Beiträge von wn25421pbg

    Hallo derfla,


    bei mir liegt der Fall ähnlich. Mein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat sich der Sache angenommen; obwohl er der BHW Bausparkasse AG untersagt hat, das Guthaben auf das dem BHW bekannte Konto zu überweisen, wurde der Betrag auf mein Girokonto überwiesen. Der Anwalt hat die BHW Bausparkasse AG jetzt gebeten innerhalb einer Frist von 14 Tagen ein Konto für die Rücküberweisung zu benennen. Da wird vermutlich nichts kommen, da muss geklagt werden. Die BHW Bausparkasse AG hat bereits in einen Prozess, der vor dem Landgericht verhandelt werden sollte, verschieben lassen. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann die ersten Prozesse verhandelt werden. Das Geld habe auf ein besonderes Tagesgeldkonto überwiesen und geparkt. Damit wird lückenlos bewiesen, dass ich es nicht angebrochen habe und es ist griffbereit, wenn das Gericht entscheidet, dass der Vertrag fortgesetzt werden muss.


    Bis dann, wennes etwas Neues in meiner Sache gibt.

    Hallo und schönen Sonntag alle zusammen,


    nach dem mir das BHW den zu 78 % angesparten Dispo plus Vertrag (ex 1998), der seit 8 Jahren zuteilungsreif ist, zum 03.08. gekündigt hat (Guthaben + Bonuszinsen übersteigen die Bausparsumme!), habe ich mich bei der BaFin wegen NIchteinhaltung der Allgemeinen Bausparbedingungen beschwert. Die BaFin hat den Vorstand des BHW aufgefordert dazu Stellung zu nehmen. Mal sehen, was daraus wird. Melde mich dann, wenn es was Neues gibt.


    Viele Grüße

    Hallo zusammen,


    hatte am Samstag 25.04. - wie eagle_eye - auch die Kündigung meines Bausparvertrages gem. § 488 Abs. 3 BGB erhalten. Auch bei mir wurde der Bonuszins mit eingerechnet; mein Vertrag ist noch keine 10 Jahre zuteilungsreif.


    Anscheinend mach das BHW jetzt den Rundumschlag.


    Die Deutsche Bank will ja die Postbank / BHW abstoßen und diese Verträge schmälern ja die Rendite


    MfG

    Hallo und guten Abend "contra",


    als erstes empfehle ich den Beitrag von Franziska zu lesen und die darin enthaltenen Wege einzuhalten. Ich gehe davon aus, dass der Widerspruch der Bausparkasse mit Einschreiben / Rückschein zugestellt wurde.
    Die Bankverbindung würde ich in jedem Fall mitteilen, ansonsten parkt die Bausparkasse das Geld für 0,2 Prozent. Für Tagesgeld gibt es wohl noch etwas mehr. Das Geld würde ich dann nicht anrühren und nach einen ggf. gewonnene BGH - Urteil (das wird irgendwann kommen) meinen Schadenersatz einfordern. Falls der BGH anders entscheidet, hat man zumindest nicht die 0,2 Prozentverzinsung, sondern eine etwas höhere.
    Wichtig ist m. E., dass man der Bausparkasse mitteilt, dass man Schadensersatz (hier entgangener Zinsgewinn) geltend machen und auch ggf. einklagen wird. Es gibt ja auch das Verfahren mit einem Mahnbescheid, mit dem selbst ggf. die Fristen bis zum BGH Urteil überbrücken kann (der Amtsrichter wird dann sicherlich das BGH - Urteil übernehmen). Ferner kann man Fristen bis zur Verjährung der Ansprüche ausreizen (zwei Jahre?). Oder besser noch, man nimmt sich einen Anwalt.
    Ich selbst würde versuchen, meinen Schadenersatzanspruch selbst zu berechnen und innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen aufrecht zu erhalten. Wenn das BGH Urteil da ist, die Forderung einklagen.
    Jeder Fall ist natürlich anders zu bewerten; einige Kassen kündigen auch, wenn der Vertrag seit mehr als 6 Monate nicht mehr mit den Monatsbeiträgen bespart wird.


    Ich hoffe, ich konnte mit meinem Beitrag ein wenig helfen.