Beiträge von gafeni

    Was erwartest Du als Antwort?

    Wie wär's mit einer Antwort auf die Fragen?


    In meinem Ausgangs-Post stehen ca. 10 ernstgemeinte Fragen. Du hast auf keine einzige dieser Fragen geantwortet sondern eine Geschichte von Kometen und Dinosauriern erzählt und dass bei einem globalen Winter die Börse einbricht. - Ach echt?

    Binsenweisheiten helfen nicht weiter. In der Schule hätte man gesagt: "Thema verfehlt".


    Wenn du bereit bist ernsthafte Antworten zu geben - gerne her damit! Die anderen haben es auch geschafft!

    Wobei die reduzierten Prozentsätze wohl die Höhe eines möglichen Ausfalls darstellen sollen, der bei Realisierung eines Risikos eintreten könnte (Kontrahenten-Risiko bis 20%, Aktiencrash bis 40% und TG im Rahmen der Einlagensicherung bis 0% Verlust).


    Es ist aber noch nichts darüber gesagt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass sich solch ein Risiko auch realisiert. Ein Aktiencrash mit 40% Verlust dürfte sehr viel wahrscheinlicher sein als eine Insolvenz der Deutschen Bank als Swap-Kontrahent.

    Guter Punkt! Ist denn das Kontrahenten-Risiko das einzig halbwegs realistische Risiko?

    Es könnte ein Komet die Erde treffen, wie es am Ende des Zeitalters der Dinosaurier passiert ist. Das hat einen globalen Winter ausgelöst, den der Großteil der Tier- und Pflanzenarten auf diesem Planeten nicht überstanden hat. Für einen solchen Fall ist auch ein deutlicher Börseneinbruch zu erwarten.

    Wer primär Risiken sieht (und sich bemüht, auch abseitige Risiken zu vermeiden), engt seinen Spielraum erheblich ein. Er kann noch nicht einmal in seinem Bett bleiben, da die allermeisten Leute im Bett sterben, das Bett somit ein brandgefährlicher Ort ist.


    Wenn Du dieses Anlageinstrument für unsicher hältst, hilft Dir am einfachsten das Prinzip Diversifizierung: Leg einfach nicht alle Eier in einen Korb, dann hält sich der Schaden in Grenzen, wenn ein Ei zerbrechen sollte.

    Danke für deine Antwort. Sie beantwortet jedoch weder meine Frage, noch halte ich dieses Anlageinstrument für unsicher.

    Hallo zusammen,


    ich weiß, dass ich bereits der Tausendunderste bin, welcher zum Risiko von Geldmarkt ETFs eine Frage stellt.


    Doch nach all der Recherche bei Finanztip, Gerd Kommer Blog, Reddit und Co. ist mir noch immer nicht zu 100% klar, welche verschiedenen Szenarien bei besagtem Fonds eintreten könnten und welchen Effekt diese auf den Fonds hätten.


    Mir geht es Primär um die Einschätzung, wie hoch das Risiko eines Totalverlustes oder Verlusten von über 50% ist.


    Kontrahentenrisiko

    Das Kontrahentenrisiko habe ich so verstanden, dass bei einem Ausfall der Partnerbank maximal 10% Verlust eintreten könnten, da nicht mehr als 10% des NAV geswappt werden dürfen. Ist das so richtig?


    Staatspleiten

    Der ETF sichert sich primär mit Staatsanleihen ab. Momentan Spanien, Deutschland, Frankreich, Italien usw.

    Was würde bei einer Staatspleite von Italien passieren, wenn 13% der im ETF enthaltenen Anleihen aus IT sind?

    Wären in diesem Falle 13% meiner Einlagen verloren? Oder ist die Rechnung zu simpel?


    Bankenpleiten

    Was würde passieren, wenn die Deutsche Bank pleite geht? Oder schlimmer noch, wenn mehrere Banken weltweit pleite gehen? Welche konkreten Effekte könnte das auf den ETF haben? Maximales Risiko 10% plus Anleihen aus dem Trägerportfolio, welche ebenfalls durch die Bankenpleite wertlos geworden sind? Oder können hier noch andere Effekte eintreten? Bleiben Staatsanleihen in solch einem Fall stabil?


    Weitere Szenarien

    Welche anderen Szenarien habe ich noch vergessen?



    Mein konkreter Fall: Ich möchte um die 50k für unbestimmte Zeit möglichst sicher und möglichst nahe am Leitzins anlegen und habe keine Lust auf Tagesgeld-Hopping oder ausländische Banken. Ein möglicher Verlust von 10% wären doof, aber verkraftbar. Anders sähe es bei einem Verlust von 50% aus. Da man in nichts investieren sollte das man nicht versteht, erhoffe ich mir hier nochmal ein wenig mehr Transparenz und Klarheit von jemanden, der das Produkt und die Marktmechanismen wirklich versteht.


    Danke für eure Hilfe!

    Hallo,


    Erstattungszinsen auf Steuerrückzahlungen vom Finanzamz wurden im Sommer diesen Jahres vom Bundesverwassungsgericht ab dem Jahr 2014 für verfassungswidrig erklärt.


    Da die Entscheidung bisher noch nicht in ein Gesetz gegossen wurde wüsste ich gerne, ob die Finanzämter die Zinsen immer noch unter Vorbehalt auszahlen, oder ob sie bereits eingestellt wurden.


    Hintergrund ist, dass ich die Zinsen nicht haben möchte, da sich für mich hieraus eine Pflicht zur Steuererklärung im Folgejahr ergeben würde.


    Danke für eure Hilfe

    § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG!

    Danke, aber leider kriege ich meine Frage mit dem Gesetzestext alleine nicht beantwortet. Daher habe ich ja hier gefragt.

    "(3) 1Steuerpflichtige Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, hat der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben"


    In dem Text steht nur, dass sie angegeben werden müssen. Will ich ja. Meine Frage ist aber, ob ich die Erstattungszinsen auch nach 4 Jahren in der rückwirkenden Steuererklärung angeben darf oder ob ich im Folgejahr nach der Erstattung zu einer Steuererklärung für das Jahr, in dem die Erstattung kam, verpflichtet bin.

    Hallo zusammen,


    ich möchte meine Steuererklärung (hierzu aktuell nicht verpflichtet) immer 4 Jahre rückwirkend machen, um die Erstattungszinsen vom Finanzamt zu kriegen. Diese Zinsen gelten als Kapitalerträge und müssen noch versteuert werden. Soweit so gut.


    Meine Frage:

    Angenommen ich kriege im Jahr 2022 Erstattungszinsen aus dem Jahr 2017 (Erklärung im Dezember 2021 gemacht). Bin ich dann im Jahr 2023 verpflichtet, eine Steuerekrlärung für 2022 zu machen, weil ich 2022 die nicht versteuerten Kapitalerträge erhalten habe? Oder darf ich mir für die Steuererklärung 2022 auch wieder 4 Jahre Zeit lassen?


    Leider finde ich hierzu im Internet unterschiedliche Aussagen.

    Sparerpauschbetrag wird mit den Erstattungszinsen nicht ausgeschöpft.


    Die einen sagen, man muss KAP nicht ausfüllen, wenn man eh unter dem Pauschbetrag ist. Andere sagen, man muss sie immer ausfüllem. Eine Verpflichtung zur Steuererklärung im Jahr nach den Erstattungszinsen würde ja dazu führen, dass man die 4 Jahre nicht jedes Jahr ausnutzen kann.


    Danke für eure Hilfe!