Beiträge von Frage111

    Hallo,

    mir wurde mitgeteilt, dass die Gartenpflegekosten sich erhöhen (2021 2,47%, 2022 3,32% und 2023 3,32%).

    Angeblich kann der Vermieter bzw. muss er dieser Preiserhöhung nicht zu stimmen, er muss sie so akzeptieren. Das wäre so per Gesetz.

    Stimmt das? Auf welchem Gesetz sollte das beruhen?

    Viele Grüße Krüger