Laut dieser Seite geht das, wenn die Witwe zuvor in der GKV war, oder der Verstorbene die Vorraussetzungen für die KvdR erfüllte. Also schlechte Karten für privat Versicherte.
Aber fragen bei der GKV schadet nichts.
Tja, dann siehts schon mal schlecht aus: mein Mann war privat versichert, und ich somit auch, bin erst seit seinem Tod in der GKV. Aber da rufe ich mal an und kläre das.
Bei der DRV lässt sich klären, was später an Renten zu erwarten ist. (Wahrscheinlich ist die Witwenrente aktuell durch Arbeitsentgelt bzw. Krankengeld gekürzt. Daher sollte man noch einmal drüberschauen lassen, um den Bedarf aus den Rücklagen berechnen zu können.
Laut Rentenbescheid habe ich ab Rentenalter die besagten 500€ zu erwarten. Ich bekomme auch kein Arbeits- oder Krankengeld mehr, bin schon ausgesteuert. D.h. Ich würde ab fast sofort monatliche Beträge zur Lebenshaltung entnehmen müssen, daher die Frage, wieviel ich anlegen kann und wieviel ich jetzt schon zum Verbrauch zurückhalten sollte....?
Ihr schreibt, dass ich Bares auf einem Tagesgeldkonto halten sollte statt Girokonto; was ist denn der Unterschied, es gibt doch auf Beiden keine/fast keine Zinsen..... gibt es einen anderen Grund, Bares lieber auf dem Tagesgeldkonto zu parken?
Hallo Luzie129na , in die Krankenkasse einzuzahlen lohnt sich auf jeden Fall.
ichbins, du meinst in die RV einzahlen, und nicht in die KV, oder? Habe noch nie davon gehört, dass man in die KV einzahlen kann, lasse mich aber gern eines Besseren belehren...
JDS: vielen Dank für die ausführlichen Berechnungen, bin noch nicht ganz dahinter gestiegen, lese den Post jetzt noch mal in ruhe, möchte mich aber schon mal für die Mühe bedanken!