Beiträge von bamf

    Update: Ich habe einen Brief erhalten. Meine letzte Nachricht (der Widerspruch) "ging nicht vollständig ein". Ich werde gebeten, mein Schreiben erneut einzureichen.


    Das ist natürlich völlig absurd, denn ich habe das Schreiben per De-Mail versendet. Absenderbestätigt mit NPA, als Einschreiben, digital signiert, mit Sende- und Empfangsbestätigung. Inkl. Hash der Nachricht.


    Ich habe also dieselbe De-Mail noch mal versendet. Man darf gespannt sein, was als nächstes passiert.

    Ja, danke, das wäre dann auch mein nächster Versuch. Einen Nachweis der Zustellung anfordern. Ggfs. einen Nachweis des Nachforschungsauftrags anfordern. Ich warte jetzt mal ab, was die Behörde antwortet. Das wird mich möglicherweise noch eine Weile beschäftigen :)

    Erneuter Versand der Erstausfertigung? Die zarte ironische Brechung in der Formulierung ist schon bewusst, oder?

    Ja :saint:

    Und dann geht der Brief wieder verloren und ich zahle noch mal 22€? Danke für die Antwort, aber das erscheint mir nicht zielführend.


    Ich habe jetzt per De-Mail Einschreiben der Kostenrechnung widersprochen und um erneuten Versand der Erstausfertigung gebeten und darauf hingewiesen, dass gem. §12 Abs. 6 GKG nicht anwendbar ist, da keine "weitere Ausfertigung" angefragt wurde.


    So lange ich im Recht bin, bin ich auch bereit, darüber einen Rechtsstreit zu führen. Denn dann kann ich jegliche Anwaltskosten auch zurückfordern. Dafür habe ich jetzt 30 Jahre Zeit. Abzocken lasse ich mich von der Berliner Verwaltung sicher nicht.


    Ich bitte um juristische Expertise :)

    Hallo,


    Ich habe beim Amtsgericht einen Vollstreckungsbescheid beantragt. Nach Monaten des Wartens habe ich angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass der Bescheid bereits im November 2021 am mich versandt wurde. Er kam aber nie an. Ging also auf dem Postweg verloren.


    Also habe ich an Eides statt erklärt, dass das Dokument mich nie erreicht hat und um erneute Zustellung gebeten.


    Nun möchte das Gericht 22€ von mir haben, für "das Verfahren über den Antrag auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung" gem. §12 Abs. 6 GKG.


    Ich möchte aber gar keine "weitere Ausfertigung", ich möchte das originale Dokument. Wenn das Gericht das per normaler Post versendet und unterwegs verliert, ist das doch nicht mein Problem?


    Wer kennt da die Rechtslage und wie gehe ich am besten vor?

    Ein "Virenscanner" läuft permanent mit System-Rechten, bringt eigene Parser für unzählige Dateiformate mit, lädt ständig fremden Code aus dem Internet nach und führt diesen aus.


    Das ist die Definition von Malware.


    Antivirensoftware ist Schlangenöl und reißt mehr Löcher ins System, als es stopft. Unter Windows reicht der integrierte Defender völlig aus.

    Ich habe auch ein Girokonto und 2 Extra-Konten bei der ING. Die ING bucht die Sparplan-Raten von meinem Girokonto bei der DKB ab, schreibt diese meinem ersten Extra-Konto gut und nutzt dieses Guthaben dann für die Sparpläne.

    ich suche keine Händel8), ich möchte einfach nur wissen, ob die Gemeinde - oder der AWB - im Prinzip gegen die DSGVO verstossen hat, in dem sie meine Kontodaten weitergegeben hat

    Wende dich einfach an den den Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes. Dieser kann dir sagen, ob hier ein Verstoß vorlag oder nicht. Das kostet dich zunächst erst mal nichts.

    Wenn ich mal Dollar oder Pfund brauche, benutze ich Revolut. Lässt sich per Kreditkarte aufladen und die Wechselkurse sind immer die Interbankenkurse ohne jegliche Aufschläge (außer am Wochenende).


    Ich halte da immer ein paar Dollar, falls ich mal online was in Dollar bezahlen muss.

    Das Internet sagt:

    Zitat

    Das SEPA-Lastschriftverfahren erlaubt die Änderung von Händlernamen, eindeutigen Mandatsreferenznummern und SEPA-Gläubiger-Identifikationsnummern (CID) auf Mandaten. Der Kunde muss über die Änderungen unterrichtet werden, bevor die nächste Zahlung stattfindet.


    Während Kunden über diese Änderungen unterrichtet werden müssen, müssen Sie nicht ihr Einverständnis erklären und auch kein neues SEPA-Lastschriftmandat erstellen. Die Ermächtigung, die der Händler auf Basis des bestehenden Mandats besitzt, ist ausreichend.

    https://gocardless.com/de/handbuch/sepa/mandat-uebertragung/

    Meine Sorge war wohl unbegründet, denn Stand 12. Januar 2022 liegt der relevante "SCHUFA-Score für Banken, Version 3.0" nun wieder bei 93,79%. Das ist exakt der Wert, den ich im Januar 2021 vor den Konteneröffnungen hatte.


    Der Santander, der die SCHUFA anhand deren individuellen Score-Card noch im April letzten Jahres de facto meine Zahlungsunfähigkeit attestierte, meldet die Schufa nun wieder >98%.

    Und der Basisscore kletterte seit November von 90,46% auf nun 96,28%. Also auf einem guten Weg zu "sehr geringes Risiko". Aber für den interessiert sich ja sowieso kein Unternehmen.


    Änderungen in meinen Verträgen seitdem: Die Amazon VISA Card (die ich ja sowieso nur wegen des Bonus, der Kostenfreiheit im ersten Jahr und dem Amazon Punkten beantragt und direkt zum Ablauf des ersten Jahres gekündigt habe), ist nun nicht mehr vorhanden.


    Also möglicherweise bin ich bald sogar wieder kreditwürdig :P

    Kann man auch mehrere Vermittler beauftragen? Kosten die schon Geld für die Vermittlung oder erst, wenn man ein Angebot von ihnen auch wirklich annimmt?

    Klar kannst du so viele Vermittler beauftragen, wie du möchtest. Die werden dir schon rechtzeitig mitteilen, ob sie eine Gebühr für die Vermittlung wollen oder nicht. Ein Honorarberater wird dich in deinem Interesse beraten und dafür Geld verlangen; ein Berater, der auf Provisionsbasis arbeitet, wird dich kostenfrei "beraten". Dafür wird er dir auch nur Produkte anbieten, die sich für ihn lohnen.


    Alternativ kannst du natürlich selbst bei Banken Angebote einholen. Achte dann aber unbedingt darauf, dass es sich um Konditionenanfragen und nicht um Kreditanfragen handelt. Das ist wirklich sehr wchtig. Denn eine abgelehnte Kreditanfrage macht dich möglicherweise für Jahre laut SCHUFA zahlungsunfähig.

    Da kannst du auch 100 Jahre draufrechnen. Das wird nicht schlecht. Es verflüchtigt sich höchstens etwas Alkohol, wenn die Packung schon mal geöffnet wurde.


    Ich habe hier Sterilium Virugard mit 99% Ethanol. Das funktioniert auf ewig, so lange noch was in der Flasche ist.


    Wieviel % Alkohol ist in eurem Desinfektionsmittel enthalten?


    Bei 70% könnte es sein, dass sich so viel Alkohol verflüchtigt, dass die Desinfektionswirkung nicht mehr gegeben ist. Solange die Flaschen allerdings geschlossen sind und der Füllstand sich nicht ändert, ist es unbegrenzt haltbar.


    Die Angabe eines Haltbarkeitsdatums ist lediglich eine gesetzliche Vorgabe.