Beiträge von sapere_aude

    Wie hoch ist der mtl. Sparbeitrag?

    Hast Du Anspruch auf Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage?

    Kündigen kann man den Bausparvertrag immer. Dabei gehen aber die Prämien verloren; die Abschlussgebühr ist ja schon futsch. Auch gibt es bei vielen Verträgen einen Zinsbonus, wenn auf das Darlehen verzichtet wird und bestimmte Kennzahlen erreicht worden sind. Das solltest Du vorher klären.

    Wenn Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht, kann man ja unter Umständen beides machen.

    Es kommt darauf an, wann konkret der Vertrag abgeschlossen wurde.

    Bei Vertragsabschluss bis zum 31.12.2008 können Bausparer – ohne Nachweis der wohnwirtschaftlichenVerwendung – nach Ablauf einer 7-jährigen Laufzeit (Bindungsfrist) über die Wohnungsbauprämie verfügen.

    War der Abschluss später kommt es auf das Alter zum Zeitpunkt des Abschlusses an. War das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, kann einmailg über das Geld beliebig verfügt werden.

    Die Zinsen sind immer freiverfügbar, soweit - wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen - den Prämienverlust in Kauf nimmt.

    Da das Kurzarbeitergeld vom Arbeitsamt schon eine Lohnersatzleistung ist, wird es bei der Berechnung von Elterngeld nicht berücksichtigt. Insoweit habt Ihr den Vorteil, dass anstelle von 0 Euro für die Monate des Kurzarbeitergeldes (wir üblich) wenigstens das Einkommen aus den Monaten davor in die Berechnungsgrundlage mit einbezogen wird. Ihr habt also aus der Corona-Elterngeld-Regelung keinen Nachteil! Der Vorteil fällt aufgrund des geringeren Arbeitseinkommens nur kleiner aus.

    Kann man machen, muss man aber nicht. Der Gesamtrenditevorteil ist bei langfristigen Anlage- und Entnahmestrategien überschaubar. Dabei aber auch immer die Gebühren bedenken und gewisse Kursschwankungen einplanen.

    @Altsache

    Dieses willkürliche Verhältnis war aber Ausgangspunkt der eigenen Investitionsentscheidung. Wenn man an dieser festhalten möchte, kommt man um Rebalancing nich herum. Wenn man das neue Verhältnis für angemessen, akzeptabel, ... hält, dann kann man es auch so lassen.

    Ich betreibe Rebalancing durch Zukauf am Stichtag X oder Aussetzen der Sparpläne. Im Depot verfolge ich eine 70/30-Strategie. Auch soll mein Depotvermögen (nur ETF auf Aktien und UniGlobal- Riester) einen Vermögensanteil von 70% nicht übersteigen. Bzgl. des letzten Parameters habe ich aber noch viel Luft, da ich hier auch unser Immobilienvermögen ("Buchwert" minus Kreitverbindlichkeiten) einbeziehe.

    Unterhalt zahlen müssen (Zivilrecht) und den Unterhalt steuermindernd geltend machen zu können (Steuerrecht) sind zwei - nicht gänzlich identische - Paar Schuhe.

    Bei einem Vermögen von > 15.500 Euro geht das Steuerrecht nicht von einer Bedürftigkeit aus. Und warum sollte die Allgemeinheit eine Zahlung an eine nicht Bedürftige Person "subventionieren".

    Die Förderquote sollte immer höher sein als der persönliche Steuersatz im "Rentenbezug". Ich würde einen Riestervertrag stets förderoptimiert bedparen.

    Wir haben auch drei Kinder. Meine Frau zahlt 60 Euro für die 1.075 Euro Förderung im Jahr. Da lohnt es sich. Ich habe meine Einzahlungen in meinen Vertrag gestoppt. Für mich wäre der Höchstbetrag fällig, so dass sich eine schlechte Förderquote ergeben würde. Eine Steuererstattung wäre durch die Zusammenveranlagung auch nicht zu erwarten. Aktuell investiere ich lieber frei in ETFs.

    Maßgeblich ist § 33a Abs. 1 EStG.

    Einfach lesen, dann sollten zumindest die Voraussetzungen einigermaßen klar sein. Die Unterhaltspflicht ist abgeleitet über das Kind, vgl. 1615l BGB.

    Verfügt die Mutter über Vermögen > 15.500 Euro, ist ein Abzug nicht möglich. Eigene Einküfte sind auf den Höchstbetrag (nach Abzug von 624 Euro) anzurechnen.

    Da Ihr in einem Haushalt wohnt, ist ein Nachweis der Einzelkosten in der Regel entbehrlich.

    Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte. Du möchtest ja nur den verbleibenden von Dir getragenen Aufwand abziehen. Wäre mE auch nicht im Sinne einer solchen Förderung.

    Hast Du noch andere Modernisierungsmaßnahmen bei Fenster, Sanitär oder Elektronik vorgenommen? Ggf. ergibt sich dann eine Umqualifizierung zu Herstellungsaufwand und es ist nur eine Berücksichtigung im Rahmen der AfA möglich.

    Es gab Zeiten da war der Kreditnehmer der Dumme.

    Hohe und langfristig vereinbarte Zinsen bei sinkender Inflation. Zudem noch billiges Geld.

    Das von Dir skizzierte Risiko ist immanenter Teil des Kreditgeschäftes.

    Sollte es zu einer Hyperinflation (ab welcher Preissteigerung auch immer man die annimmt) kommen, haben wir ohnehin ganz andere Probleme. Auch ist in Deinem Beispiel zu bedenken, dass zwar der Kredit "safe ist" aber alle anderen Dinge des Lebens teurer werden und es so möglicherweise Probleme gibt den Kredit zu bedienen.

    So spontan würde ich sagen, dass es keinen riesen Unterschied macht, ob geschenkt oder gekauft. Bei Schenkungen richten sich die Abschreibungen nach dem Anschaffungsaufwand des Rechtsvorgängers. Zumal für Dich momentan die Abschreibungen keine Auswirkung haben, das Du keine Einkünfte erzielt. Da ich von einem Vorbehaltsnießbrauch ausgehe, können Deine Eltern als Vermieter weiterhin die Abschreibungen geltend machen. Es geht also nichts verloren. Wäre denn genügend Geld zur Zahlung eines angemessenen Kaufpreises vorhanden gewesen?

    Problematisch wird es jedoch, wenn der Nießbraucher größere Instandsetzungsmaßnahmen durchführt und die Kosten übernimmt.

    Ich kann Pumphut nur zustimmen: Bei diesen Volumina ist das Geld in einen Berater gut investiert. Ich würde einen guten Steuerberater einbinden.

    Hallo master,

    bei einem Steuerklassenwechsel kannst Du steuerlich nichts verlieren. Abgerechnet wird endgültig immer mit der Steuererklärung. Das Zuviel wird erstattet, das Zuwenig eingefordert.

    Bei Lohnersatzleistungen, die planbar sind, macht es aber Sinn die Steuerklassen optimiert zu wählen. Mehr netto = mehr Lohnersatz. Du musst aber die Sonderregelung (z.B. beim Elterngeld) beachten. Ob es beim Krankengeld solche Regelungen gibt, kan ich leider nicht sagen.