@BSH-Kunde "Hinsichtlich der Bonusproblematik gilt jedoch, dass diese Problematik vorzugsweise erst auftritt, wenn der jeweilige Bausparvertrag ohnehin in absehbarer Zeit vor seinem "natürlichen" Ende (sprich: Eintritt der Vollbesparung ohne tariflichen Anspruch auf Bausparsummenerhöhung) steht, so dass es vermutlich bei sehr vielen Betroffenen "nur" um vergleichsweise geringe Summen geht".
Dem muss ich leider vehement widersprechen; mein Vertrag würde auch nach Wiederaufnahme von Zahlungen der monatlichen Regelsparbeiträge, die die BHW Bausparkasse im Übrigen nie angemahnt hat erst nach ca. 5 Jahren die Bausparsumme erreichen. Diese Konstellation liegt insbesondere dann vor, wenn man den Bausparvertrag gleich nach Abschluss durch eine Sonderzahlung auf 40 % aufgefüllt hat und dann ohne Regelsparbeitrag stehen lässt. Bei einem Vertrag über € 10.000 (Regelsparbetrag= €30 / Monat = € 360,00 pro Jahr + ca. € 160 Zinsen (2 Prozent) sind das bei ca. € 8.000 (2 % Guthabenzins + Bonus 3 % ) für zwei Jahre bis zum Erreichen der 10 Jahresfrist ca. € 800,00. Da die Bausparsummen in der heutigen Zeit allerdings höher ausfallen, sind die entgangenen Zinserträge natürlich um ein Vielfaches höher. Dass die Bausparkassen die Regelsparraten nie angemahnt haben, ist übrigens ein Aspekt, der in der Rechtsprechung nie so richtig zur Sprache gekommen ist. Dann hätten die jetzt lästigen alten Bausparverträge in kürzester Zeit von selbst die Bausparsumme überschritten. Aber die Bausparkassen haben zum eigenen Vorteil lieber mit dem Geld gearbeit. Wenn man sich die Geschäftsberichte der Bausparkassen anschaut, so werden immer noch gute Gewinne generiert. Ich wünschen allen Forenteilnehmern einen schönen Wochenstart.