Ich möchte auf 3.2 der AGB hinweisen: Der Sondervertrag „Privat Best“ kann durch den Kunden oder DEP jederzeit gekündigt werden.
Der Anbieter kann somit im Oktober, zu Beginn der Heizperiode, den Vertrag kündigen. Gezahlte Grundgebühr wird er nicht erstatten wollen.
Mir kommt das seehr unseriös vor.