Beiträge von Bernd wichelmann

    Hi,
    ich versuche mir ein Bild zu machen, ob ich als beihilberechtigter Beamter (53J.), zur Zeit freiwilliges Mitglied einer BKK (15,5% ohne Erstattung durch Dienstherrn), nach Erreichen der Pensionsgrenze mit 66,5 Jahren dann in die KVdR aufgenommen werden kann?
    Geht das rechtlich? Wäre es alternativ sinnvoll jetzt noch zu versuchen, in die PKV aufgenommen zu werden, um dann möglicherweise als Pensionär die Beihilfe in Anspruch nehmen zu können?
    Danke für jede Hilfe!
    Gruß Bernd W.