Beiträge von sapere_aude

    Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Unternehmerisch tätig bist Du bereits durch Deine Tätigkeit als Coach. Du musst bzgl. der Kleinunternehmerregelung diese zusammen betrachten.

    Bzgl. der Einkommensteuer gibt es eine vergleichbare Regelung nicht.

    Nur das Delta ist relevant. Zahlen beide gleichviel ein, ergeben sich keine schenkungsteuerrelevanten Folgen. Gleiches gilt, sofern die Verwendung des Geldes im gleichen Umfang erfolgt wie die Einlage. Das Finanzamt geht bei Gemeinschaftskonten in der Regel von 50:50 aus. Andere Verhältnisse sind aber möglich, wenn diese nachgewiesen werden.

    Die Erträge könnt Ihr nach dem Verhältnis der Einzahlungen aufteilen. Bei unverheiraten ist allerdings kei FSA möglich, so dass Ihr zur Berücksichtung der jeweile 801,- Euro eine Erklärung (Anlage Kap) abgeben müsst.

    Ich habe bisher allen Änderungen meines Riesterfondssparplans (Abschluss 2006) widersprochen. Bin 100% im UniGlobal, wurde noch nie umgeschichtet und werde nicht Wechseln. Habe noch mehr als 25 Jahre Zeit. Bei ca. 9.000 Euro Einzahlungen liege ich aktuell bei 23.000 Euro Depotwert. Der Puffer sollte groß genug sein. Seit der Geburt der Kinder zwei und drei bespare ich nicht mehr, da die Kinderzulage meine Frau erhält.

    Ich würde den Vertrag weiterlaufen lassen. Da ist bekannt, was man hat und der Banksparplan ist kostengünstigt. Die Rendite kommt hier durch die Zulagen. Drei Kinder (nach 2007) plus Eigenzulage = 1.075 Euro. Der Eigenbeitrag dürfte überschaubar sein. Zinsen werden auch wieder steigen. Wenn noch Geld übrig ist, ergänzend einen ETF besparen. Der Riestervertrag wäre dann auch ein "risikoarmer" und "planbarer" Teil des Vermögens.

    1. Das Geld gehört dem jeweiligen Kind. Die Eltern verwalten es nur bis zur Volljährigleit.

    2. Mit der NV-Bescheinigung können Einkünfte bis zum Grundfreibetrag steuerfrei realisiert werden; ggf. in mehreren Tranchen realisieren. NV-Bescheinigungen sind unabhängig vom Alter der Kind möglich, solange der Grundfreibetrag nicht erreicht wird.

    3. Kosten für das Studium sind Unterhaltskosten und damit von den Eltern zutragen. Das Geld kann natürlich für nichtobligatorische Ausgaben der Kinder genutzt werden. Über das Geld kann das jeweilige Kind mit Eintritt der Volljährigkeit freiverfügen.

    4. Sollte die Verwendung abweichend von Nr. 3 erfolgen, droht eine nachträglich Besteuerung.

    59,90 Euro entsprechen bei 100.000 Euro Investitionsvolumen einem Kostenanteil von 0,000599. Dieser entspricht wiederum einer Marktänderung, die nicht einmal mit einem Seismograf messbar wäre. Da würde ich garnicht lange hin und her rechnen. Viel wichtiger ist, investiert zu sein. Bei Sparplanraten mit Mindestgebühr lohnt es - ja nach Modell - schon mehr zu vergleichen.

    Ein Vermittlererwerb hätte an der Situation nichts geändert. Da der Betrag später zur Verrentung ansteht, kann dieser sinnvollerweise nicht nach belieben "verschoben" werden.

    ja, habe ich gehört. Maßgeblich sind die vertraglichen Inhalte. Guck doch mal in den Vertrag, den Du unterschrieben hast. Ich habe meinen Riester bei Union Invest und dort stand schon damals: Umschichtungen könnem erfolgen, wenn ...

    Deine Info verweist aber nicht auf das Prospekt, sondern auf ein Interview einer "Zeitschrift".

    Solange die Gewinne da waren alles SUPER, jetzt plötzlich alles mist. Das paßt mE nicht!

    Ich bin auch ein Freund vom mehr Konten-Modell. Auf dem TG-Konto bilde ich zB Rücklagen für die eigene Immobilie und die sonstigen "außergewöhnlichen Belastungen". Erhöht für mich die Übersicht. Da ich dies alles bei einer Bank führe ist das Umbuchen umproblematisch und wird ohne zeitliche Verzögerung umgesetzt.

    Dann hatte ich ja in vielerlei Hinsicht Glück. Ich habe bisher auch jeder Anpassung widersprochen, so dass ich noch - wie ursprünglich - im Uni Global unterwegs bin. Eine Umschichtung hat noch nie stattgefunden und ich hoffe, es bleibt dabei. Der Puffer liegt bei ca. 120%. Bis zur Rente sind es noch mehr als 25 Jahre. Sollte es zu einer Umschichtung kommen, würde ich den Anbieter wechseln oder sogar kündigen. Dies war auch von Anfang an mein Plan. Mir war die Umsichtungsmöglichkeit bereits bei Abschluss in 2006 bekannt. Insoweit habe ich auch nichts zu meckern.