Beiträge von Eisbaer

    Für EÜR gibt es keine separate Steuernummer. Wo soll die denn herkommen, wenn Du überhaupt erstmals eine Erklärung für die freiberufliche Tätigkeit abgeben willst? Und natürlich wird das zusammen in einer Erklärung gemacht. Ob die EÜR dann gleich zusammen mit der Einkommensteuererklärung eingereicht oder separat nachgereicht wird, ist nur eine rein technische Frage. Und die Umsatzsteuer-ID hat mit der Einkommensteuererklärung gar nichts zu tun. Die brauchst Du nicht einmal für die Umsatzsteuererklärung, die ist nur für diejenigen von Bedeutung, die Rechnungen von Dir mit ausgewiesener Umsatzsteuer bekommen.

    Danke für deine Antwort.

    Bitte geht doch mal davon aus, dass das richtig ist, was ich schreibe.


    Nochmal: Ich habe 2022 zwei Schreiben vom Finanzamt bekommen:

    1) Zuerst haben meine meine Frau und ich gemeinsam eine neue *Steuernummer* für die Steuerart Einkommensteuer bekommen.

    2) Für mich alleine als Freiberufler habe ich noch eine *Steuernummer* für die Steuerarten Umsatzsteuer und die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (=EÜR).


    Beides definitiv Steuernummern. Die zweite habe ich bekommen, nachdem ich mich beim Finanzamt als Freiberufler angemeldet habe.


    Update: Habe meine Frage auch hier gefunden:

    https://www.buhl.de/wiso-softw…96526-zwei-steuernummern/


    Lösung: In meiner Steuersoftware war das Modul "freiberufliche Tätigkeit" noch nicht aktiviert. Dort habe ich die Möglichkeit, eine zweite Steuernummer anzugeben.

    Das kann eigentlich nicht sein. Eine Person hat bei einem Finanzamt immer nur eine Steuernummer für Einkünfte aller Art. Eine separate Steuernummer für selbständige Tätigkeit gibt es nicht und schon gar nicht für Angestelltentätigkeit. Überprüfe nochmal, ob Du etwas verwechselst, es gibt

    - die Steuer-ID (die persönliche Registriernummer beim Fiskus, die bleibt ein Leben lang gleich),

    - die Steuernummer beim Wohnsitzfinanzamt (die Registriernummer bei diesem Finanzamt, die wechselt, wenn ein anderes Finanzamt für Dich zuständig wird)

    - und für Selbständige evtl. die Umsatzsteuer-ID (die brauchst du für die Einkommensteuer nicht).

    Nein, ich habe nichts verwechselt. Habe mir gerade noch mal beide Schreiben angeschaut:

    1) Für meine Frau und mich gemeinsam gibt es eine Steuernummer für die Einkommensteuer

    2) Für mich alleine als Freiberufler habe ich noch eine Steuernummer für die Umsatzsteuer und die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (=EÜR).


    Kann ich beides nicht zusammen in einer Steuererklärung machen, also Einkommensteuer als Angestellte für uns beide, sowie die EÜR als Freiberufler?

    Das Thema ist zwar schon älter, habe aber ein ähnliches Problem:

    2022 war ich erst Angestellter, dann Freiberufler. Für beides habe ich jeweils eine Steuernummer. Ich möchte mich wieder gemeinsam mit meiner Frau veranlagen lassen.

    In meiner Steuersoftware kann ich allerdings nur eine Steuernummer für uns beide angeben, welche wähle ich denn dann aus?

    Neuigkeiten zu Flatex: Es kam tatsächlich jetzt ein Schreiben von Flatex, dass sie mir die Depotgebühren - natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - nebst Zinsen erstatten werden.

    Die deutlich größere Rückforderung hinsichtlich gezahlter Negativzinsen bestreiten sie allerdings: Angeblich hätte ich im März 2017 eine individuelle Vereinbarung mit Flatex abgeschlossen, diese könne ich auch im Dokumentenarchiv einsehen. Als Ex-Kunde komme ich da aber natürlich nicht mehr ran. Aber:

    Zum einen kann ich mich an die Zustimmung nicht erinnern, zum anderen bin ich sehr sicher, dass ich dem nicht zugestimmt hätte, sondern damals einfach nur informiert worden bin. Zudem habe ich alles aus dem Dokumentenarchiv akribisch abgespeichert und da gibt es kein solches Dokument. Auch meine Fundstellen im Internet besagen nur was von einer Info seitens Flatex zur Einfahrung der Negativzinsen.

    Gibt es hier noch aktive oder ehemalige Flatex-Kunden,die auch davon betroffen sind?

    Update: Habe ich bei der BaFin beschwert, die hat die Beschwerde bestätigt und diese wohl an die Bank weitergeleitet. Von Flatex habe ich inzwischen - einige Wochen später - eine Bestätigung meiner konkreten Forderung bekommen. Außerdem steht da:

    "Aktuell befindet sich der Vorgang In der Prüfung. Dies wird noch etwas Zelt in Anspruch

    nehmen. Wir werden Sie unverzüglich Informieren, sobald uns eine Antwort vorliegt. Bis dahin bitten wir um Ihre Geduld."


    Hat sonst noch jemand hier mit Flatex wegen der Rückforderung Erfahrungen?

    Hallo, ich habe vor über einem Monat meine ehemalige Bank Flatex zur Rückerstattung meiner Gebühren aufgefordert mittels angepasstem Musterbrief. Die Gebühren hatte ich in der Anlage detailliert aufgeführt, waren bei mir mit Depotgebühren und Negativzinsen über 500 Euro. Reaktion bisher: null.

    Nun möchte ich nicht gleich zum Rechtsanwalt oder zum Rechtsdienstleister gehen, sondern eine einfachere und günstigere Variante wählen. Die Flatex scheint nach meinen Recherchen keinem Ombudsmann angeschlossen zu sein.

    Meint ihr, eine Beschwerde bei der BaFin bringt was?

    Wie sind eure Erfahrungen mit der Rückforderung bei Flatex?


    Danke im Voraus!

    Mir ist unklar, was der Punkt Negativzinsen in der FAQ tatsächlich bedeutet.

    In meinem Fall war ich Kunde bei Flatex. Die haben 2017 Negativzinsen (bzw. negative Guthabenzinsen) für das Verrechnungskonto eingeführt. Meine Zustimmung wurde nicht erfragt. Kann ich diese gezahlten Negativzinsen mit Bezug auf das BGH-Urteil nun zurückfordern?

    Danke im Voraus!

    Das Zahlungskontengesetz bezieht sich tatsächlich nur auf Zahlungskonten.


    Seite 58 https://dserver.bundestag.de/btd/18/072/1807204.pdf


    Das BGH-Urteil betrifft trotzdem auch für Flatex, andere Depotbanken und andere reine Kreditkartenanbieter. Das Musterschreiben ist hier etwas ungünstig formuliert. Die Zustimmungsfiktion wurde vermutlich u.a. auch von Netflix angewandt.

    Vielen Dank. Schade. Dann geht der einfache & kostenlose Weg über das ZKG also hier leider nicht.

    In deinem letzten Satz meintest du Flatex und nicht Netflix, oder?

    Und nach meinem Verständnis gab es bei Flatex eine zweifache Zustimmungsfiktion:

    1) Einführung von Verwahrentgelten für das Verrechnungskonto.

    2) Einführung von Depotführungsentgelten.

    Für beides werde ich bei Flatex meine bezahlten Entgelte rückfordern.

    Hallo, ich war bis vor kurzem Kunde bei Flatex. Um die gezahlten Gebühren nach dem BGH-Urteil zurückzufordern, habe ich Flatex gemäß der Finanztip-Empfehlung zunächst um eine Entgeltaufstellung für Konto und Depot nach § 10 ZKG gebeten. Nachdem ich noch mal telefonisch nachgehakt habe, ist heute ein Schreiben gekommen.

    Wesentliche Aussage: "die von Flatex geführten Verrechnungskonten sind keine Zahlungskonten im Sinne des ZKG. [...] Die von uns angebotenen Konten sind ausnahmslos keine Zahlungskonten in dem Sinne, denn es kann kein Bargeld eingezahlt oder abgehoben werden und es sind keine Zahlungskarten erhältlich. Überweisungen sind nur an das Referenzkonto möglich, nicht an Dritte."

    Damit wird die Aufstellung verweigert (bzw. gegen Zahlung noch in Aussicht gestellt).

    Stimmt dieses Verständnis von Flatex? Würde das nicht gegen die Logik/den Sinn des ZKG verstoßen?

    Danke im Voraus!

    Super, vielen Dank, das hat mir doch sehr geholfen. Also werde ich weder was in die Anlage KAP INV aufnehmen, noch die Werte aus dem zweiten Kasten auf der Seite 3 angeben, da m.E. nicht zutreffend.

    Sicherheitshalber werde ich die Steuerbescheinigung von Flatex mit ans Finanzamt schicken.

    Hallo, ich sitze gerade an meiner Steuererklärung 2020 und verzweifle an einer Steuerbescheinigung, die ich jetzt von Flatex erhalten habe.

    Es geht um die im angehängten Dokument farbig markierten Teile:


    1) Kasten Seite 2 Mitte: Ich finde in meiner Steuersoftware (Steuer 2020 von Buhl) zwar ein Feld dafür, wenn ich da aber die Zahl reinschreibe, dann meldet das Programm

    "Bitte prüfen Sie, ob auch bei der Anlage KAP-INV Angaben zu den Veräußerungen / Aufgaben des ausländischen Investmentfonds zu machen sind."

    Was soll ich denn wo in der KAP-INV reinschreiben? Dort finde ich nur in Zeile 4 "Ausschüttungen", hier geht es aber um "ausschüttungsgleiche Erträge"


    2) Kasten Seite 3: Was mache ich denn damit? Ist das für mich überhaupt relevant (da Summe aus Gewinnen und Verlusten deutlich unter 100.000 € liegt)?


    Besten Dank im Voraus!