Beiträge von joerg_sl

    der Überschussanteil wird immer kleiner...

    Kann ich ebenfalls so für meine privat weitergeführte Allianz-Direktversicherung aus 2003 nur bestätigen. Der Überschußanteil kann einem Tränen in die Augen treiben. Mit dem heutigen Wissen hätte ich das Geld lieber in Aktien oder ETFs gesteckt.


    Zur besseren Illustration - die Steigerung des Überschußanteils von 2019 auf 2020 lag (bezogen auf eine spätere monatliche Zahlung) bei sagenhaften 0,56 EUR. Yay. Ich führe den Vertrag nur noch weiter, weil er in ein paar Jahren zur Auszahlung steht.

    Zunächst erst einmal meinen herzlichen Dank in die Runde. Arbeit im Ausland ist eh ein sehr interessantes Thema (Umschreibung des RV-Kontos zur DRV Bund, Auswirkungen auf DVKA/KVdR usw). Ich kann in dieser Hinsicht immer nur empfehlen, nach eine Rückkehr aus dem Ausland zeitnah eine Kontenklärung bei der DRV anzustoßen, damit hier alle Daten vorliegen und später nichts verloren geht. Bei mir kommen neben der Rente aus LU auch noch Zahlungen aus IRL dazu - ohne Steuerberater werde ich hier ganz sicher nicht agieren wollen.

    Moin,


    zunächst erst einmal vielen Dank! Einen Steuerberater bzw. sonstige Experten werde ich vor Rentenbeginn ganz sicher aufsuchen, zudem wohl Vater Staat mit der neuen Steueranlage R-AUS wohl gezielt auch auf eine 'versehentliche' Besteuerung zielt (https://www.nwb-experten-blog.…age-r-aus-vorsicht-falle/).


    Das Thema ist leider sehr komplex und meine bisherigen Kontakte mit der DRV Bund haben eher den Verdacht bestärkt, daß die Beratung nicht wirklich im Sinne des Steuerzahlers erfolgt :)

    Ich werde in einigen Jahren aufgrund einer mehrjährigen Auslandstätigkeit in Luxemburg eine zusätzliche EU-Rente (mittlerer 3stelliger Betrag) von dort erhalten. Laut des in 2014 geänderten Doppelbesteuerungsabkommens zwischen LU und D erfolgt die Besteuerung dieser Rente in Luxemburg. Die Auszahlung dieser dann versteuerten Rente erfolgt direkt aus Luxemburg.


    Meine Frage in diesem Zusammenhang: fließt dieses bereits in LU versteuerte Geld dann lt. § 32b EStG in Deutschland als Progressionsvorbehalt ein - oder nicht? Den entsprechenden Satz 3 (https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32b.html; Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung steuerfrei sind) interpretiere ich wie einige meiner Ex-Kollegen so, daß diese bereits versteuerten Beträge nicht betroffen wären und keine negativen Auswirkungen wie Progressionsvorbehalt usw. haben.


    Seitens staatlicher Stellen heißt es hingegen wenig verwunderlich "Diese (in Luxemburg versteuerten) Renten werden in Deutschland unter Anwendung des Progressionsvorbehalts freigestellt, das heißt sie sind steuerfrei, werden aber bei der Berechnung des inländischen Steuersatzes mit herangezogen".


    Hat hier irgendjemand Erfahrungswerte zu diesem Thema? Unterliege ich - was die Nichtveranschlagung zwecks Progressionsvorbehalt angeht - hier einem Denkfehler?


    Danke & Gruß,

    Jörg