Beiträge von Thom

    Danke für die Antwort,


    ich habe in diesem für mich sehr komplexen Thema noch etwas gegoogelt und bin auf folgende, angehängte Berechnung des Mutterschaftsgeld (Zuschuss des AG) gestoßen. Hier wird der Dienstwagen und auch die 13€ der Krankenkass abgezogen bei der Berechnung der täglichen Mutterschaftsgeld-Rate vom AG.


    Das beißt sich doch wiederum!?


    Hallo zusammen,

    ich hoffe in diesem Forum richtig zu sein.


    Und zwar haben wir kürzlich unser erstes Kind bekommen. Nun haben wir aber die Situation, dass die Krankenkasse (TK) sich weigert die Zuzahlung von tgl. 13 € an die Mutter zu zahlen (für die gesamte Zeit des Mutterschutzes; 6 Wochen vor + 8 Wochen nach Geburt). Begründet wird dies dadurch, dass "fortlaufend ein steuerpflichtiges Einkommen erhalten wird".


    Das stimmt sogar, da der Dienstwagen der Mutter bis zum Ende Mutterschutz zur Verfügung steht und dieser auch als steuerpflichtiges Einkommen auf dem Lohnzettel auftaucht. Dort wird er versteuert um dann vom Netto wieder abgezogen zu werden. Somit kein Netto-Einkommen, lediglich der steuerliche Vorteil.


    Somit fehlen in der Kasse jetzt 1.274€ (13€ x 7 Tage x 14 Wochen)...


    Ist das korrekt so? Habe diesen Fall noch nie gelesen oder gehört?
    Müsste der Dienstwagen im Zeitraum des Mutterschutztes anders abgerechnet werden vom AG?


    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Hallo andiii_98,


    danke für deine Antwort.


    Bezüglich Berechnungsgrundlage fürs Elterngeld werden die 12 Monate vor Beginn Mutterschutz (bei der Mutter) bzw. die 12 Monate vor Geburt (beim Vater) hergenommen. Hierbei zählt die Steuerklasse, in der man die meiste Zeit war, also mind. 7 Monate innerhalb diesem Zeitraum. Dies war mir bereits bewusst, nur der Vollständigkeit hier nochmals niedergeschrieben, falls jemand mitliest. Kommt bei uns aufgrund der kurzfristigen Eheschließung nicht in Frage.


    Mir ging es viel mehr um die Zeit während dem Bezug des Elterngeldes. Macht es hier Sinn, dass der Hauptelterngeldbezieher in 5 wechselt, da das Elterngeld eh nicht versteuert werden muss? Während der andere Teil, der arbeitet, in 3 wechselt um möglichst wenig Abzüge zu haben? Oder hat man damit nur jeden Monat mehr Geld (Liquiditätsvorteil) und nach der Steuererklärung hat man im Prinzip netto genau gleich viel bekommen?

    Hallo zusammen,
    wir haben kürzlich geheiratet und erwarten Ende Juni unser erstes Kind. Daraus ergeben sich für mich ein paar Fragen, wo ich mir nicht so ganz sicher bin. Vielleicht kann hier jemand helfen :)

    Steuerklasse: Wir wurden automatisch in 4-4 eingeteilt. Bringt ein Wechsel in 3-5 bzw. 5-3 wirklich etwas, oder ist das mehr ein Liquiditätsvorteil und nach der Einkommenssteuererklärung hat man exakt gleich viel Netto erhalten? (Bezüglich Elterngeld ist mir der Vorteil bekannt, hierzu haben wir leider zu spät geheiratet…)

    Während Elterngeldbezug: Bei uns wird „klassisch“ die Mutter 12 Monate Basiselterngeld erhalten, der Vater 2 Monate. Macht es hier Sinn die Steuerklassen anzupassen auf 5-3 oder wäre das auch in diesem Falle „nur“ ein Liquiditätsvorteil, wie oben beschrieben?

    Bonuszahlungen vom AG während Elterngeldbezug: Wenn die Mutter während den 12 Monaten Basiselterngeld-Bezug noch Bonuszahlungen vom AG erhält (bspw. Weihnachtsgeld oder eine Prämie). Wirkt sich das negativ, sprich mit Abzügen, auf das Elterngeld aus oder läuft das unabhängig davon als Sonderzahlung?

    Danke!