Beiträge von Bellum

    Dass der Migrationshintergrund eine Rolle spielen soll? Das kann ich mir heute nur noch kaum vorstellen. Die Prüfungen werden idR von automatisierten Systemen übernommen. Eine individuell händische Prüfung wäre mir neu. Und einem solchen System die Regel zu geben: „Den Ali und Xi lehnst ab“ halte ich für ausgeschlossen. Das wäre viel zu brisant und würde bei einer undichten Stelle zu einem existenziellen Skandal führen. Vor allem prüfen diese Systeme ja auch ab und an die BaFin. Gut, die sind zugegeben weniger das Maß der Dinge. M


    Aber wenn der Ali nun, ganz nach platten Vorurteilen, einen dicken BMW least dessen Prämie aber nicht fristgerecht bezahlt wird, ist eben irgendwann die Schufa im Eimer. Das gibt jedoch keiner zu sondern dann wird gerne schnell nach etwas anderem gesucht mit dem man den Frust bei der Antragsablehnung ertränken kann.


    Der Host kann diese Ausrede jedoch nicht nutzen. Aber auch der findet abstruse Gründe um sich nicht den Tatsachen stellen zu müssen. Da ist es dann halt „Danke Merkel“ oder so etwas.

    lieberjott,

    ich würde mich freuen, wenn du meine Beiträge nicht einfach ziemlich zusammenhangslos ohne Bezug zu meiner Aussage kritisieren würdest.


    So habe ich mich nie darüber beschwert oder bedauert, dass der BGH in der Schweiz nichts zu melden hat. Ich wollte meine Erfahrung mit der Bank teilen. In der Hinsicht, dass ich zum Urteil zwiegespalten bin und Banken allgemein durchaus schlitzohrig agieren können.


    Nebenbei hat die Schaffhauser Kantonalbank ihre Preiseinführung in den Neujahrsglückwünschen des Vorstands versteckt.


    Dass eine Bank Preise einführen kann habe ich explizit sogar erwähnt und das für gut erachtet. Es geht nicht um das „was“ sondern lediglich um das „wie“.


    Und nein, leider hast du auch noch unsauber gelesen. Ich hätte es nicht wirklich früher mitbekommen. Die Bank weist die monatlichen Gebühren nicht monatlich aus sondern jährlich. Auch ein netter Trick.


    Und ja, natürlich kümmere ich mich um geparktes Geld nur selten. Wer schaut denn zum Beispiel bitte bei einem über Jahre liegenden Bausparvertrag mehr als ein oder zwei Mal im Jahr rein? Das Geld lag da einige Jahre. Was soll ich mir da ansehen? Jeden Monat mal schauen ob der Kontostand noch der selbe ist? Es geht nicht darum Gebühren einzuführen. Es geht um das WIE. Und das war schäbig.

    Jupp, bestimmt. Ich hab eben noch nachgesehen. Nach bereits einem Monat wurde die Änderung der AGBs aus dem Postfach gelöscht. Und die Gebühren wurden erst gesammelt am Jahresende berechnet. Wie gesagt, das hatte einen üblen Geschmack. Und das mag ich nicht. Jeder soll leben wie er denkt und möchte. Aber man zieht niemanden übern Tisch.

    Ich finde es ebenso unausgereift. Jedoch hat mich die Erfahrung hier ein wenig gelehrt:


    Ich habe damals zur Hochzeit der europ. Finanzkrise ein Schweizer Fluchtkonto angelegt mit rd. 12.500€ bei der Schaffhauser Kantonalbank. Die Idee war, sollte es weitere Einschränkungen, wie in Griechenland und Zypern, geben und die Einschläge Richtung Kerneuropa näher kommen, dass wir unser Geld wenigstens schnell ins Ausland transferieren. Die Entscheidungen waren damals eher zögerlich seitens der Politik. Das hätte man locker geschafft.


    Also dümpelte der Betrag über Jahre in Schweizer Franken auf dem Konto. Und das hab nicht nur ich so gemacht.


    2019 beschloss die Schaffhauser Kantonalbank dann etwas perfides. Sie wusste, dass die meisten ihre Sparkonten nur ein Mal im Jahr für die Steuererklärung aufrufen. Also führten sie erst nach Jahreswechsel mtl 5€ (beim abs. Betrag bin ich mir gerade unsicher) Kontogebühren ein. Und zwar nur für Ausländer (!!!). Da hatte man aber idR seine Steuerbelege schon ausgedruckt. Durch den fehlenden Widerruf wurden diese rechtsgültig. Jedoch noch vor Ende des Geschäftsjahres löschte die Kantonalbank in meinem Onlinekonto die Hinweise auf die AGB Änderung (ja, wirklich!) unter Berufung, dass die Aufbewahrungsfristen sie nur 3 oder 6 Monate verpflichtet aufzubewahren. Wer also seine Belege nicht sorgfältig prüfte hätte das auch gut übersehen können.


    Das war eine Frechheit sondergleichen, da es willentlich geplant aussah.


    Ich hab mich damit beim Schweizer Ombudsmann beschwert. Aber außer Porto (dieser hat nicht mal eine Mailadresse) kam nichts heraus.


    Da das BGH Urteil in der Schweiz natürlich keinen interessiert ist das auch keine Hilfe. Aber die Schaffhauser Kantonalbank ist seitdem bei mir ein rotes Tuch. So geht man nicht mit Kunden um. Nichts gegen Gebühren, diese einzuführen ist ihr gutes Recht. Aber ich kam mir hintergangen vor.