Beiträge von Erich15

    Was sagt die aktuelle Rechtsprechung bei einer Firmenrente, die den Anspruch auf Witwengeld ausschließt, wenn ein Mitarbeiter bei der Eheschließung bereits das 60. Lebensjahr vollendet hatte und seine frühere Ehefrau innerhalb der letzten 5 Jahre vor der erneuten Eheschließung verstorben ist und zum Zeitpunkt Ihres Todes Anwartschaft auf Witwenversorgung gehabt hätte? Dürfen Arbeitgeber wirklich die Witwenrente vom Alter des Arbeitsnehmers abhängig machen? Ist das nicht Altersdiskriminierung?