Beiträge von Sundschwimmer

    Ich erhalte ab 01.03.2021 ALG 1. Jetzt habe ich von der Agentur für Arbeit ein Vermittlungsvorschlag erhalten für eine zunächst befristete Arbeit von 30 h/Woche. Der Bemessungszeitraum für das ALG 1 beruht auf 38,5 h/Woche. Erhalte ich im Anschluss wieder mein ALG 1 in alter Höhe oder wird das ALG 1 gekürzt?