Beiträge von wn25421pbg

    @BSH-Kunde "Hinsichtlich der Bonusproblematik gilt jedoch, dass diese Problematik vorzugsweise erst auftritt, wenn der jeweilige Bausparvertrag ohnehin in absehbarer Zeit vor seinem "natürlichen" Ende (sprich: Eintritt der Vollbesparung ohne tariflichen Anspruch auf Bausparsummenerhöhung) steht, so dass es vermutlich bei sehr vielen Betroffenen "nur" um vergleichsweise geringe Summen geht".



    Dem muss ich leider vehement widersprechen; mein Vertrag würde auch nach Wiederaufnahme von Zahlungen der monatlichen Regelsparbeiträge, die die BHW Bausparkasse im Übrigen nie angemahnt hat erst nach ca. 5 Jahren die Bausparsumme erreichen. Diese Konstellation liegt insbesondere dann vor, wenn man den Bausparvertrag gleich nach Abschluss durch eine Sonderzahlung auf 40 % aufgefüllt hat und dann ohne Regelsparbeitrag stehen lässt. Bei einem Vertrag über € 10.000 (Regelsparbetrag= €30 / Monat = € 360,00 pro Jahr + ca. € 160 Zinsen (2 Prozent) sind das bei ca. € 8.000 (2 % Guthabenzins + Bonus 3 % ) für zwei Jahre bis zum Erreichen der 10 Jahresfrist ca. € 800,00. Da die Bausparsummen in der heutigen Zeit allerdings höher ausfallen, sind die entgangenen Zinserträge natürlich um ein Vielfaches höher. Dass die Bausparkassen die Regelsparraten nie angemahnt haben, ist übrigens ein Aspekt, der in der Rechtsprechung nie so richtig zur Sprache gekommen ist. Dann hätten die jetzt lästigen alten Bausparverträge in kürzester Zeit von selbst die Bausparsumme überschritten. Aber die Bausparkassen haben zum eigenen Vorteil lieber mit dem Geld gearbeit. Wenn man sich die Geschäftsberichte der Bausparkassen anschaut, so werden immer noch gute Gewinne generiert. Ich wünschen allen Forenteilnehmern einen schönen Wochenstart.

    Zitat: berghaus


    "Bonus weg, wenn Bausparsumme erreicht? Kündigung wegen Überschreitung der Bausparsumme bei Hinzurechnung des Bonus!"

    Ende des Monat soll es nach meiner Kenntnis ein Urteil vom OLG Celle geben. Mein Fall wird demnächst auch vom Landgericht Hannover abgehandelt. Problem ist, dass oftmals bei einer Einigung und grozügigem Entgegenkommen der Verklagten Stillschweigen vereinbart wird. Daran sind die Parteien gebunden! Hinsichtlich der Annahme von Schecks ist hier im Forum und von den Verbraucherzentralen eine Verhaltensmaßnahme empfohlen worden. Das BHW überweist überwiegend auf das bekannte Girokonto, sofern noch Einzahlungen in der letzten Zeit getätigt wurden (z.B. wg. der Wohnungsbauprämie). Einen schönen und sonnigen Tag noch

    Hallo "Drogenfahnder",


    das hängt von den Zinsen und dem Familienstand ab. Wichtig wäre es natürlich, den Freistellungsauftrag für das BHW auf EUR 801? für Ledige und EUR 1602? für Verheiratete zu erhöhen (wenn nicht vorher bereits ausgenutzt). Was darüber hinaus geht wird mit 25 % plus Soli versteuert. Schau mal in Deine Steuererklärung wie hoch Dein Durchschnittssteuersatz ist.
    Probier ggf. trotzdem mal, ob der Bescheid nicht von Amts wegen geändert werden kann; einen Versuch unter Schilderung der Umstände schadet ja nicht.
    - alles ohne Gewähr -


    Gruss

    Hallo "Drogenfahnder",


    leider ja. Also in der Steuererklärung unbedingt die Einnahmen in der Anlage "Kapitalerträge" eintragen; ggf. ist dein Spitzensteuersatz ja unter 25 %. Ich würde dann vorsorglich, wenn der Bescheid kommt Einspruch einlegen und auf das schwebende Verfahren hinweisen. Im Übrigen ist es ja Sache des BHWs, wenn der Vertrag doch weiter geführt wird. Dann solltest Du aus der Kündigung keine Nachteile haben. Im Übrigen klagt sich das BHW durch alle Instanzen; ggf. wird verglichen? und du erhältst eine großzügige? Entschädigung, musst allerdings Stillschweigen darüber bewahren.


    Viele Grüße

    "berghaus 26.06.16
    Weiß jemand mehr über das Verhalten der BHW bei Erhöhungsantrag trotz vorliegender Kündigung? "


    Es davon auszugehen, dass das "vergebene Liebesmüh" ist. Ohne Klagen über einen Fachanwalt wird das nicht funktionieren; ggf. hilft hier der Ombudsmann weiter. :(

    Schönen Abend noch
    wn25421pbg

    Hallo Angela,

    mein Fall ist so ähnlich. Bausparguthaben plus Bonuszinsen übersteigen die Bausparsumme; deshalb hat das BHW mein Verträge gekündigt, obwohl auch noch keine 10 Jahre seit Zuteilung vergangen sind. Die 10 Jahresfrist ist ohnehin strittig. Das BHW wird auf jeden Fall auszahlen. Mein Anwalt hat Klage beim Landgericht Hannover eingereicht; Stand 28.02.2016.
    Auf jeden Fall sollten Sie Widerspruch einlegen und auf Fortsetzung des Vertrages bestehen - Einschreiben Rückschein - . Das Geld sollte nicht angetastet werden. Musterschreiben gibt es hier im Forum oder bei der Verbraucherzentrale Bremen. So hat man zumindest etwas Zeit bis ggf. der BGH eine Entscheidung fällt, wenn nicht wieder großzügig verglichen wird, was gängige Praxis der Bausparkassen ist. Ombudsmann und Bafin bringen nach eigener Erfahrung nichts. Sofern eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, würde ich einen Fachanwalt einschalten. Die Kündigung hat nichts mit dem neuen Vertragsabschluss zu tun. Ich hoffe, ich konnte einwenig helfen.

    Viele Grüße aus dem Süden Schleswig-Holsteins

    Hallo LUBATISTA,


    mein Fall ist so ähnlich, nur dass mein Vertrag 8 Jahre nach Zuteilung von der BHW Bausparkasse AG gekündigt wurde.


    Auszug aus dem Urteil:
    "
    Wüstenrot unterliegt - Kündigung von Bausparverträgen rechtswidrig - LG Stuttgart (12 O 97/15)"


    *Die Kammer stellt klar, dass ein von der Beklagten gewährtes Bonusguthaben nicht dazu führen kann, dass eine Vollbesparung durch die Beklagte eigenmächtig herbeigeführt werden kann. Der Zinsbonus wird nämlich gem. den hier einschlägigen ABB der Beklagten erst mit Annahme der Zuteilung (seitens des Bausparkunden) zugeschrieben, was seitens der Klägerin gerade nicht erfolgte.*

    * siehe:
    http://www.anwalt.de/rechtstip…g-stuttgart-o_076853.html


    Danach müsste zumindest die 10 Jahresfrist (nach Zuteilung) gelten, worauf sich die Bausparkassen und viele Gerichte berufen.
    Nach meiner Kenntnis beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre; also Widerspruch aufrecht erhalten, ggf. einen Anwalt einschalten und klagen oder BGH Urteil abwarten (Verjährungsfrist beachten); alles hier im Forum zu finden.


    Gruss
    wn25421pbg

    Hallo und guten Tag an alle SCHUFA - Interessierten!


    Auch ich habe zwischenzeitlich meine SCHUFA-Auskunft bekommen. Einen Fehler hat die SCHUFA über das betreffende Kreditinstitut berichtigt. Einen anderen allerdings nicht
    Wer ein Bauspardarlehen über den Rückkaufswert einer Lebensversicherung absichert (garantierter Rückkaufswert ist 30% höher als das Darlehen), erhält den nachstehenden Eintrag
    :
    " Bank XYZ hat unter der Nummer 123... darüber informiert, das ein Blankobauspardarlehen oder nicht grundpfandrechtlich gesicherter Kredit über XXX.00 Euro unbefristet abgeschlossen wurde."
    Mein Einwand, dass dieses Darlehen genauso wie ein grundpfandrechtlich gesicherter Kredit zu behandeln ist, und auch aus dem Eintrag zu erkennen sein muss, wurde abgetan. Die SCHUFA ist nicht in der Lage einen Halbsatz "abgesichert durch eine Ersatzsicherheit" an den Text anzufügen.
    Mein Bank hat mir mitgeteilt:
    " Das Darlehen 123.... wird durch eine Ersatzsicherheit gesichert. Die durch uns erfolgte Meldung an die Schufa ist daher korrekt."


    In wieweit meine Kreditlinie dadurch eingeschränkt wird, entzieht sich meiner Kenntnis, aber wer den Eintag liest, kommt zu dem Schluss: Darlehen ist nicht abgesichert.


    Was tun, sprach Zeus.




    Hallo DIPIDU,


    alle Verbraucherzentralen bieten den Beratungsservice auch online zu kleinen Kosten an. Dokumente kann man einscannen und mitschicken. Eine feine Sache, die mir eine Kostenersparnis von € 150 eingebracht hat (bei € 20,00 Einsatz). Die BHW Bausparkasse hatte mir bei einer Umschuldung zwei verschiedene Gebühren aufgedrückt und nach weiterem Schriftwechsel, versehen mit einem Zitat der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern davon einen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wieder erstattet.

    Hallo und guten Morgen,


    ich wünsche alle Forenteilnehmern ein frohes Neues Jahr, insbesondere Glück, Gesundheit und Zufriedenheit. Wir alle stellen uns die Frage, ob die Kündigungen noch nicht übersparter Bausparverträge rechtens sind.


    Da die Gerichte und auch einige Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten, wird es wohl auf ein Urteil des BGH's hinauslaufen, es sei denn die Bausparkassen schließen rechtzeitig mit den klagenden Bausparkunden einen Vergleich. Gibt es unter den Forenteilnehmern jemanden, der Näheres darüber weiß?


    Ist bekannt, wann die Ansprüche aus den nach hiesiger Meinung zu Unrecht gekündigten Verträgen verjähren? Ich meine etwas von einer Dreijahresfrist gelesen zu haben.


    Interessant ist auch die Frage, wie lange es von der Einreichung der Klage bis zur Urteilverkündigung vor den Landgerichten bzw. vor den Oberlandesgerichten dauert.
    Viele haben jetzt ungewollt ihr eingezahltes Bausparkapital einschließlich Bonuszinsen ausbezahlt bekommen, aber in dem Zeitraum davor Ihre Hypothekendarlehen zu günstigen Zinsen verlängert, in der Annahme und im Vertrauen darauf, dass die Bausparverträge weiter bestehen und weiterhin sehr gute Zinsen abwerfen.


    Soll das ausgezahlte Bausparkapital jetzt für lange Zeit zu einem Niedrigzins angelegt werden odet bietet sich ggf. eine jährliche Sondertilgung (5 - 10 Prozent) der Hypothek an? Man kann ja auch zu gegebener Zeit einen Kredit zu günstigen Zinsen aufnehmen und so die fehlende Summe auffüllen, falls man den Prozess gewinnt und der Vertrag fortgeführt wird. Wie ist Eure Meinung dazu?


    In diesem Sinne einen guten Start ins Jahr 2016!


    Viele Grüße
    wn25421pbg




    Hallo betroffene Bausparer,


    ich wollte nur mal kund tun, dass mein Anwalt, für die die zwei Schreiben, die er an die Bausparkasse geschickt hat, fast 1.600 EUR von meiner Rechtschutzversicherung erhalten hat. (Streitwert war die Höhe des Bausparsumme). Das war es bislang. Textbausteine einsetzen und Kasse machen. Ich bin nach 4 Monaten bislang genauso schlau wie vorher. Mein Anwalt hat nur ein wenig mehr Juristerei in seine Schreiben eingepflegt. Ob es zur Klage kommen wird und die Rechtsschutzversicherung weiter zahlen wird, ist mir zur Zeit nicht bekannt.
    Still ruht der See. Die Fachanwälte sind ja allesamt überlastet, da dort Goldgräberstimmung herrscht. Ob die vollmundign Prohezeihungen sich realisieren werden, wird sich zeigen.


    Schönen Sonntag noch
    wn25421pbg

    Bausparfuchs


    Danke für die Info. Ja, da sind sich die Fachanwälte wohl auch nicht einig.


    In dem oben aufgeführten Aufsatz “Kündigung von Bausparverträgen: Wirksamkeit und Folgen” in der Fachzeitschrift “Verbraucher und Recht” , Ausgabe 7 / 2015, Seite 260 (9-te Zeile von oben links) hat RA Dr. Nuriye Yildrim, Kanzlei Wilhelm Lachmair & Kollegen, folgendes ausgeführt: “Zur Bausparsumme dürften auch die Zinsen und Boni auf die Bauspareinlagen gehören”.


    Diese Voraussetzungen wären bei mir gegeben, da angespartes Kapital zuzüglich Bonuszinsen die Bausparsumme übersteigt.


    Nachvollziehen kann ich die Aussage von RA Dr. Yildrim nicht, da doch die Zahlung von Bonuszinsen nur dann erfolgen kann, wenn ein Antrag auf Auszahlung des Bauspargut-habens gestellt wird (Abgabe einer Willenserklärung - Verzicht auf das Bauspardarlehen). Aber man wird ja von den Bausparkassen entmündigt.


    Die Bafin hat zwischenzeitlich geantwortet und sieht keinen Handlungsbedarf.
    Zitat:
    Die Gewährung des Bonus auch ohne Zuteilungsverzicht werde ich nicht beanstanden. Die Begründung der Bausparkasse halte ich für nachvollziehbar,... . Letztendlich kann nur ein Gericht entscheiden, ob die beanstandeten Vertragskündigungen zulässig sind."


    Nach meinem Dafürhalten kann man sich die Schreiben an den Ombudsman und die BaFin schenken. Mal sehen, ob Resttechniker etwas Positives berichten kann.


    Bis dann,
    wn25421pbg



    Hallo und guten Abend,


    zwischenzeitlich hat die BHW Bausparkasse AG meinen bislang 8 Jahre zuteilungsreifen und zu 78 % angesparten Dispo 2000 Bausparvertrag auf meine Girokonto überwiesen. Mit Bonuszinsen wurde die Bausparsumme in Höhe von EUR 10.000 überschritten (Bonuszinsen 3 % betrugen ca. EUR 3200 - Zinsberechnung habe ich nachgeprüft). Die Begründung des BHW sinngemäß: die Inanspruchnahme eines noch möglichen Bauspardarlehen wäre wirtschaftlich nicht sinnvoll und ich würde einen finanziellen Schaden erleiden ("wie fürsorglich"). Mal sehen, was mein Anwalt nach seinem Urlaub dazu sagt.


    Gibt es hier im Forum Leidensgenossen in ähnlicher Konstellation?


    Zwischenzeitlich bereichert sich das BHW bei Umschuldungen über die Gebühren (altes Darlehen mit 15 Jahren Laufzeit nach 10 Jahren gekündigt und durch einen andere Bank finanziert) . Treuhandgebühr EUR 150,00 und Gebühr für die grundbuchliche Abtretung EUR 200,00. Das sind über 2 Prozent von der Restschuld; Notargebühren waren 46 EUR. Frechheit!. Vor 4 Jahren habe ich nur die Notargebühren bei ähnlicher Konstellation gezahlt.


    Also aufpassen wer ein BHW Baudarlehen umschulden möchte.


    Viele Grüße
    wn25421pbg