Beiträge von Muckisonkel

    Liebe Community,


    die Pandemie hat mich darauf gebracht zu prüfen, ob ich für meine Zweitwohnung noch Rundfunkbeitrag bezahlen muss.


    Dabei kam heraus, dass ab 18. Juli 2018 Zweitwohnungen gemäß Urteil Verfassungsgericht nicht mehr beitragspflichtig sind. Dies hat mir inzwischen auch der Beitragsservice von ARD, ZDF und DF per Bescheid bestätigt. Der Bescheid definiert, dass ab dem Monat der Antragstellung keine Gebühren mehr fällig sind. Da ich aus reinem Zufall auf den Antrag gestoßen bin, stellt sich für mich die Frage, ob der Beitragsservice nicht auch die Zahlungen nach dem 18. Juli 2018 zurücküberweisen müsste? Letztendlich hat mich dieser ja nicht darüber informiert, dass die Gebühren wegfallen und über mehr als 3 Jahre die Gebühren eingenommen.


    Hat jemand Erfahrung hiermit? Macht es Sinn juristisch vorzugehen? Das Antragsformular des Finanztips geht davon aus, dass die Vorauszahlungen zu erstatten sind.