Beiträge von Lars0815

    Hallo,


    hat jemand hier im Forum bereits einen Darlehensvertrag erfolgreich Rückabgewickelt? Also kein Vergleich mit der Bank geschlossen, sondern die vollständige Herstellung des Ursprungszustandes.


    Bei der Rückabwicklung ist ja der gegenseitig gezogenen Nutzen herauszugeben, also die Bank bekommt einen marktüblichen Zinssatz auf den Nettokreditbetrag und der Darlehensnehmer erhält seine geleisteten Zins- und Tilgungsraten zzgl. Zinsen 5% über dem Basiszins.


    Der marktübliche Zins ist ja die letzten Jahre stark gefallen, daher würde ich gerne wissen, ob dieser dynamisch errechnet wird, oder der Zins vom Tag der Unterschrift angesetzt wird. Bei der Bundesbank kann man diesen problemlos mit monatlichen Interwallen einsehen.
    Wenn der marktübliche Zins jährlich/monatlich in der Berechnung angepasst wird, dann würde das in meinem Fall mehrere Tausend Euro Unterschied machen. Bei dieser Summe wäre das natürlich entscheidend für meine Kompromissbereitschaft gegenüber der Bank.


    Lt. § 346 BGB ist ja weiterhin eine verbleibende Bereicherung herauszugeben. Müsste die Bank hier Ihre Kalkulation zur Gewinnermittlung offenlegen, bzw. ich einen eventuellen Gewinn beim Verkauf der Immobilie angeben?


    Der Unterschied bei der Versinsung meiner Zahlungen ist natürlich auch interessant, aber in absoluten Zahlen eigentlich zu vernachlässigen.


    Gruß, Lars