Beiträge von contra

    Hallo zusammen,


    es hat fast den Anschein, als ob der Weg der Klage gegen die Kündigung der einzigst richtige ist. Nun alle die eine Rechtschutzversicherung haben sind da fein raus zumindest was die Kosten betrifft. Aber alle die klagen brauchen einen guten Anwalt und vor allem auch einen guten Richter.
    Ich selbst gehöre zu denen, die aus wirtschaftlichen Gründen das Klage-Risiko scheuen. Und genau damit haben die Bausparkassen gerechnet. Von vielleicht zweihunderttausend Betroffenen klagen vielleicht 5000. Selbst wenn die Klagen alle verloren gehen sind die Gesamtverluste der Baussparkassen nur gering. Die Wirtschaft hat die Macht und wird von der Politik noch unterstützt. Eingebrockt wurde die Sache (Kündigungen) von der EZB (Zinssenkungen) und wird wahrscheinlich von der BAFIN (Wirtschaftsministerum) abgesegnet.
    Alle die nicht klagen, so wie ich, hoffen auf ein höchstrichterliches Urteil und die Chance auf eine Schadensersatzklage. Auch wenn es soweit kommt, gibt es eine Sicherheit, dass man die Schadensersatzklage gewinnt???
    Es sieht fast so aus, als ob die Bausparkassen mit allen Möglichkeiten versuchen Präzedenzfälle, auf die sich Kläger mit einer großen Sicherheit berufen können, zu vermeiden. Es kommt zum Vergleich, und der Bausparer darf seinen Vertrag weiterführen!
    Weiterhin ist festzustellen, dass die Baussparkassen die Bausparsumme nach Ablauf der Kündigungsfrist unbedingt loswerden wollen. Ich befürchte (bin kein Fachmann), dass durch die Annahme des Geldes die Chance auf eine erfolgreiche Schadensersatzklage ganz gewaltig sinkt.


    Ich will aber auf keinen Fall mein Geld bis zum St. Nimmerleinstag bei der Bausparkasse unverzinst liegen lassen!
    Ich werde das Geld annehmen, egal ob es überwiesen wird oder per Scheck kommt.
    Ein Freund hat zu mir gesagt: "Wenn du nicht klagen willst, nimm das Geld, kauf dir ein neues Auto, verzichte aber auf die unnötigen Extras und schon ist der Zinsverlust weg. Dann gehe wieder zur normalen Tagesordnung über!"
    Natürlich werde ich eine Schadensersatzklage in Erwägung ziehen, denn die Hoffnung stirbt zuletzt!!!!!!


    An dieser Stelle mal ein Aufruf an die Verbraucherschutzorganisationen, denn die könnten uns Bausparkassengeschädigten echt helfen.


    Sie könnten uns insoweit helfen, wenn sie mit TOP-Anwälten eine Klage gegen die unrechtmäßigen Machenschaften der Baussparkassen erheben und diese Klage bis zum höchstrichterlichen Urteil durchziehen!


    Es ist ja schön und gut, wenn die Verbraucherschutzzentralen uns beraten. Es hilft aber eigentlich nur dennen, die vor Gericht ziehen. Der Rest hofft nur bis dann auch die letzte Hoffnung stirbt!


    Liebe Grüße
    :D contra



    Hallo zusammen,
    hallo Franziska,


    ich habe heute die Eingangsbestätigung von der Beschwerdestelle des Verbandes der privaten Bausparkassen bekommen. Die Beschwerde wurde von mir am 2. April abgeschickt.
    Begründung für die Verspätung ist der sehr hohe Anteil von Beschwerden am Ende des letzten Jahres, also Überlastung.
    Bei mir läuft die Kündigungsfrist im August ab.


    Liebe Grüße
    :) contra

    Hallo


    Es sieht derzeit so aus, dass all diejenigen, die gegen ihre Kündigung Klage eingereicht haben, vielleicht vor
    Gericht noch eine Chance haben.


    Für alle anderen bleibt die Hoffnung auf Schadensersatz für die entgangenen Zinsen, falls vor Gericht Urteile zugunsten der Bausparer gefällt werden.


    Nun habe ich mir einige Gedanken gemacht, was wohl aus der gekündigten Bausparsumme wird.


    Fall 1: Die Bank behält das Geld auf einem nicht verzinsten Zwischenkonto bis zum endgültigen höchstrichterlichen Entscheid. Wann kommt der denn?????
    In diesem Fall wartet der Bausparer eventuell bis zum "Sankt Nimmerleinstag" bis er sein Geld bekommt! Bei negativem Gerichtsentscheid sind die Zinsen weg. Wer sein Geld bis dahin braucht muss kündigen. Folge: Die Bausparkasse ist fein raus!



    Fall 2: Man fordert die gekündigte Bausparsumme mit Hilfe des beigefügten Auszahlungsformular an.
    Dies sollte keiner tun, da es so aussieht als ob man selbst kündigt! Die Bausparkasse hat ein unterschriebenes Formular in der Hand.



    Fall 3: Die Bausparkasse schickt einen Scheck nach abgelaufener Kündigungsfrist.

    Falls man den Scheck einlöst, akzeptiert man wahrscheinlich ebenfalls die Kündigung!
    Wer diesen Weg geht, sollte der Bausparkasse mitteilen, dass er das Geld auf einem verzinsten Tagesgeldkonto bis zum höchstrichterlichen Entscheid parkt. Er sollte der Bausparkasse unmissverständlich mitteilen, dass er auf einen
    Schadensersatzanspruch nicht verzichtet.
    Vorteil für den Bausparer: Er bekommt auf jeden Fall Zinsen, wenn auch weniger! Falls das Geld vor dem endgültigen Urteil gebraucht wird, hat man schnellen Zugriff!


    Falls man den Scheck zurückschickt, so folgt wie unter Fall 1 beschrieben.


    Falls man den Scheck nicht einlöst, so verliert er seine Gültigkeit! - also Fall 1



    Fall 4: Man umgeht das Formular und teilt der Bausparkasse schriftlich mit, dass sie die Bausparsumme nach
    abgelaufener Kündigungsfrist überweisen soll. Gleichzeitig verweist man auf die Anlage auf einem Tagesgeldkonto. Dann erklärt man noch ausdrücklich die Wahrung des Schadensersatzanspruchs für entgangene Zinsen im Falle eines Urteils zugunsten der Bausparer.
    Kommt in diesem Fall dennoch der Scheck - siehe oben!


    Dies sind meine eigenen bisherigen Erkenntnisse!
    Falls jemand eine 100 prozentige Lösung hat, bitte mitteilen!



    Liebe Grüße
    :) contra

    Hallo Anika,


    vielen Dank für Deine schnelle Antwort!
    Ich habe gedacht, dass eine Änderung des Threads ganz einfach ist - Christian_1983 stimmt zu und Franziska übernimmt die Textverarbeitung(Änderung).


    Dass es einen weiteren Thread mit gleicher Thematik gibt, habe ich längst gemerkt. In Zukunft werde ich in beiden Threads posten, je nachdem was gerade anliegt.


    Liebe Grüße
    :)contra

    @ Christian_1983
    @ Franziska


    Hallo,


    ich wende mich an euch beide wegen des Themas "BHW kündigt nicht vollen Bausparvertrag........".
    Einige von uns Forenteilnehmer, auch ich selbst, haben ihre Verträge bei anderen Bausparkassen, die jedoch alle nach dem selben System kündigen.


    Mein Vorschlag betrifft nun eine einfache Themenänderung in "Bausparkassen kündigen nicht vollen Bausparvertrag...".


    So locken wir vielleicht noch mehr Teilnehmer an!
    Dieses Thema ist extrem wichtig für alle Beteiligten. Manch einer findet eine Orientierung in der ganzen Problematik. Andere behalten zumindest ihre Hoffnung auf einen positiven Ausgang - Rücknahme der Kündigung, Zinserstattung, etc..


    Liebe Grüße
    :) contra

    Hallo nicora,


    vielen Dank für Deine Postings! Die bringen mich echt mal wieder weiter.
    An die Beschwerdestelle der Bafin werde ich mich selbst wenden, auch wenn ich denen auch nicht traue.


    Eines meiner größten Probleme ist ja die Auszahlung der Bausparsumme nach Ablauf der Kündigungsfrist.
    Deiner Antwort an ALDon kann ich entnehmen, dass auf jeden Fall "konkludentes Handeln" vorliegt, egal ob ich stillschweigend die Überweisung annehme oder ob ich den Scheck einlöse. Die Bausparkasse sagt "Ätschi - Bätschi", Sie haben die Kündigung durch die Annahme des Geldes akzeptiert!!!!!!!!
    Also nochmal, der Scheck kommt nur dann, wenn ich meine Bankverbindung nicht nenne, oder bestätige.
    Egal, was auch immer ich tue, das Geld kommt zumindest in Form eines Schecks.
    Löse ich den Scheck nun nicht ein, so bleibt das Geld bei der Bausparkasse. Bleibt das Geld nun bei der Bausparkasse zahlt diese mit Sicherheit aber keine hohen Zinsen mehr. Ich bin nicht sicher, ob ich das Geld mit dem ausdrücklichen Hinweis auf "Parken" annehmen kann ohne die Gefahr eines konkludenten Handelns.


    Ein Bekannter von mir, der gerade eine berufsbegleitende Rechtsausbildung absolviert hat, hat mit sofort nach dem Durchlesen des Kündigungsschreibens geraten, das "Überweisungsformblatt" nicht auszufüllen und auch den Scheck nicht einzulösen. Sonst würden meine Chancen auf einen positiven Ausgang extrem sinken!


    Liebe Grüße
    ;)contra

    Hallo zusammen,


    auch mein erneuter Widerspruch hat nichts genutzt. Meine Bausparkasse erhält ihre Kündigung aufrecht.
    Die Herren sind sich sicher, dass ihre Auslegung von § 489 Abs.1 Nr.2 BGB die richtige ist.
    Grundlage ihrer Kündigung ist als Sinn und Zweck eines Baussparvertrages die Zuteilung und die Annahme eines Darlehens innerhalb von 10 Jahren nach der Zuteilung.
    - Das Urteil des LG Mainz vom 28.07.2014 bestägtigt ihre Entscheidung zur Kündigung.
    - Beim Urteil des OLG Stuttgart vom 14.10.2011 (Az . 9 U 151/11) ging es um den § 488 Abs. 3 BGB, Bei dieser Vorschrift geht es um einen anderen Sachverhalt, nämlich die Kündigung von Verträgen mit vollständig angespartem Bausparvertrag!


    Auf weitere wesentliche Hinweise in meinem Widerspruch-Schreiben sind die Herren nicht eingegangen.
    Ich werde jetzt noch die Ombudsstelle in Berlin einschalten und die weitere Enwicklung abwarten.


    Vielleicht hat ja eine Klage Erfolg und die Bausparkassen ziehen daraufhin ihre Kündigungen zurück.
    Ansonsten bleibt ja noch der Schadensersatz Anspruch falls der BGH zugunsten der Bauspareer entscheidet!


    Liebe Grüße
    ;) contra

    Hallo zusammen!


    @ RomanD!
    Vielen Dank für Deinen Fahrplan. Der hilft mir echt weiter. Nur werde ich die Ombudsleute nicht weglassen, obwohl die eher zu Gunsten der Kassen entscheiden. Sie werden ja auch von den Kassen bezahlt (in irgend einem Artikel gelesen).


    Hier noch einige Gedanken und Anregungen:


    - Ich befürchte, die Kassen haben eine starke Rückendeckung - Finanzministerium, Bafin - auch wenn es dementiert wird. Hoffentlich wird eine Entscheidung des BGH dadurch nicht beeinflusst.
    - Die Kassen bezwecken mit ihrer Kündigungswelle nur folgendes: "Die meisten Kunden akzeptieren die Kündigung ohne (größere)Gegenwehr", ja haben vielleicht sogar "Verständnis für die Lage der Kassen infolge der Zinspolitik der EZB".

    - Für den Abschluss eines Bausparvertrages gilt doch der Grundsatz "Treu und Glauben", mein Berater erklärte beim Abschluss, dass frühestens mit Erreichen der Bausparsumme gekündigt wird!
    - Im Zusammenhang mit üblen Tricks bei der Kündigung fallen mir noch die Rechtsbegriffe "Arglistige Täuschung" und "Sittenwidrigkeit" ein.



    Liebe Grüße
    ;) contra

    Hallo wn25421pbg,


    vielen Dank für Deinen schnellen Beitrag! Sicherlich hilft mir dieser Beitrag ein wenig hinsichtlich eines Schadensanspruchs.
    Ich möchte hier nochmals näher auf meine Lage eingehen.
    Der Bausparvertrag wurde mir nach § 489 Abs.1 Nr.2 gekündigt.
    Er ist noch nicht voll angespart, aber die Zuteilung liegt mehr als 10 Jahre zurück.
    Ich könnte noch gut vier Jahre hohe Zinsen kassieren.
    Durch einen Entzug des Freistellungsauftrages könnte ich die Zeit noch verlängern.
    Monatlich wirdt noch eine geringe Summe vom Arbeitgeber (Vermögenswirksame Leistung) eingezahlt.


    Wichtig: Der Kündigung war ein Antrag auf Auszahlung des Bausparguthabens beigefügt.
    Falls ich meine Kontoverbindung für die Auszahlung nicht nenne, wird das Geld nicht etwa auf einem
    Zwischenkonto geparkt, nein ich soll einen Scheck erhalten.
    Nun soll man laut PDF der Verbraucherzentrale NRW auf keinen Fall den Antrag ausgefüllt zurückschicken!


    Meine Frage hier: Was soll ich mit einem Scheck?


    Im großen Ganzen habe ich Angst Fehler zu machen, welche der Bausparkasse die frühzeitige Kündigung erleichtern!!!
    Der Kündigung mit einer Frist von einem halben Jahr habe ich mit eigenen Worten (kein Musterbrief) widersprochen.
    Meiner Meinung nach ist mein Widerspruch in Ordnung.
    Die Antwort meiner Bausparkasse kam schnell. Das Wort Widerspruch erscheint dort nicht! Es wurde lediglich Bezug auf meine Anfrage genommen. Die Kündigung wurde näher erläutert. Entscheidend ist, dass sie nicht zurückgenommen werden kann! Und dann wieder der Hinweis: Wenn sie uns ihre Bankverbindung nicht mitteilen, erhalten Sie einen Scheck. Das kann doch nur ein übler Trick sein.


    Ich möchte nun, bevor ich die Ombudsstelle einschalte, der Baussparkasse noch einmal schreiben, meinen Widerspruch bekräftigen und auch noch einiges hinzufügen. Vor allem möchte eine schriftliche Bestätigung des Eingangs des Widerspruchs anfordern. Der erneute Widerspruch könnte ja Erfolg haben!
    Mache ich einen Fehler, wenn ich erneut Widerspruch einlege?


    Meiner Meinung nach (so wie man es auch in vielen Artikeln nachlesen kann) wollen sich die Bausparkassen mit aller Gewalt von den "Teuren Altverträgen" trennen. Man scheut keine üblen Tricks! Dabei hofft man auch auf Fehler der Kunden. Wer Fehler macht, hat Pech gehabt!
    Recht hat der, dem das Recht zugesprochen wird. Wer sich aber nicht um sein Recht kümmert, hat von vorn herein verloren.
    Auf jeden Fall werde ich der Bausparkasse mitteilen, dass ich mein Recht auf Schadensersatz geltend machen werde,
    falls gegen sie entschieden wird.


    Liebe Grüße
    :) contra


    Über weitere Hilfen, Meinungen würde ich mich sehr freuen, bevor ich der Bausparkasse erneut schreibe!!!!

    Hallo zusammen,


    auch meine Bausparkasse hat mir den "Teuren Altvertrag" vor erreichen der Bausparsumme gemäß §489 Abs. 1 Nr. 2 BGB gekündigt.
    Kann mir jemand von euch folgende wichtigen Fragen beantworten?


    1. Mein Widerspruch wurde lediglich mit "unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage...." beantwortet. Von Widerspruch ist in diesem Antwortschreiben der Bausparkasse keine Rede. Kann ich in einem neuen Schreiben meinen Widerspruch erneuern, bekräftigen oder überhaupt erweitert wiedergeben. Ein neues Widerspruchsschreiben hat natürlich auch ein neues Datum.
    2. Für die Auszahlung des Guthabens durch Überweisung möchte die Bausparkasse unbedingt die Bankverbindung mitgeteilt haben. Ansonsten erhalte ich nach Ablauf der Kündigungsfrist einen Scheck.
    Was passiert wenn trotz aller meiner Bemühungen die Bausparkasse die Kündigung aufrecht erhält und mir den Scheck schickt. Kann ich den zurückweisen, nicht einlösen oder löse ich ihn besser ein. Kann ich nach Annahme der gekündigten Bausparsumme immer noch auf Erstattung der entgangenen Zinsen bestehen.
    Oder ist es einfach so, dass ich durch Annahme des gekündigten Guthabens automatisch die Auflösung des Vertrages anerkenne?????
    Wie soll ich reagieren?
    3. Ist es richtig, dass ich immer noch das Recht auf Schadensersatz (Auszahlung der verloren gegangenen Zinsen) habe, falls ich auf eine Klage verzichte und ein höchstrichterliche Spruch des BGH die Kündigung für nichtig erklärt.


    Ganz einfach: Muss ich im Falle der Kündigung die Auszahlung annehmen?


    Liebe Grüße
    :) contra