Im Mietvertrag stehen beim Verteilungsschlüssel nur die üblichen Posten wie Müllbeseitigung, Treppenhausreinigung, Schornsteinreinigung, Kosten Hausmeister, Heizung, Warmwasser etc. (21 Posten). Aber keiner der Posten kann die Grundsteuer zugeordnet werden.
Im Mietvertrag steht:
- [...] Der Vermieter kann während der Mietzeit bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu Anfang eines neuen Berechnungszeitraumes den Verteilungsschlüssel neu bilden. [...]
- Erhöhung und Neueinführung von Betriebskosten sind nach Maßgabe des § 560 BGB umlegbar.
§ 560 BGB (§ 560 BGB - Veränderungen von Betriebskosten - dejure.org) sagt ja, dass die Betriebskosten erhöht werden können, wenn eine Erklärung in Textform erfolgt, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. Reicht es da aus, dass im Mietvertrag wie oben § 560 BGB zitiert bzw. erwähnt wird?
Der Vermieter hat mir ein Schreiben der Stadt mitgeschickt, wo drin steht, dass die Grundsteuer zum Zeitpunkt X auf Y festgelegt wurde. Ist das eine Erklärung in Textform?