Danke
Dass man nur für die letzten 3 Jahre nicht zugestimmten Gebührenerhöhungen rückfordern kann, ist mir klar.
Mir ging es um die Berechnung des Rückforderungsbetrages. In dem Artikel https://www.finanztip.de/girokonto/bankgebuehren/ und auch in dem Rückforderungs-Musterschreiben wird ja angegeben, dass die Differenz der jetzigen Gebühren zu denen, die zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung (also in meinem Fall 1985) galten, rückgefordert werden kann.
Soweit ich mich erinnere, wurden nach Kontoeröffnung damals überhaupt keine Kontoführungsgebühren erhoben, d.h. ich könnte für die letzten 3 Jahre zu 100% die Gebühren rückfordern.
Mir ist nicht ganz klar, ob das stimmt oder ob eben doch der Rückforderungsbetrag bzgl. der Gebühren, die im Dez. 2017 galten, zu berechnen ist.