosten geltend gemachten Fahrtkosten "also vom Arzt bestätigte wahrgenommenen Termine" vollständig zu belegen. Ist das rechtens? Bisher wurde so etwas nie verlangt und wer läßt sich in der Praxis jedesmal den Besuch bestätigen. Die Arztrechnungen belegen unserer Auffassung nach das Erscheinen beim Arzt.