Beiträge von MoLi

    Mein Kind studiert auswärts und hat sich in seinem Studienort mit erstem Wohnsitz dort angemeldet. Den 2. Wohnsitz hat es bei mir behalten. Jetzt habe ich von meinem Finanzamt mitgeteilt bekommen, dass mein Kind seinen ersten Wohnsitz bei mir haben muss, damit ich als Alleinerziehende in den "Genuß" des Entlastungsbetrages kommen kann. Das Finanzamt hat mich jetzt auf Steuerklasse 1 gesetzt, obwohl ich Kindergeld bekomme, als auch mein Kind während seines Studiums voll von mir unterstützt wird.

    Ich frage mich, warum der 2. Wohnsitz hier nicht gelten soll, nachdem es ja auch egal wäre, wenn ich mit einer anderen erwachsenen Person einen gemeinsamen Haushalt hätte, ob diese Person bei mir nur mit 2. Wohnsitz gemeldet ist oder mit 1. Wohnsitz. (Und hier dann die Steuerklasse 2 nicht mehr gewährt weden würde)

    Letztes Steuer-Jahr (2019) hat das alles noch wunderbar geklappt. Gleiche Bedingungen, aber Gewährung des Entlastungsbetrages.

    Hat sich in der (Steuer-) Rechtsprechung da was geändert?

    Mein Steuerprogramm von WISO hat diesbezüglich keine Warnung gegeben...