Beiträge von Juk

    Hallo Thomas, danke für die Antwort! Das hab ich glaub ich verstanden.

    Angenommen ich hätte nur 1 ETF, vor 5 Jahren einmalig 100k investiert. Dieser wäre heute bei -20k Wertverlust. Aber im Jahr 2023 fand eine +10k Wertsteigerung statt, d.h. die Vorabpauschale würde anfallen. Ich verkaufe diesen etf 1 Jahr später mit -20k Verlust. Meine Vorabpauschale/Steuer bekomme ich nicht vollständig zurück. Von meinem Verlusttopf hätte ich nur was wenn ich irgendwann mal wieder in ETFs investiere und dort dann auch einen Gewinn erziele. Falls ich mich aber gefrustet für immer aus der Aktien Welt zurück ziehe wäre ich doppelt gekniffen, -20k Verlust gemacht und xy Steuern gezahlt. Ich weiß ist ein extrem Beispiele

    Hallo, ich hab eine Frage zur Vorabpauschale. Der Kurs/Wert von einem meiner ETFs (thesaurierend) ist im Jahr 2023 gestiegen, daher fiel hier die Vorabpauschale an. Allerdings stehe ich insgesamt, seit dem Kauf, weiterhin im Minus mit diesem ETF. Würde ich heute verkaufen dann mit Verlust. Bekäme ich dann die Vorabpauschale zurück oder wird mir diese gutgeschrieben in irgendeiner Form. Es wäre aus meiner Sicht sehr unfair Steuern zahlen zu müssen trotz erzielten Verlust. Kennt sich dazu jemand aus?

    Hallo,


    ich habe seit einigen Jahren eine Zweitwohnung am Arbeitsort die steuerlich als doppelte Haushaltsführung anerkannt ist. Im letzten Jahr habe ich mehrere Monate Corona bedingt im „Mobile Office“ an meinem Erstwohnsitz gearbeitet. In der Zeit wurde die Zweitwohnung also nicht bewohnt, die Kosten für die Wohnung liefen aber natürlich weiter. Ich würde meinen das ich diese auch weiterhin im vollen Umfang steuerlich geltend machen kann? Das Mobile Office war nicht verpflichtend, es wurde aber vom Arbeitgeber darauf gedrängt. Und es war nicht klar wie lange die Situation so sein würde.


    Zweite Frage daran ansetzend. Ist es darüber hinaus möglich die Home Office Pauschale von 5€ pro Tag geltend zu machen für die Tage die ich an meinem Erstwohnsitz gearbeitet habe? Hier würde ich denken das dies nicht geht da ich theoretisch auch in der Zweitwohnung hätte arbeiten können. Da ich für diese ja schon Kosten gelten mache wäre dies dann doppelt, obwohl ich faktisch die Kosten für z.B. Internet/Strom/Heizen etc. arbeitsbedingt auch doppelt hatte.


    Vielen Dank für Eure Einschätzung!