Hier noch ein paar Artikel(-stellen) die ich gefunden habe:
》》ADAC《《
Kein Rechtsanspruch auf Förderung
Die Richtlinie zum Umweltbonus gewährt bei Kauf oder Leasing keinen Rechtsanspruch auf Zuwendung. Und die erforderlichen Haushaltsmittel müssen noch zur Verfügung stehen. Es gilt das "Windhundprinzip" – wenn der Fördertopf leer ist, gibt es auch kein Geld mehr.
Hat sich die Richtlinie geändert, so gilt immer die jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinie. Richtlinienanpassungen können sich sowohl vor- als auch nachteilig für die jeweilige Antragstellerin bzw. den jeweiligen Antragsteller auswirken. Ein Vertrauensschutz unter Berufung auf den Kaufzeitpunkt bzw. Zeitpunkt des Vertragsabschlusses des Fahrzeugs besteht nicht.
>> https://www.adac.de/rund-ums-f…/foerderung-elektroautos/
》》Website Smarter Fahren《《
Umweltbonus: Der aktuelle Stand
Ende Juni 2019, nach genau drei Jahren, sollte das Programm enden. Doch seit Einführung des Umweltbonus bis Februar 2020 gingen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) erst 179.473 Anträge ein. Trotz „Windhund-Prinzip“ – das heißt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst, bis der Topf leer ist – waren noch jede Menge Fördergelder übrig und das Programm wurde entsprechend verlängert.
Als Antwort auf die Coronapandemie wurden im Juni 2020 schließlich die Fördergelder des Bundes erhöht – während der Herstelleranteil gleich blieb, erhöhte der Bund seinen Anteil um 3.000€ für rein elektrische Fahrzeuge.
Insgesamt gingen bis August 2020 257.046 Anträge beim Bafa ein – also 77.573 mehr, als noch sechs Monate zuvor. 161.8164 der bisherigen Anträge betrafen rein batterieelektrische Autos, 95.718 den Kauf von Plug-in-Hybriden, 164 Käufer beantragten Förderungen für Autos mit Brennstoffzellen. Von den eingegangenen Anträgen stammen 146.019 von Unternehmen und 106.170 von Privatpersonen.
>> https://www.smarter-fahren.de/…to-foerderung/?format=amp