Ich habe heute folgende Mitteilung bekommen:
"Die Daten werden automatisch an das zuständige Finanzamt übermittelt.
Anfang nächsten Jahres erhalten Sie die Mitteilung über den Erhalt von steuerpflichtigen Leistungen nach §22 EStG.
In dieser Bescheinigung werden Ihnen die negativen Erträge ausgewiesen."
Somit kann ich wenn ich es richtig verstehe die Verluste mit Einkünften (§22 EStG) gegenrechnen?