Beiträge von Noch-Unwissend

    Hallo,


    ich habe Fragen zum Durchschnittswert.


    Ich will mit einer Nachzahlung für die Zeit vor dem 17 Lebensjahr meine Rente nicht verschlechtern.


    Von der DRV habe ich nun meinen Durchschnittswert für r die Grundbewertung erhalten. Es sind 0, 0893 Punkte.


    Frage 1


    Kann man umrechnen (und wie), welchem freiwilligen Nachzahlungbetrag (auf Monatsbasis) dieser Durchschnittwert entspricht?


    Frage 2


    Sehe ich es richtig, dass der Durchschnittswert für die Grundbewertung nur eine Momentaufnahme ist und sich dieser bis zum Renteneintritt weiter verändern wird?


    Frage 3


    Kann ich mir sicher sein, dass meine Nachzahlung nur für die Zeit vor dem 17 Lebensjahr zu einem negativen Ergebnis führen kann und nicht die Zeit danach?


    Vielen Dank für Ihre Antwort

    Vielen Dank für die sehr interessante Antwort.


    Gibt es eine Möglichkeit zu berechnen, wie hoch der freiwillige Beitrag sein sollte, um den Durchschnitt zu erreichen (also entsprechend des nationalen Durchschnitts = 1 Renten Punkt)? Oder wie vielen Rentenpunkten entspricht der Maximalbetrag?


    Die Einzahlungen sind ja zwischen 83,70 € und 1.004,40 € je freiwilligem Monat möglich.



    Verstehe ich es richtig, dass ich mit einem kleinen Beitrag mir zwar den Gesamtdurchschnitt verschlechtere, dafür ein Rentenjahr mehr habe? Bislang hat man mir nur die Zeit ab dem 17 Lebensjahr anerkannt.



    Das mit der Beratung davor ist ein guter Tipp. Hatte ich auch probiert. Um es mal zusammenzufassen - ich weiß die Qualität und Geschwindigkeit Ihrer Antwort Referat Janders daher extrem zu schätzen. Herzlichen Dank!

    Hallo,


    ich interessiere mich für eine Nachzahlung von Rentenbeiträgen.



    Ich bekam als Antwort, dass Nachzahlung auch unwirtschaftlich sein kann,


    Zitat

    ... wenn durch diese Nachzahlung der Gesamtleistungswert für die Abgeltung freiwilliger Beiträge in einer Höhe geleistet werden, mit der der bisherige Durchschnittswert der Gesamtleistungsbewertung nicht erreicht wird.


    Häh?


    Ich würde den Mindestebetrag von 83,70 € je Monat zahlen wollen.


    Natürlich gehe ich davon aus, dass dieser Mindestebetrag unter jedem Durchschnitt sein wird.


    Als Student hatte ich kein Einkommen. Wird dennoch irgendein Betrag als Einkommen angerechnet?


    Oder bezieht es sich nur auf Berufsausbildungen?



    Zitat

    "Bonus für Berufsanfänger

    Wenn Sie ins Berufsleben starten, ist Ihr Verdiensto ft noch relativ gering. Als Bonus für Sie werden IhreP flichtbeiträge während einer tatsächlichen Berufsausbildung (bis zu 36 Monate) auf bis zu 75 Prozent des

    Durchschnittsverdienstes angehoben. Ihr Rentenvericherungsträger berücksichtigt das bei der Rentenberechnung, wenn Sie die Berufsausbildung nachweisen. "


    Meine Frage ist:


    Kann man mit der Nachzahlungen etwas falsch machen, in dem Sinne, dass man seine Rente verringert oder in anderer Hinsicht Nachteile hat (z. B. Verlust von Anerkennungszeiten oder ähnliches)?


    Ob es sich finanziell lohnt, ist ja eher eine Sache der Lebensdauer ;)

    Vielen Dank für die ausführliche Antwort.


    Gibt es eine Möglichkeit die Lücken / Leerzeilen noch zu füllen?


    Wird die Zeit


    4) Hochschulausbildung Höchstdauer überschritten - keine Anrechnung


    als Rentenzeiten angerechnet? Also ohne Beitragszahlung, jedoch auf die 35 Arbeitsjahre. Ich hoffe, ich drücke mich verständlich aus.


    Mit den Beiträgen will ich hauptsächlich die Anerkennungszeiten ausbauen.

    Guten Tag,


    derzeit empfehlen Stiftung Warentest und Finanztip zu prüfen, ob sich für dieses Jahr noch eine Nachzahlung bei der Rentenversicherung lohnt.


    Ich hatte vor einiger Zeit die DRV angeschrieben, doch bislang keine Antwort erhalten. Habe im Forum gesehen, dass es Anderen ähnlich geht.



    Ich habe folgende Zeiten im Versicherungsverlauf:


    1) Schulausbildung


    2) Hochschulausbildung


    3) Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug


    4) Hochschulausbildung Höchstdauer überschritten - keine Anrechnung


    5) Lücken von Mitte 2008 - Anfang 2009 und Ende 2009.



    Für welche dieser Zeiten kann ich noch Beiträge zahlen / nachzahlen / leisten - zum "Preis" von 2022?


    Mich interessiert besonders das Schließen der Lücken. Kann ich für diesen Zeitraum etwas machen, damit dort eine Renten-relevante Zeit ist?


    Vielen Dank vorab

    Hallo Community,


    ein Blick in Google besagt, dass Kosten für eine Kinderwunschbehandlung als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind.


    Wenn es am Mann liegt, erfolgt ja dennoch die Behandlung der Frau.


    Doch wer setzt die Kosten in seiner / ihrer Steuererklärung an, wenn das Paar unverheiratet ist (und man wegen der Wohnsituation bislang nicht zusammengezogen ist)?


    Sollten dann alle Kosten von einer Person bezahlt werden oder kann man die Kosten teilen, was ja aber "schlecht" im Hinblick auf die außergewöhnliche Belastung wäre, oder?



    Wäre es denkbar, dass erst Person A die Kosten ansetzt und bei Ablehnung dann erst Person B seine Steuererklärung macht und die Kosten ansetzt? Eher eine fiktive Idee.


    Freue mich auf eine spannende Diskussion :)