Beiträge von bamf

    Ohne jetzt im Detail drauf einzugehen. Ich habe ebenfalls eine LV bei der HDI, 2004 abgeschlossen.


    Ich habe mich dazu entschieden, einen Fondswechsel durchzuführen und die ganzen aktiven Fonds in einen einzigen MSCI World umzuschichten. So lasse ich das nun weiterlaufen.


    Hier war meine Frage dazu HDI MAXI RENT FRL04 Fondspolice Rückkauf


    Hier finden sich die zur Verfügung stehenden Fonds sowie die nötigen Formulare https://www.hdi.de/privatkunde…/intelligentes-investment

    Ab und zu bin ich mal in einer Filiale. Wenn der Bankautomat in einer Filiale steht.


    An einem Bankschalter war ich als Kind mal. Vielleicht vor 15 Jahren oder so. Wüsste nicht, was ich da heute sollte.


    Falls das zählt: Vor etwa 4 Jahren hatte ich einen Termin bei der Santander, um das Limit meiner 1plus Visa zu erhöhen. Wurde mit "SAMMELN SIE KREDITLINIEN?!" abgelehnt. Dann habe ich mir eine andere Kreditkarte mit höherem Limit besorgt. Die 1plus Visa liegt seitdem ungenutzt in der Schublade.


    Wenn irgendeine meiner Banken es noch jemals erforderlich machen sollte, dass ich an irgendeinem Schalter erscheine, bin ich da ab dem Zeitpunkt kein Kunde mehr.

    Herzlich Willkommen im Internet 8o


    Daran ist nichts ungewöhnlich, Tracker gibt es überall und natürlich auch hier, schließlich ist das hier ein kostenloses Angebot. Wer das unterbinden möchte, hat Möglichkeiten das zu tun, ein paar wurden hier erwähnt.

    Ich habe jetzt gezahlt. Zumal ich schon wieder das nächste Mahnverfahren an diesem Gericht angestoßen habe.


    Immerhin dürfte sich die Verwaltung hier nicht an mir bereichert haben, die Kosten für die beiden Beschlüsse dürfte den Streitwert wohl überschritten haben. Hilft mir natürlich nicht direkt weiter, Geld ist weg und Zeit hat es auch gefressen.


    Am meisten ärgert es mich allerdings, dass beide Beschlüsse mich natürlich als "förmliche Zustellung" erreicht haben. Wenn der Bürger was will, ist das aber scheißegal, ob es ankommt, da benutzt man den normalen Brief, der dann halt verloren geht und dann hat man halt Pech. Und dann fällt das Gericht noch Beschlüsse in eigener Sache, die nicht anfechtbar sind.


    Aber so läuft das hier offenbar.

    Das kann doch nicht sein, dass Mails einfach im Nichts verschwinden. Entweder die landen im Spam-Ordner, da muss man dann halt mal reinschauen.


    Oder die werden direkt vom T-Online MX rejected, dann wird die Mail gebounced und der Absender bekommt einen Hinweis, dass nicht zugestellt werden konnte.


    Wenn das bei T-Online anders ist: Selbst schuld, wenn man so einen schrottigen Mail-Anbieter nutzt. Wer nicht erreichbar ist, muss dann halt extra zahlen.

    Das spielt an der Stelle ja keine Rolle. Wenn der Händler gegen den Vertrag verstößt, kann das KK-Unternehmen dem Händler kündigen. Daraus ergibt sich aber keine rechtliche Handhabe.


    Das wird Visa / Mastercard auch kaum interessieren, wenn du dich beschwerst, dass dein Bäcker um die Ecke keine Kleinbeträge annimmt.


    Sollte der Händler hingegen für Kleinbeträge eine Gebühr verlangen, die bei Barzahlung nicht anfällt, liegt eine Diskriminierung von Zahlungsmitteln vor, die in der EU nicht zulässig ist. Dagegen kannst du Beschwerde bei der BaFin einreichen.

    Ich habe nun mal jemanden beim Gericht erreicht. Dieses mal hat es wohl geklappt, das Dokument auszudrucken. Es liegt nun dem Bezirksrevisor vor. Die Antwort steht noch aus.


    Allerdings hat man mir schon am Telefon deutlich gemacht, dass der Widerspruch mit großer Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird. So etwas wie ein Verlust auf dem Postweg existiert im Gerichtskostengesetz nicht. Entsprechende Urteile ergingen in der Vergangenheit in der Regel gegen den Kläger.


    Eine Recherche ergab, dass die Dame am Telefon damit wohl Recht hat.


    Ich werde also meine Strategie ändern. Ich gehe nun nicht mehr von einem Postweg-Verlust aus, denn das Gericht kann ja nicht belegen, das Dokument überhaupt versendet zu haben. Vielmehr gehe ich davon aus, dass das Dokument bereits im Verantwortungsbereicht des Gerichts verlorenging, und zwar "aufgrund unrichtiger Sachbehandlung durch Angehörige der staatlichen Rechtspflege".


    Ich bediene mich im vorbereiteten Schreiben großzügig an diesem Urteil: https://openjur.de/u/275973.html


    Wichtige Frage an die Jura-Bubble:


    Wie ja Referat Janders korrekt angemerkt hat, bezieht sich die Gebühr nicht auf die Übersendung des Dokuments, sondern ist bereits für die reine Antragstellung angefallen. Ich bestreite ja, den Antrag in dieser Form überhaupt gestellt zu haben.


    Jedoch läuft eine 14-Tages-Frist zur Begleichung dieser Gebühr.


    Hat mein Widerspruch eine aufschiebende Wirkung? Oder wird das Gericht automatisiert das Inkasso in die Wege leiten? Sollte ich sogar zunächst zahlen, um das Dokument zu erhalten und das Geld anschließend zurückfordern?

    Update: Ich habe einen Brief erhalten. Meine letzte Nachricht (der Widerspruch) "ging nicht vollständig ein". Ich werde gebeten, mein Schreiben erneut einzureichen.


    Das ist natürlich völlig absurd, denn ich habe das Schreiben per De-Mail versendet. Absenderbestätigt mit NPA, als Einschreiben, digital signiert, mit Sende- und Empfangsbestätigung. Inkl. Hash der Nachricht.


    Ich habe also dieselbe De-Mail noch mal versendet. Man darf gespannt sein, was als nächstes passiert.

    Ja, danke, das wäre dann auch mein nächster Versuch. Einen Nachweis der Zustellung anfordern. Ggfs. einen Nachweis des Nachforschungsauftrags anfordern. Ich warte jetzt mal ab, was die Behörde antwortet. Das wird mich möglicherweise noch eine Weile beschäftigen :)

    Erneuter Versand der Erstausfertigung? Die zarte ironische Brechung in der Formulierung ist schon bewusst, oder?

    Ja :saint: