Für EÜR gibt es keine separate Steuernummer. Wo soll die denn herkommen, wenn Du überhaupt erstmals eine Erklärung für die freiberufliche Tätigkeit abgeben willst? Und natürlich wird das zusammen in einer Erklärung gemacht. Ob die EÜR dann gleich zusammen mit der Einkommensteuererklärung eingereicht oder separat nachgereicht wird, ist nur eine rein technische Frage. Und die Umsatzsteuer-ID hat mit der Einkommensteuererklärung gar nichts zu tun. Die brauchst Du nicht einmal für die Umsatzsteuererklärung, die ist nur für diejenigen von Bedeutung, die Rechnungen von Dir mit ausgewiesener Umsatzsteuer bekommen.
Danke für deine Antwort.
Bitte geht doch mal davon aus, dass das richtig ist, was ich schreibe.
Nochmal: Ich habe 2022 zwei Schreiben vom Finanzamt bekommen:
1) Zuerst haben meine meine Frau und ich gemeinsam eine neue *Steuernummer* für die Steuerart Einkommensteuer bekommen.
2) Für mich alleine als Freiberufler habe ich noch eine *Steuernummer* für die Steuerarten Umsatzsteuer und die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (=EÜR).
Beides definitiv Steuernummern. Die zweite habe ich bekommen, nachdem ich mich beim Finanzamt als Freiberufler angemeldet habe.
Update: Habe meine Frage auch hier gefunden:
https://www.buhl.de/wiso-softw…96526-zwei-steuernummern/
Lösung: In meiner Steuersoftware war das Modul "freiberufliche Tätigkeit" noch nicht aktiviert. Dort habe ich die Möglichkeit, eine zweite Steuernummer anzugeben.