Beiträge von Ukkat

    Im Mietvertrag stehen beim Verteilungsschlüssel nur die üblichen Posten wie Müllbeseitigung, Treppenhausreinigung, Schornsteinreinigung, Kosten Hausmeister, Heizung, Warmwasser etc. (21 Posten). Aber keiner der Posten kann die Grundsteuer zugeordnet werden.


    Im Mietvertrag steht:

    - [...] Der Vermieter kann während der Mietzeit bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu Anfang eines neuen Berechnungszeitraumes den Verteilungsschlüssel neu bilden. [...]

    - Erhöhung und Neueinführung von Betriebskosten sind nach Maßgabe des § 560 BGB umlegbar.


    § 560 BGB (§ 560 BGB - Veränderungen von Betriebskosten - dejure.org) sagt ja, dass die Betriebskosten erhöht werden können, wenn eine Erklärung in Textform erfolgt, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. Reicht es da aus, dass im Mietvertrag wie oben § 560 BGB zitiert bzw. erwähnt wird?

    Der Vermieter hat mir ein Schreiben der Stadt mitgeschickt, wo drin steht, dass die Grundsteuer zum Zeitpunkt X auf Y festgelegt wurde. Ist das eine Erklärung in Textform?

    Hallo zusammen,


    die erste Nebenkostenabrechnung vom neuen Vermieter ist gerade eingetroffen. Meine Vermieter haben dabei als umlagefähige Betriebskosten die Grundsteuer angegeben. Soweit ich über die Suche gelesen habe, ist die Grundsteuer umlagefähig, sofern es vorab im Mietvertrag angegeben ist. Im Mietvertrag ist die Grundsteuer bei Betriebskosten nicht angegeben. Hat jemand von euch Erfahrung damit? Was genau muss in dem Mietvertrag drin stehen, damit es berücksichtigt werden kann?


    Es geht um Grundsteuern, die der Vermieter schon seit Jahren zahlt.


    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Ich habe auch vor 2 Jahren das Konto gewechselt gehabt. Ursprünglich mal, um einige Kontoführungsgebühren zu sparen, Geld anzulegen und theoretisch lokal einen Ansprechpartner zu haben. Genau ein Jahr später hat die neue Bank dann auch Kontoführungsgebühren - wenn auch geringer - eingeführt. Nur deswegen würde ich in der derzeitigen Lage heute nicht mehr wechseln! Immerhin haben sie die Kontoführungsgebühren nach dem BGH-Urteil zurücküberwiesen. Die alte Bank weigert sich bis heute...
    Der Wechsel war recht unproblematisch. Meine alte Bank hat mir viele Seiten Papier geschickt. Ich hatte zwischenzeitlich aber schon alles selbst eingerichtet. Tatsächlich ist mir eine Firma, die nur einmal im Jahr abbucht durch die Lappen gegangen. Passiert! Kann man auch schnell beheben. Die Bank hätte den ganzen Wechsel für ca. 30 € gemacht.
    Habe die Konten ähnlich wie michael_d 2 Monate parallel laufen lassen.

    Hallo zusammen,


    ich habe 2021 ursprünglich mal Bildungsurlaub aus Rheinland-Pfalz arbeitend geplant und beantragt gehabt. Zwischenzeitlich bin ich beruflich nach Bayern gewechselt, wo es bekanntlicherweise keinen Bildungsurlaub gibt. Daher habe ich 5 Tage Urlaub für den Bildungsurlaub genommen. Der Bildungsurlaub liegt fachlich nahe an dem, was ich beruflich mache. Daher habe ich den Tipp bekommen, dass ich das ganze ja auch als Fortbildung in der Steuererklärung nächstes Jahr angeben kann.


    Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht? Was habt ihr angegeben? Kursgebühren, An- und Abreise und Unterkunft? Oder noch mehr oder nur die Kursgebühren?


    Vielen Dank für deine/eure Antworten!

    Ich kenne Fälle von Bürgern und Bürgerinnen, die am Rhein hinter einem Deich wohnen und bei Hochwasser Probleme mit Grundwassser bzw. Sickerwasser haben. Das ist auch nicht über die Elementarschadensversicherung abgedeckt.
    Sonst kann ich den Vorrednern auch nur zustimmen, dass die "Masche" alles andere als neu ist. Sofern du in RLP wohnst, informiere dich doch mal über die Telefonberatung der Verbraucherzentrale RLP:
    "Die Verbraucherzentrale bietet eine kostenlose telefonische Beratung zu Elementarschäden und Naturgewalten an. Unter der Rufnummer (06131) 28 48 868 erreichen Sie montags von 10 bis 13 Uhr, mittwochs von 14 bis 17 Uhr sowie donnerstags von 10 bis 13 Uhr unsere Expertinnen und Experten."

    Ich habe bis Januar 2020 auch ein Konto bei der Berliner Sparkasse gehabt. Rückerstattung der Kontoführungsgebühren mit Musterbrief von Finanztip habe ich im Mai 2021 beantragt. Dann kam Mitte Mai erstmal ein blabla-Schreiben zurück, dass sie die Erläuterung abwarten müssen.

    Anfang August habe ich dann ein Erinnerungsschreiben verfasst. 1 oder 2 Tage später kam dann ein Schreiben mit folgendem Inhalt:
    "Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshof gilt bei langjährigen Geschäftsbeziehungen der Preis, den ein Kunde seit mehr als drei Jahren unbeanstandet zahlt (sog. "Drei-Jahres-Lösung bei Energielieferungsverträgen", BGH-Urteil vom 05.10.2016 - VIII ZR 241/15). Dieser Preis tritt damit an die Stelle des Anfangspreises, wenn den Preis betreffende (AGB-) Klauseln in der Zwischenzeit unwirksam geworden sind. Da Sie seit über drei Jahren Entgelte zahlen, die Sie nicht beanstandet haben, gilt dieser Preis demzufolge als zwischen uns vereinbart. Daher ergeben sich auch keine Ansprüche auf Rückzahlungen".


    Ich habe nochmal in meinem Unterlagen nachgeschaut. Im September 2016 haben sie per Brief die Einführung von Kontoführungsgebühren ab 01.12.2016 angekündigt. Widerspruchsfrist 2 Monate.


    Sachverhalt und Brief habe ich bereits vor ein paar Wochen direkt an Finanztip geschickt, aber noch keine Reaktion erhalten.
    Mein Bruder hat 1:1 den gleichen Brief eine Woche später bekommen. Er hatte aber auch mein Schreiben als Mustervorlage.

    Wie sind andere Kunden damit umgegangen? Lohnt sich ein Widerspruch überhaupt?

    Hallo. Ich spende regelmäßig international und national. Einen Teil meines Weihnachtsgeldes wird jedes Jahr wechselnd lokal gespendet. Habe also regelmäßig monatlich abgehende Spenden und auch welche, die nur 1x jährlich erfolgen.

    Letztlich muss es aber jeder für sich entscheiden. Man kann niemanden "zwingen".

    Hast du dir denn deinen Vertrag nicht genau durchgelesen?

    Ich habe vor kurzem ein Festgeldkonto bei Klarna eröffnet für 1.01 % Zinsen (3 Jahre) und 2-3 Tage später haben sie die Zinsen auf 0.75 % gesenkt. Da war ich mir leider auch nicht sicher, welchen Zinssatz ich tatsächlich bekomme (Geldeingang ist entscheidend), aber final habe ich den Zinssatz bekommen, zu dem ich es abgeschlossen habe und was auch in dem Vertrag stand.

    Von daher hatte zumindest der Finanztip-Festgeldrechner genau zu dem Zeitpunkt Recht gehabt. Und vermutlich hast du das Angebot über Weltsparen und direkt bei Klarna auch vertauscht? Denn die sind ja in dem Festgeldrechner auch unterschiedlich gewesen.

    Möchte jetzt nicht behaupten, dass immer alle Finanztip-Empfehlungen 100 % korrekt sind, aber speziell in diesem Fall hat es zumindest gestimmt.

    Hallo zusammen,


    ich bin seit mehreren Jahren (mit Unterbrechungen) bei O2 Kunde beim Handyvertrag und habe regelmäßig nach Vertragsende nach 2 Jahren gekündigt, neue Bedingungen ausgehandelt und war dann weiter aktiv.

    Nun hat mir O2 zuerst per E-Mail und dann per Post ein Schreiben übersandt, in dem steht:

    "Als Dank für Ihre Treue verlängern wir Ihren auf 24 Monate begrenzten Rabatt dauerhaft. Einfach so, Sie müssen nichts dafür tun, nur den Vertrag weiterlaufen lassen. Die Umstellung erfolgt automatisch".

    Und ich fragte mich: Wo ist der Haken?

    Sie wollen also auf einmal nicht mehr, dass ich kündige. Denn wenn ich kündige, entfällt mein Treuerabatt 30 Tage nach Kündigungseingang. Den Haken habe ich verstanden.


    Hat jemand diese Nachricht auch erhalten und wie ist er/sie verfahren?

    Die Kündigung würde nämlich mal wieder Ende des Jahres anstehen.


    Vielen Dank!

    Mir geht es ähnlich wie rexlouis. Ich habe letztes Jahr ein Tagesgeldkonto bei der schwedischen TF Bank eröffnet und möchte jetzt die Zinsen für 2020 in der Steuererklärung bei den Kapitelerträgen angegeben. Habe es so verstanden, dass ich sie unter "übrige Kapitalerträge" (Zeile 19, KAP) angegeben muss. Ist das korrekt? Mein Sparerpauschbetrag wird insgesamt nicht überschritten. Bin leider bisher noch nicht mit der Suche hier im Forum etc. fündig geworden.