Alles anzeigenHallo,
ich werde nach über 10 jähriger Selbständigkeit in ein Angestelltenverhältnis zurückkehren.
Bin derzeit noch PKV verischert.
Wenn mein Jahresbrutto unter der JAEG liegt, MUSS mein AG mich bei der GKV melden, richtig?
Läuft dann der PKV-Tarif erstmal "zusätzlich" weiter, bis ich diesen selber kündige? Werden Beiträge, die in einer "dopplet versicherten Zeit" anfallen später zurückerstattet?
Wie ist das mit den Tarifen der Kinder, wenn diese bei einer anderen PKV versichert sind?
Ich habe meinen Fall hier schon geschildert und habe nun noch eine konkrete Frage, bei der ich unsicher bin. Angenommen:
- Ich beginne am 01.07.2015 einen Job (Angestellt, SV-pflichtig).
- Das Monatseinkommen ist bis zum 31.12.2015 so hoch/niedrig, dass ich (auf ein Jahr hochgerechnet) unter der JAEG liege.
- Am 01.01.2016 steigt das Monatseinkommen, so dass ich in 2016 über JAEG liegen würde; diese "Erhöhung" ist im Arbeitsvertrag auch schon so festgelegt.
Reichen die 6 Monate unter JAEG für die sichere Rückkehr in die GKV?
Ich hoffe, die Fragestellung ist verständlich, sonst bitte nochmal melden. Danke.