Beiträge von derkleinemuck


    Ich habe meinen Fall hier schon geschildert und habe nun noch eine konkrete Frage, bei der ich unsicher bin. Angenommen:


    - Ich beginne am 01.07.2015 einen Job (Angestellt, SV-pflichtig).
    - Das Monatseinkommen ist bis zum 31.12.2015 so hoch/niedrig, dass ich (auf ein Jahr hochgerechnet) unter der JAEG liege.
    - Am 01.01.2016 steigt das Monatseinkommen, so dass ich in 2016 über JAEG liegen würde; diese "Erhöhung" ist im Arbeitsvertrag auch schon so festgelegt.


    Reichen die 6 Monate unter JAEG für die sichere Rückkehr in die GKV?


    Ich hoffe, die Fragestellung ist verständlich, sonst bitte nochmal melden. Danke.

    Hallo, habe eine Frage zur bAV. Folgende Situation:


    Mein damaliger Arbeitgeber hat für mich vor ca. 20 Jahren eine Direktversicherung abgeschlossen (Lebensversicherung mit BU).


    Vor ca. 15 Jahren habe ich mich Selbständig gemacht und die Versicherung auf mich umschreiben lassen und seit dem ununterbrochen fortgeführt.


    Jetzt werde ich meine Selbständigkeit bald ruhen lassen und wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln.


    Kann mein neuer Arbeitgeber die Direktversicherung "übernehmen" (mal vorausgesetzt, er wäre damit einverstanden). Oder müsst er zwangsläufig etwas neues abschließen, wenn er mir eine betriebliche Altersversorgung anbieten möchte?


    Was mich derziet noch beschäftigt, ist die Frage nach den zukünftigen "Kosten" für KV im Ruhestand.
    Wenn ich jetzt wieder in die GKV zurück kehre, ist das ein Vorteil, weil meine Beiträge im Rentenalter dann geringer sind? Oder wäre die PKV günstiger (Beiträge für Kinder und Krankentagegeld fallen ja dann weg)?
    Wie/Wo kann ich das ausrechnen (lassen)?


    Und noch etwas: wenn ich mir mit 65 eine Kapitallebensversicherung auszahlen lasse (diese war als "Rente" gedacht, da ich ja seit über 10 Jahre selbständig bin), muss ich auf diese Einkünfte dann SV-Beiträge abführen? Weiß das evtl. jemand hier?

    Die Tarife "weiterlaufen" zu lassen, bringt nichts. Denn Du würdest keine Leistungen erhalten.
    Doppelversicherung ist unzulässig.
    Also teile Deinen PKVs unmittelbar mit, dass Du jetzt wieder kv-pflichtig bist.
    In den Bedingungen findest Du eine Ausschlussfrist, bis wann Du diese Mitteilung gemacht haben musst.
    Sonst kann es sein, dass Du die vergeblich gezahlten Beiträg nicht zurück bekommst.


    Noch eine Nachfrage dazu:
    Habe ich denn ein "gestzliches Sonderkündigungsrecht", wenn ich durch Wechsel in ein Angestelltenverhältnis durch den AG wieder pflichtversichert werde? Oder gilt dann auch die normale Kündigungsfrist laut Vertrag (wie beim PKV-Wechsel)?

    Ob eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll ist, hängt von Deinen Interessen ab.


    Ja ich bin unter 55. Das mit der Anwartschaft habe ich noch nicht kapiert? Ich behalte die PKV bei (wegen der Altersrückstellungen), falls ich mal wieder in die PKV wechslen möchte/muss, oder wie? MUSS die PKV dies anbeiten und was kostet das dann erfahrungsgemäß?

    Hallo,


    ich werde nach über 10 jähriger Selbständigkeit in ein Angestelltenverhältnis zurückkehren.
    Bin derzeit noch PKV verischert.


    Wenn mein Jahresbrutto unter der JAEG liegt, MUSS mein AG mich bei der GKV melden, richtig?


    Läuft dann der PKV-Tarif erstmal "zusätzlich" weiter, bis ich diesen selber kündige? Werden Beiträge, die in einer "dopplet versicherten Zeit" anfallen später zurückerstattet?


    Wie ist das mit den Tarifen der Kinder, wenn diese bei einer anderen PKV versichert sind?