Beiträge von sapere_aude

    Auch als Kleinunternehmer muss die USt-Jahreserklärung abgegeben werden.

    Hast Du es schonmal mit elster-online probiert? Ist kostenlos und ey gibt auch eine Schritt-für-Schritt-Funktion.

    Ja, so sind zumindest die meisten Kreditverträge bei Immobilien ausgestaltet. Ein generelles Kündigungsrecht besteht in der Regel nicht. Sonderkündigungsrecht steht bei Verkauf ("Klassiker") zu. In diesem Fall entsteht die Pflicht zur Vorfälligkeitsentschädigung. Genaueres ist den Vertragsunterlagen zu entnehmen.

    10 Jahre nach Vollauszahlung besteht ein gesetzliches Kündigungsrecht gem § 489 BGB.

    Entscheidet sind tatsächlich die Rahmenbedingungen (Lage, Ausrichtung, Dachart, Neigung, etc.)


    Die 10 KW-Grenze würde ich beachten. Bis zu dieser Grenze ist Liebhaberei möglich und es fällt keine Einkommensteuer an.


    @ derruediger

    Strom wird in 20 Jahren das x-fache kosten. Mit diesem Paket ist man weitesgehend unabhäng von der Strompreisenteicklung. Zudem wird die Anlage länger als 20 Jahre Storm produzieren. Natürlich, wie die Frage Mieten oder Kaufen, teilweise auch eine "Glaubensfrage".

    Da kannst Du Dich ägern, es ändert aber nichts. So ist halt das Riestersystem, das eine lebenslange Rente garantiert. Einen entsprechenden Hinweis sollte es auch bei Abschluss gegeben haben. In den AVB (besondere Bedingungen Riester) sollte es auch drin stehen. Mit der zusätzlichen Versicherung soll ab dem 85. Lj. die Rente von 29,09 Euro (zzgl. ggf. vereinbarter Anpassungen) bis ans Lebensende gesichert werden.

    Bzgl. der Kleinsbetragsrente würde ich Kontakt mit dem Versicherungsunternehmen aufnehmen und entsprechend nachfragen. Grenze liegt in 2021 bei ca. 31 Euro

    2000 gab es noch keinen Riestervertrag.

    Wann genau ist der Vertrag abgeschlosse worden?

    Das Wohnförderkonto wird zum Rentenbeginn aufgelöst und muss versteuert (Entnahmewert zzgl. fiktive Verzinsung) werden. Dies sind die normalen Regeln bei Wohnriester.

    Mein Ziel ist momentan, den Notgroschen nachhaltig vor Verwaltungsentgelten zu schützen. Die Suche nach den bestverzinsten Tagesgeldkonto habe ich seit einiger Zeit aufgegeben. Der Aufwand für 30 oder 50 Euro mehr im Jahr lohnt einfach nicht. Ein paar "Püncktchen" beim MSCI World nach oden oder unten und mein Depot verändert sich um deutlich mehr. Zudem können diese Summen durch geringeren Einsatz an anderer Stelle schnell reingeholt werden und dabei fällt mir nicht nur Pfandflaschen sammeln ein.

    Steuervermeidung ist das nicht!!!
    Nur Nutzung von legalen Möglichkeiten.

    Da sind wir einer Meinung. Die Aussage bezog sich auf:

    Am gleichen Tag, hat bei meiner Bank nicht funktioniert. Weil man Steuervermeidung vermutet hatte.

    Am gleichen Tag funktioniert aber Fondstausch. Meine Bank bietet diese Funktion an. Man sucht sich einen ähnlichen zweiten Fonds, und kann dann beliebig tauschen. Dabei wird keine Steuervermeidung unterstellt.

    Gruß


    Altsachse

    Die NVB ist nur notwendig, wenn die Kapitalerträge >801 Euro sind.

    Ist dies der Fall, ist ein Verkauf und Kauf sinnvoll. Gebühren beachten! Es ist besser solche Aktionen nur bei "Notwendigkeit" vorzunehmen. Entweder weil Kapitalerträge so hoch werden, dass NVB nicht mehr anwendbar ist oder dass eine NVB letztmalig (Berufseinstieg) genutzt werden kann.

    Steuervermeidung sollte die Bank nicht vermuten, da durch die preislichen Schwankungen bei diesem Vorgehen auch ein Gewinn/Verlust-Risiko gegeben ist.

    Kann mir nicht vorstellen, dass es bei dieser Historie (Aufgabe lebenslanges Wohnrecht) dann Sozialleistungen gibt. Bevor es Leistungen der Allgemeinheit gibt, ist das persönliche Vermögen einzusetzen. Bedüftig ist die Mutter nicht. Im Zweifel müsste sie die Schenkung wieder rückgängig machen.

    Du müsstest doch Anspruch auf Leistungen haben! Das Immobilienvermögen ist wegen des Wohnrechts aktuell (fast) nichts wert.

    Mit der entgeltlichen Vermietung kommt auch das Finanzamt ins Spiel kommt.

    Das lebenslange Wohnrecht hat im Übrigen auch einen Wert. Ein rechtsgrundloser Verzicht wäre eine Schenkung. Dies kann perspektivisch steuerliche und sozialrechtliche Folgen haben.

    Unangetastet!?

    Die 801 Euro gelten pro Jahr. Der nicht verbrauchte Betrag kann nicht übertragen werden und wird zum Jahresende "verfallen". Die 100 Euro sind nur Buchgewinne. Steuerlich relevant sind in der Regel nur realisierte Gewinne.

    Für einen Ertrag von 120 Euro beträgt die notwendige Rendite ca. 3,5% (vor Steuern).

    Dies ist mit risikoarmen Anlagen nicht realisierbar. Auch wenn 3.400 Euro viel Geld ist, reich wird man durch die daraus erwirtschaftete Rendite nicht.

    Die inflationsbedingte Wertminderung ist mE bei der Kaution hinzunehmen. Es besteht schließlich auch keine Nachschusspflicht.


    P.S. Die Kaution gehört nicht auf ein Konto des Vermieters. Die Kaution ist getrennt vom Vermietervermögen anzulegen. Das Geld gehört daher auf ein verzinstes Konto des Mieters, das natürlich mit einer Verfügungsbeschränkung versehen ist.

    Stimmt, es gibt das das Prinzip "Besteuerung nach Leistungsfähigkeit". Dies ist ein Prinzip der Ertragsbesteuerung! Andere Steuerarten knüpfen an anderen Prinzipien an.

    Es gibt einige Steuern, die nicht an Einkommen anknüpfen: Die bekannteste dürfte die Umsatzsteuer sein.

    Eine Steuer, die nur an den "Besitz" (Eigentum) anknüpft ist zB die Grundsteuer oder die Kraftfahrzeugsteuer. In Deutschland gibt es im Übrigen ein Vermögensteuergesetz (seit 1997 allerdings ausgesetzt).

    Die Schenkung- und Erbschaftsteuer ist eine sinnvolle und systemkonforme Steuer. Da die Vermögensänderung ohne Gegenleistung erfolgt, bedarf es allerdings eines besonderen Gesetzes.