Beiträge von Vilma

    Hallo Bjoern,

    danke für deinen Beitrag.

    ich will versuchen auf die Fragen zu antworten:


    Der Vertrag läuft seit Dez. 2004 alle Gewinne sind daher frei von Steuern. Das ist auch der Grund weshalb ich diese RV noch halte.

    Laufen soll die RV nach Möglichkeit bis zur Rente. Also noch ca. 30 Jahre. und ja, Ziel ist Altersvorsorge.


    Einzahlungen bzw. Beiträge werden keine mehr geleistet.


    Ein Umschichtung der Anlage (Fondswechsel) ist einmal im Jahr kostenfrei möglich. Es fallen dabei keine Gebühren an.

    Hallo zusammen,

    ich komme nun endlich dazu mal meine Pläne umzusetzen und ein Teil meines ersparten in ETFs zu investieren. Es geht um 10-15 Tausend Euro. Da ich ein "Öko" bin suche ich nach ETFs mit einem nicht allzu hohem Anteil an kontroversen Beteiligungen.

    Auf Finanztip werden ja drei Fonds empfohlen: https://www.finanztip.de/index…/nachhaltige-geldanlagen/


    Davon ist für mich der thesaurierende UBS (UBS MSCI World SRI UCITS ETF ISIN LU0950674332 / WKN A1W3CQ) am attraktivsten.

    Allerdings habe ich gesehen, dass dieser mit über 60% in den USA investiert ist. Da kann man ja dann nicht wirklich von einer ausgewogenen "weltweiten" Streuung sprechen.


    Ich frage mich daher, ob es nicht sinnvoll wäre diesen UBS ETF mit einem weiteren zu kombinieren im Verhältnis 70/30 oder 60/40 oder wie auch immer.

    Ich bin nur ziemlich ratlos, was die Alternativen angeht, die eine gute Ergänzung darstellen würden! :?:


    Habt ihr vielleicht einen Tip für mich?

    Bin für jede Hilfe dankbar!

    Moin Leute,

    ich habe eine RV bei der Zurich mit ca. 30.000 Euro.

    Wovon ein Großteil im DWS Concept Kaldemorgen liegt.

    Mir hat jemand empfohlen die Anlage umzuschichten.


    Ich wollte euch daher kurz um euren Rat bezüglich folgender Verteilung bitten. Ich will auf die Fonds aus dem Bereich ESG/SRI zurück greifen, da ich gerne den Anteil kontroverser Beteiligungen klein halten möchte und daher überlege ich folgendes:



    Der Climate Tech scheint sehr volatil zu sein, daher nur 25%.


    ansonsten stünden noch diese Fonds zur Auswahl (nicht ESG):



    Macht der oben beschriebene Ansatz Sinn?? Ich muss ehrlich sagen, dass ich mich nicht sonderlich auskenne in der Materie... daher meine Rückfrage an euch.


    Bin für jeden Tip dankbar!

    Danke!

    Hallo an alle,


    ich habe vor vielen Jahren mal 10.000 Euro in einen sog. Patent-Fonds investiert. Die Nummer ging nach hinten los und das Geld war weg.

    Es gibt jetzt ein Insolvenzverfahren, jedoch ohne Aussicht auf eine Auszahlung. Aber ich könnte mich für eine Anwaltsgebühr von ca. 400 Euro auf die Insolvenztabelle schreiben lassen um im Gegenzug eine Verlustbescheinigung zu erhalten. Der Anwalt meint, dass ich dies zb. mit der Kapitalabschlagssteuer verrechnen kann.


    Da ich nicht wirklich Sattelfest im Thema Verlustverrechnung bin, wollte ich mal bei euch nachfragen ob mir das überhaupt was bringt. Es gibt so viele verschiedene Arten und Regeln: https://www.finanztip.de/verlustausgleich-verlustabzug/


    Also mit Kapitalerträgen kann ich das wohl nicht verrechnen. Habe lediglich paar Tausend Euro angelegt und die schöpfen nichtmal annähernd den Freistellungsauftrag aus.

    Es sei denn ich kann den Verlust irgendwann mal in der Zukunft anrechnen? Werde demnächst einen ETF besparen.


    Kann ich das mit meinem Arbeitslohn verrechnen?? Ich meine so ein Patent-Fonds sind ja keine Aktien...


    Oder gibt es irgendeine andere Art wie mir diese Bescheinigung nützlich sein kann?


    Ich bin für jeden Ratschlag dankbar!

    Grüße, Vilma

    Hi Leute,


    ich muss gestehen, ich habe echt nicht viel Ahnung vom Thema und mich bislang sehr wenig mit Finanzfragen beschäftigt. Jetzt stehe ich vor einer kleinen Entscheidung und wollte mich mal kurz absichern,.. nicht dass ich was dummes mache ;)


    Also es geht darum, dass ich etwa 4000 Euro in einem Fonds (DWS TOP Dividende) habe, und das Geld eigentlich lieber in einem ETF mit SRI/ESG Kriterien anlegen will. Gleich noch etwas mehr Erspartes dazu und Sparplan einstellen...


    Jetzt Frage ich mich nur ob das steuerlich so schlau ist.

    Ich meine Saidi in seinen Videos im Ohr zu haben, der sagt, man soll nicht zu oft umschichten, weil bei jedem Verkauf Steuern auf den Gewinn anfallen. und das ja natürlich die zu erwartende Rendite schmälert.

    Und dann erinnere ich mich auch daran, dass da mal was war, dass auf Geldanlagen die vor 2005 (?) getätigt wurden keine Steuer zu entrichten ist oder sowas?? Oder war das nur bei meiner Fondgebundenen Rentenversicherung so?? Die oben genannte Fondsbeteiligung habe ich nämlich vor diesem Datum abgeschlossen - wenn ich mich nicht komplett irre...


    Naja, ihr denke ihr seht schon, dass ich keinen Plan habe und euren Rat brauche ;)


    Würde mich freuen eine oder mehrere nette Antworten zu kriegen.

    Danke und viele Grüße!

    ohje,.. das hört sich alles kompliziert an.

    Habe mir gerade auch eine Website zum Thema Scheinselbstständigkeit durchgelesen. Da bekommt man es ja mit der Angst zu tun...


    Schützt mich nicht die Tatsache, dass ich mit 100% bei einem anderen Arbeitgeber arbeite vor einer Scheinselbstständigkeit? Dieser Grafikdesign-Job ist echt nur so ne Mini Nebentätigkeit die ich an ca. 5-6 Wochenenden im Jahr mache.


    Wie kann ich das mit der Rentenversicherungspflicht dann rausfinden? So richtig erschließt sich mir noch nicht was das mit dieser Künstlerkasse auf sich hat. Muss ich erst prüfen ob ich bei der versicherungspflichtig wäre und wenn nein, dann bei der RV? oder bei beiden? verstehe nur Bahnhof...

    Hallo ihr alle,

    ich habe mal ein paar Fragen zu einem etwas spezielleren Fall zum Thema Elterngeld.


    Folgende Situation:

    Ich lebte die letzten 3 Jahre in Schweden und war dort in diesem Jahr 2021 von Jan-Aug arbeitslos und habe Arbeitslosengeld bezogen. Seit September lebe und arbeite ich als Angestellter in Deutschland. Wir planen im nächsten Jahr ein Kind zu bekommen. Wenn das Kind im/nach September 2022 auf die Welt käme, würden ja für mein Elterngeld die 12 Gehaltsmonate bei meinem dt. Arbeitgeber zur Berechnung heran gezogen. soweit ist das klar.


    Jetzt werde ich aber noch dieses Jahr, zusätzlich zu meinem Job, ein Gewerbe anmelden, wo ich eine Summe von ca. 10.000 Euro einnehmen werde. Dadurch verlagert sich der Bemessungszeitraum für das Elterngeld von den 12 Monaten vor Geburt ins Wirtschaftsjahr 2021. Da ich in 2021 jedoch nur 4 Monate gearbeitet habe und 8 Monate schwedisches Arbeitslosengeld bezogen habe, wäre es sehr interessant für mich zu wissen, ob dieses Arbeitslosengeld mit zur Berechnung herangezogen wird.


    Wie schätzt ihr das ein?

    Vielen Dank für jede Hilfe!

    Allerdings ist die Prüfung, ob Versicherungspflicht nach Künstlersozialversicherungesetz vorliegt, vorrangig.

    Hallo Janders,


    kannst du diesen Satz noch etwas genauer erklären? Was meinst du mit "Versicherungspflicht nach Künstlersozialversicherungsgesetz"? davon habe ich noch nie was gehört...


    Wieviel Prozent würde die Rentenversicherung denn ausmachen?


    Wie sieht es denn bei den anderen Punkten aus?

    liege ich damit richtig?


    Würde mich sehr freuen, von dem ein oder der anderen zu hören, ob das so stimmen kann...


    Danke euch!

    Hallo ihr,


    ich wollte mich mal kurz schlau machen, ob ich das so richtig verstehe:


    Für einen Auftraggeber (eine NGO mit Sitz in Frankreich) werde ich ein paar Grafiken designen und in diesem Jahr kann ich dafür vermutlich 10.000 Euro in Rechnung stellen. Ich bin Angestellter in einem ganz anderen Bereich und verdiene dort ca. 45.000 Jahresbrutto.

    Wie ist das dann mit den Steuern für mein Gewerbe, das ich jetzt anmelden muss??


    Sehe ich das richtig so:


    1. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer:

    Da meine Einnahmen weniger als 22.000 Euro sind, kann ich von der Kleinunternehmer-Regelung gebrauch machen und muss keine MwSt zahlen.


    2. Gewerbesteuer:

    Da meine Einnahmen aus dem Gewerbe unter dem Freibetrag von 24.500 liegen, muss ich keine Gewerbesteuer bezahlen.


    3. Einkommenssteuer:

    Den Gewinn von 10.000 Euro muss mit meinem Einkommenssteuersatz versteuern.

    mhm... muss mal nachsehen wie hoch der ist. Aber der dürfte bei 45.000 Bruttogehalt bei 15-20% liegen oder nicht?


    Müssen auf die Einkünfte aus dem Gewerbe eigentlich noch Sozialabgaben oder ähnliches bezahlt werden??



    Vielen Dank euch für eure Hilfe!

    Grüße Vilma

    Hallo ihr lieben,


    ich trete im September eine neue Stelle an (in NRW) und mache mir gerade ein paar Gedanken zum Thema Steuerklassen.

    Ich bin mit meiner Partnerin schon einige Jahre zusammen. Aber wegen Corona mussten wir unsere geplante Hochzeit verschieben.


    Ich habe mir gerade mal das Thema Steuersplitting für Ehegatten angesehen. Jedoch frage ich mich, ob das in unserem Fall überhaupt möglich wäre, denn meine Partnerin/potenzielle Ehegattin lebt und arbeitet in Schweden, wo natürlich ganz andere Steuergesetze und Regelungen gelten. Sie arbeitet hauptsächlich online und wird sich auch viel in Deutschland aufhalten. Jedoch wird sie wohl in Schweden wohnhaft und arbeitend bleiben.


    Würde in solch einem Fall eine III/V-Regelung überhaupt funktionieren?


    Freue mich über eure Tips!

    Danke schonmal!

    Danke für Ihre ausführliche Erklärungen Dr. Schlemann!


    Wenn ich das mit dem Bereicherungsverbot richtig verstehe, dann heißt dass, das ich im Falle einer eintretenden Berufsunfähigkeit in Schweden, sowohl die schwedische staatliche Erstattung als auch die Zahlungen einer BUV aus Deutschland erhalten könnte?!


    Müsste man evtl noch mal prüfen ob die Schweden nicht vllt sagen dass sie nicht zahlen wenn bereits eine andere Versicherung zahlen muss, oder?

    In deinem Fall wird es wohl sinnvoll sein, dass du dich mit einem Experten für BU unterhältst... der dir erstens eine Größenordnung von Prämien und die Varianten für eine "Pause" nennen kann.

    Wo könnte man denn dazu eine kompetente Beratung bekommen?

    Wenn ich euch richtig verstehe, dann ist die bdae nicht wirklich unabhängig und die dvka nur für Krankenkassen zuständig. An wen kann ich mich denn nun wenden??

    Danke für deinen Beitrag!

    Wenn du eine Kfz-Haftpflichtversicherung oder eine Kaskoversicherung abgeschlossen hast und keinen Schaden verursacht oder erlitten hast, hast du die Beiträge auch "umsonst" gezahlt...

    Naja, ich sehe da schon einen Unterschied:

    Bei der Kfz-Versicherung ist es nicht unbedingt erheblich teurer wenn ich nach 5 Jahren im Ausland zurück komme und meine Auto wieder anmelde.


    Beim Auto steigert sich das Risiko eines Unfalls mit dem Alter ja auch nicht im gleichen Maße wie das für das Risiko einer ernsten Erkrankung gilt.


    Meinst du/ihr, es wäre sinnvoll - analog zur Kfz-Versicherung - nur die Zeiten zu versichern in denen man auch in D lebt?


    Also zb. jetzt 5 Jahre BUV in D, dann evtl. eine Pause von vllt 5-10 Jahren während ich vllt in Schweden lebe. Dann komme ich zurück nach D. (im Alter von 50 und mit vllt schon Arthrose und Diabetes o.ä.) und versichere dann meine letzten 15 Arbeitsjahre?


    Dann bekomme ich sicher sehr schlechte Konditionen und meine Vor/Erkrankungen werden ausgeschlossen oder nicht?

    Hi ihr,

    ich hab mal wieder eine Frage. Diesmal zum Themenkomplex BUV:


    Ich bin Mitte 30 und habe die letzten paar Jahre in Schweden gearbeitet. Davor habe ich 8 Jahre in D. gearbeitet und demnächst trete ich wieder eine Stelle in D. an. Meine Partnerin ist Schwedin und wir haben jeder noch eine weitere Nationalität. Wir können überhaupt nicht absehen in welchem Land wir mal dauerhaft leben werden, falls es überhaupt dazu kommt. Am ehesten wohl D oder SE. Aber vielleicht wechseln wir auch noch mehrfach zwischen diesen (oder anderen Ländern).


    Daher stellt sich für mich die Frage ob der Abschluss einer BUV für mich überhaupt sinnvoll ist.

    Wenn man nur in D lebt und arbeitet und sein ganzes Leben hier verbringen wird, so ist der Fall ja klar.


    Für mich stellen sich aber Fragen wie diese:


    - Wenn ich in D eine BUV habe und irgendwann mal in Schweden oder woanders lebe und arbeite und ich dann dort berufsunfähig werde, zahlt dann meine BUV in D trotzdem?


    - in Schweden läuft die BUV über die allgemeinen Sozialabgaben (man braucht keine extra BUV wie hier). Würde ich dann eventuell sowohl Geld vom schwedischen System als auch von meiner dt. BUV bekommen?


    - Wenn ich in 10 Jahren nach Schweden ziehe und dort für immer bleibe und (wg. Versicherung durch den schwedischen Staat) meine BUV hier in D kündige, habe ich dann alle Beiträge umsonst bezahlt? Oder gibt es Modelle wo man (einen Teil) des Geldes zurück bekommt, wenn man vorzeitig aussteigt?


    - gibt es vllt Modelle in denen man seine Versicherung pausieren kann, solange man im Ausland lebt? Im Grunde zahle ich ja während meinen Arbeitsphasen in Schweden ja bereits in eine (staatliche) BUV ein. Gibt es irgendwelche europäischen Gesetzesrahmen oder Regelungen für solche Fälle?


    Was sind eure Erfahrungen mit der BUV und dem Leben in mehreren Ländern?

    Würde mich sehr über eure Ideen und Anregungen freuen!


    Viele Grüße!

    mh... die Frage ist schwer zu beantworten. Entscheidet wahrscheinlich am Ende ein Arzt, ob man vor Schmerzen im Knie nicht mehr zur Arbeit kann.


    Bei dem Job den ich bald antrete werde ich zu 70% als Messtechniker im Gelände unterwegs sein.


    Allerdings werde ich wohl nur ein paar Jahre dort bleiben und mir dann einen anderen Job suchen. Die Frage lässt sich also wirklich nicht beantworten.

    Hallo ihr,

    mal ne Frage, da ich zur Zeit endlich mal dazu komme mich mit dem Thema BUV zu beschäftigen...

    Ich bin 35 Jahre und werde demnächst einen neuen Job antreten. Da passt es also ganz gut sich dieser Frage mal zu widmen.


    Vor über 5 Jahren hatte ich einen Unfall beim Wandern und habe mir ein wichtiges Band im Knie gerissen. Das Band ist ab. Bislang komme ich gut damit zu recht. Aber der Arzt meint, früher oder später werde ich es merken (zb. Arthrose oder kaputte Knorpel etc.).


    Vor diesem Hintergrund mache ich mir natürlich Sorgen, dass ich tatsächlich mal berufsunfähig werde. Und eine Versicherung wäre natürlich umso wünschenswerter!


    Ich bin beim googlen auf diverse Websiten von Vermittlern gestoßen, die damit werben mit Ihrer Expertise und über eine anonymisierte Risikovoranfrage die meisten Fälle mit Vorschäden doch normal versichert zu bekommen. Noch dazu bieten die ihren Service "kostenlos" an. (Nehme an, sie bekommen eine Provision?!).


    Meine Fragen sind jetzt:


    1. meint ihr ich habe mit meinem Knie eine Chance versichert zu werden?

    2. sind solche Vermittler empfehlenswert? Können die in meinem Fall wirklich hilfreich sein?

    3. wie findet man jemand der vertrauenswürdig ist?


    Würde mich sehr über eure Einschätzungen freuen!


    Viele Grüße!