Beiträge von sapere_aude

    Bei Deiner Berechnung darfst Du nicht vergessen:

    Für den Depotbestand bei UI hats Du den AA schon gezahlt und die 1,47% (Verwaltungsgebühr) sind eine normale Größenordnung bei einem aktiven Fonds.


    Ich habe meinen Riestervertrag auch bei UI und bei mir wurde noch nie in Renten umgeschichtet. Ich war und bin stets zu 100% im UniGlobal investiert. Mit der Wertentwicklung bin ich zufrieden. Ich habe über die BBBank einen Rabatt auf den AA (nun 3,5%) bekommen, habe den Einzahlungsbetrag seit die Kinder 2 und 3 da sind aber eingestellt. Es lohnt sich aktuell unter Fördersichtspunkte nicht.

    Mir war bereits zum Vertragsschluss bewusst, dass der Vertrag in der Ansparphase Vorteile und in der Verrentungsphase Nachteile (kein "fester" Rentenfaktor) hat.

    Dein Wechsel erscheint mir - insb. unter finanziellen Gesichtspunkten - nicht zwingend. Vielleicht ist Neueröffnung (Fairr Riester) und Ruhestellung (UI) ein besser Option.

    Bei schädlicher Verwendung von Riesterverträgen erfolgt die Besteuerung nach § 22 Nr. 5 S. 2 EStG. Ein negativer Betrag führt zu negativen Einkünften nach § 22 EStG. Diese Einküfte können auch mit Einküften aus den anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Eine Beschränkung der Verlustverrechnung auf die Einkünfte aus § 22 EStG gibt es nicht.

    Das ist übrigens der Grund warum sich ein kostengünstiger Riestervertrag auch noch kurz vor Rentenbeginn lohnen kann.

    Ein ergänzender Hinweis: Verträge bei einem Anbieter werden zusammengerechnet.

    @ ThoW

    Das verstehe ich. ABER ...

    Ohne Home-Office-Pauschale hättest Du nicht mal die 5 Euro pro Tag. Kosten - auch die Pauschale - kann man sinnigerweise nur für "Fahrtage" geltend machen. Wenn die Kosten für die Fahrkarte höher sind als die Pendlerpauschale, sind die Kosten für die Fahrkarte abziehbar.

    Bei "echten" Aktien gilt quasi der Grundsatz der Energieerhaltung: Die Gesamtenergie eines abgeschlossenen Systems ändert sich nicht. Vermögen geht hier nicht verloren, es hat halt nur ein anderer. Dies gilt aber natürlich nur für abgeschlossene Geschäfte. Der Buchwert (egal, ob Gewinn oder Verlust) ohne Realisierung lässt sich dabei so nicht erfassen. Der Aufwand für Käufe und Verkäufe sind in Summe immer gleich: Wenn jemand für 30 verkauft, hat ein anderer für 30 gekauft.

    Wie bei der Bundesliga-Tabelle: Die Summe der geschossenen Tore entspricht der Summe der kassierten Tore.

    So lese ich es auch und das ist mE konsequent.

    Die Nutzung des Speichers als solches ist ustfrei, weil er nicht zum Betrieb gehört.

    Durch den Speicher wird allerdings der Eigenverbrauch erhöht, d.h. mehr betrieblich produzierter Storm zu betriebsfremdenzwecken genutzt.

    Zum gleichen Ergebnis würde man auch kommen, wenn man durch geschicktes Strom-Management (kochen, waschen etc. nur bei Sonnenschein) den Eigenverbrauch erhöht.

    225 Arbeitstagen

    davon 180 an Erster Tätigkeitsstätte = Fahrtkosten (entweder Pauschale 0,3 Euro x 60 x 180 oder - wenn für Dich günstiger (also teurer) - Kosten für die Jahreskarte)


    und 45 Tage im Home-Office = 5 Euro x 45 (Home-Office-Pauschale); da keine Fahrten durchgeführt worden sind, können auch keine Fahrtkosten geltend gemacht werden.


    Wieso Pech gehabt? Du stehts besser mit der Home-Office-Pauschale

    Deine Renditeberechnung ist so nicht richtig, da Du die 6,50 nur einmalig erhältst und die 100 aber für bis zu sieben Jahre anlegst. Zudem erhälst Du beim Bausparen die 6,50 auch; ggf. sogar noch staatliche Förderung in Form der Wohnungsbauprämie bzw. Arbeitnehmersparzulage. Da die Verzinsung bei Degussa deutlich besser ist, solte die Rechnung aufgehen. Groß ist der Unterschied aber nicht. Wichtig: Es lohnt sich nur, wenn Du den Degussa VL-Sparplan auch bis zum Ende besparst.

    Ich habe kein Depot bei Scalable und kann daher über die Informationen bei Depoteröffnung nichts sagen. Ja es stimmt, die Banken können die St-ID beim BZSt abrufen. Gleichwohl ist es so, dass ein Freistellungsauftrag ohne St-ID nicht abschließend bearbeit werden kann. Ob diese St-ID nun vom Anleger selbst oder eingespielt vom Depotverwahrer kommt, ist dabei egal.

    Der Pauschbetrag darf nur bis zur Höhe der Einnahmen abgezogen werden (vgl. § 9a EStG). Einen Verlust kann es daher nur aufgrund tatsächlicher Werbungskosten geben. Da der Verlust bei Dir vermutlich überschaubar ist, ist ohnehin die Frage, ob sich de Aufwand lohnt. Bei einer zukünftigen Verwendung der Verluste wird der Grundfreibetrag immer mitberücksichtigt. Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn die berufliche Tätigkeit unterjährig aufgenommen wird oder nach dem Studium noch ein Referendariat mit überschauberen Einnahmen folgt.

    Infos zur Zuteilung und zum Regelsparbeträg müssten in den Allgemeinen BausparBedingungen enthalten. Auch eine Begriffserläuterung zu "Wahlzuteilung" solltest Du dort finden. Da die Begrifflichkeiten bzw. die Voraussetzungen teilweise anbieterindividuell sind, hilft im Zweifel nur eine Rückfrage beim Anbieter. Auch dafür hast Du die Abschlussgebühr bezahlt.

    Ist die Bausparsumme 20.000 Euro?

    (Für 40 Euro im Monat viel zu hoch; gerade, wenn man das Darlehen nicht möchte)

    Zuteilung erfolgt in Abhängigkeit vom Vertrag. Einige Anbieter verlangen 50% andere 40% der Bausparsumme. 1% als sichere Anlage ist doch besser als 0,001% auf dem Tagesgeldkonto. Wenn Du die VL Deines Arbeitgebers als Ertrag mit einrechnest, kommt da sogar noch mehr bei raus. Ich würde die 40 Euro im Vertrag lassen und parallel einen "freien" ETF-Sparplan besparen. Da der Abschluss in 2014 war sind die 7 Jahre fast erreicht und die Zuteilung sollte auch - je nach Bedingung - erreichbar sein. Betrachte es als risikoarmen Sparanteil.