Hallo Pan123,
vielen dank für die Antwort. Sorry für die verspätete Antwort.
Ich habe ein Musterschreiben übernommen und geändert, in den es nur um die Kontoführungsgebühr geht.
Zinsen errechnet die Bank selber?
Hier ist einmal das Schreiben, was ich plane am 01.06.2021 per Einschreiben zu versenden.
Rückforderung Kontogebühren
IBAN: [IBAN eintragen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich führe unter der im Betreff genannten Nummer ein Girokonto bei Ihnen. Bei Kontoeröffnung galten diese Gebühren laut Preisverzeichnis für das Konto:
- Kontoführungsgebühr: 0,00 Euro pro Monat
Danach hätte ich von 1. Januar 2018 bis heute insgesamt 0,00 Euro an Sie zahlen müssen.
Tatsächlich haben Sie jedoch die Gebühren erhöht, ohne dass ich ausdrücklich zugestimmt habe. Die Gebührenerhöhung ist deshalb unwirksam. Ich berufe mich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021, Az. XI ZR 26/20.
Ich fordere Sie hiermit auf, mir die Differenz zwischen den ursprünglich vereinbarten Gebühren und den tatsächlich in Rechnung gestellten nach § 812 BGB zu erstatten, da ich sie ohne Rechtsgrund gezahlt habe.
Der Erstattungsbetrag beläuft sich auf insgesamt 120,95 Euro zuzüglich Nutzungsersatz nach § 818 Abs. 1 BGB in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr seit Berechnung der Gebühren. Bei Zahlungen an eine Bank besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses gezogen hat, die sie als Nutzungsersatz herausgeben muss (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2014, Az. XI ZR 348/13).
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von
120,95 Euro zuzüglich Zinsen
bis zum [Bitte Frist von drei Wochen einfügen, konkretes Datum benennen]
auf folgendes Konto:
[Bitte Kontonummer/IBAN einfügen]
[Bitte Bank einfügen]
Mit freundlichen Grüßen,
[Dein Name]