also in der Rechnung ist z.B. eine Zeile für
Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit - das deutet wohl auf Anlage N hin.
und 2x ..... aus sonstigen Einkünften (vmtl. Vater und Mutter je Rente).
Also keine Erwähnung einer Anlage. Aus den Begrifflichkeiten leite ich die o.g. Vermutungen zu den Anlagen ab. Wenn ich die Beträge (netto) anschaue, dann wirds wohl nicht reichen über die Freigrenze (je 102 EUR/Person bei N und R).