Richtig, nach 3 Jahren hat sie eine sog. Niederlassungserlaubnis bekommen (§28 Abs. 2).
Also werde ich es riskieren, Grundsicherung zu beantragen.
Etwas Zeit haben wir noch, da man bei Grundsicherung nur ein Schonvermögen
von 5000,00 Euro pro Person haben darf.
Meine Frau ist noch keine 60 und muss daher vielleicht erst noch versuchen, einen Job zu finden. Einen Job wie in Japan zu finden (Buchhalterin), ist natürlich nicht einfach, da dort alles anders ist. Außerdem ist sie ziemlich scheu und ihr fehlt das Selbstvertrauen.
Na ja, mal sehen. Auf jeden Fall vielen Dank!
Peter Ball