Ich habe nun mal jemanden beim Gericht erreicht. Dieses mal hat es wohl geklappt, das Dokument auszudrucken. Es liegt nun dem Bezirksrevisor vor. Die Antwort steht noch aus.
Allerdings hat man mir schon am Telefon deutlich gemacht, dass der Widerspruch mit großer Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird. So etwas wie ein Verlust auf dem Postweg existiert im Gerichtskostengesetz nicht. Entsprechende Urteile ergingen in der Vergangenheit in der Regel gegen den Kläger.
Eine Recherche ergab, dass die Dame am Telefon damit wohl Recht hat.
Ich werde also meine Strategie ändern. Ich gehe nun nicht mehr von einem Postweg-Verlust aus, denn das Gericht kann ja nicht belegen, das Dokument überhaupt versendet zu haben. Vielmehr gehe ich davon aus, dass das Dokument bereits im Verantwortungsbereicht des Gerichts verlorenging, und zwar "aufgrund unrichtiger Sachbehandlung durch Angehörige der staatlichen Rechtspflege".
Ich bediene mich im vorbereiteten Schreiben großzügig an diesem Urteil: https://openjur.de/u/275973.html
Wichtige Frage an die Jura-Bubble:
Wie ja Referat Janders korrekt angemerkt hat, bezieht sich die Gebühr nicht auf die Übersendung des Dokuments, sondern ist bereits für die reine Antragstellung angefallen. Ich bestreite ja, den Antrag in dieser Form überhaupt gestellt zu haben.
Jedoch läuft eine 14-Tages-Frist zur Begleichung dieser Gebühr.
Hat mein Widerspruch eine aufschiebende Wirkung? Oder wird das Gericht automatisiert das Inkasso in die Wege leiten? Sollte ich sogar zunächst zahlen, um das Dokument zu erhalten und das Geld anschließend zurückfordern?