Beiträge von Peter Ball

    Richtig, nach 3 Jahren hat sie eine sog. Niederlassungserlaubnis bekommen (§28 Abs. 2).

    Also werde ich es riskieren, Grundsicherung zu beantragen.

    Etwas Zeit haben wir noch, da man bei Grundsicherung nur ein Schonvermögen

    von 5000,00 Euro pro Person haben darf.

    Meine Frau ist noch keine 60 und muss daher vielleicht erst noch versuchen, einen Job zu finden. Einen Job wie in Japan zu finden (Buchhalterin), ist natürlich nicht einfach, da dort alles anders ist. Außerdem ist sie ziemlich scheu und ihr fehlt das Selbstvertrauen.

    Na ja, mal sehen. Auf jeden Fall vielen Dank!

    Peter Ball

    Danke monstermania,

    nein! Der Grund ist, weil wir Angst haben, dass die Aufenthaltserlaubnis meiner Ehefrau

    entzogen wird, da sie ja das Visum nur bekommen hat, wenn sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen kann.

    Meine Rente ist extrem wenig, und die Krux ist, hätte sie nur für sich selbst und nicht auch noch für mich gesorgt, hätten ihre Ersparnisse natürlich länger gereicht.

    Peter Ball

    PS: Ich habe natürlich schon daran gedacht.

    Hallo, vor längerer Zeit hat mir eine Anwältin geschrieben, dass ich wahrscheinlich kein Wohngeld bekäme, weil ich zu wenig verdienen würde. Es klingt verrückt, aber ich hatte genau dieses Problem vor 40 oder 50 Jahren.

    Ich bin Rentner und meine Ehefrau sorgt für unseren Lebensunterhalt, da sie Ersparnisse hat, die leider jetzt

    zuneige gehen. Sie ist Ausländerin und bekam ihre Aufenthaltserlaubnis mit der Maßgabe, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen müsse. Zusammen beträgt unser Einkommen monatl. zwischen 500 und 600 Euro.

    Frage: Muss man ein Mindesteinkommen haben, um ein Recht auf Wohngeld zu bekommen?

    Herzlichen Dank, Peter Ball