Zu Berghaus vom 21.07.2017
Es interessiert die Bausparkasse nicht, was an Kosten für das Bausparkollektiv entsteht. Verfahren in die Länge ziehen, Zermürbungstaktik mit am Anfang kleinen finanziellen Zugeständnissen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht sind angesagt. Die Zugeständnisse werden sich wahrscheinlich mit zunehmender Hartneckigkeit des Klägers vergößern um dann am Ende - wie wahrscheinlich auch im vorliegenden BGH - Fall die maximal höchst mögliche Summe in einem Vergleich anzubieten.
Es versteht sich doch von selbst, dass ein Käger, dessen Fall z. B. vor dem höchsten Bundesgericht landet, einem Vergleich nur zustimmen würde, wenn er keinen finanziellen Schaden erleidet, sprich alle noch auflaufenden Zinsen, verlorene Wohnungsbauprämien, Verlust des jährlichen Steuervorteiils (EUR 1.602 pro Jahr, davon 27%) wegen Nichtausnutzung der jährlichen Abgeltungssteuer u. a. ersetzt bekommt.
Die Berechnungsgrundlage hat der BGH doch schon gegeben. Verzinsung mit Bonuszinsen bis zum Ablauf von 10 Jahren nach Zuteilung plus 6 Monate. Wem diese Vorauszahlung vielleicht schon Monate früher angeboten wird, wird sich darüber freuen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man Verträge rückabwickeln lässt, wenn man als Kläget seine Gesamtforderung ggf. schon vorher erfüllt bekommt. Das wäre wirtschaftlich unsiinnig.
Die Abführung der Kapitalertragssteuer bzw. der Abgeltungssteuer erfolgt im Jahr des Zuflusses. Das gilt auch für weitere Zahlungen, die z. B. im Rahmen eines Vergleichs fließen werden. Der Abzug ist an der Quelle vorzunehmen. Darüber - wird wie bankentechnisch üblich - erst am Ende des Jahres eine Steuerbescheinigung ausgestellt. Da gibt es nichts dran zu rütteln.
Wer keine Rechtschutzversicherung hat, wird fast immer an den Kosten beteiligt. Die Gerichte haben es sich zu eigen gemacht auch den Kläger an den Kosten zu beteiligen. Ob zu recht oder nicht, sei da hingestellt. Wenn jemand einem Vergleich zustimmen möchte, dem würde ich in jedem Fall empfehlen vorab seine Rechschutzversicherung um Zustimmung zu bitten, da diese ja auch die Kosten trägt. Ansonsten könnte es bitter werden, wenn man die Kosten selbst tragen muß.
In diesem Sinne verabschiede ich mich nunmehr aus dem Forum, des Streitens müde, aber nicht ohne Stolz über das Erreichte, so wie ein David, der den Goliath besiegte, und verbleibe mit besten Wünschen an alle
"Noch-" Bauspargeschädigten.
Euer wn25421pbg