Beiträge von Sonnenplaner

    Danke für den Link! Ich habe es gelesen, wobei mich immer wieder erstaunt, dass das, was man da liest noch als Deutsch durchgeht. Ein echtes juristisches Kauderwelsch, dem ich entnehme, dass es wohl tatsächlich so ist, dass man zwar keine Umsatzsteuer ziehen kann, wenn man sich einen Speicher nachträglich anschafft, aber dennoch danach für das Mehr an Eigenverbrauch MwSt. abführen darf. Ich hoffe, meine Interpretation ist richtig. :)

    Guten Tag, es geht mir um die steuerliche Behandlung von Eigenverbrauch. Baut man eine PV-Anlage inkl. Speicher, kann man komplett für alles den Vorsteuer ziehen, muss dann aber in der Folge MwSt. auf den eigenverbrauchten Strom abführen. Soweit ist alles klar.


    Wie verhält sich das nun, wenn ich mir einen Stromspeicher z.B.zwei Jahre nach Installation der Solaranlage anschaffe, um mehr eigenen Strom zu verbrauchen? Dann kann ich ja, so ich keinen Strom aus dem Speicher verkaufe, keine MwSt. mehr ziehen, muss das Gerät daher Brutto bezahlen. Was ist nun mit dem Eigenverbrauch? Dieser steigt ja in der Folge deutlich. Muss ich nun gegenüber dem Finanzamt in der Folge MwSt. für den gesamten Eigenverbrauch abführen oder nur anteilig für den direkt verbrauchten Strom? Oder anders gefragt: wäre der Strom, der über den Speicher privat verbraucht wird, auch umsatzsteuerpflichtig?


    Sonnige Grüße!