Beiträge von Master_H

    Hallo zusammen! Tolles Forum und sehr guter Thread! :)


    Ich bin auch betroffen, habe aber eine Sondersituation, die ich gerne kurz erläutern möchte. Ich hoffe, dieser Thread ist der richtige. ;)


    Ich habe 2 Verträge bei der BHW. Ziel Geldanlage.
    - Tarif D4 von 1996 mit 4% Verzinsung, Bausparsumme 35.800 €, angespart 29.100 €, Zuteilung vor über 10 Jahren, keine Einzahlungen (auch nicht vereinbart).
    BHW hat mir gekündigt mit Berufung auf $489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, ganz klassisch. Mein Widerspruch natürlich erfolglos.
    - Tarif D3 von 1987 mit 3% Verzinsung, Bausparsumme 42.200 €, angespart 14.000 €, keine Zuteilung, keine Einzahlungen (auch nicht vereinbart).Er ist ungekündigt, ich darf noch einzahlen und wie bei dem anderen auch wechseln zwischen 3 und 4 %, Zinsen werden rückwirkend berechnet bis 1987 (macht 2.900 € auf einen Schlag).


    Was mache ich nun? Wozu würdet Ihr mir raten?
    Antrag auf Zusammenlegung der beiden Verträge stellen? (vorher Umstellung des D3 auf D4, damit die Verträge gleich sind).
    Lässt sich die BHW darauf ein? Ein BHW-Berater sagt ja, ein anderer nein.
    Oder beide Verträge besser nicht vermengen?
    Umstellen des D3 auf 4% würde ich natürlich, evt vorher noch was drauf einzahlen,aber nur so, dass nicht direkt die Zuteilung erfolgt und von da an hätte man noch 10 Jahre Ruhe.
    Gegen die Kündigungssituation beim D4 dann Ombudstelle (wohl erfolglos) und danach Fachanwalt (nicht rechtschutzversichert) bzw. Klage. Oder besser nicht klagen (weil zu teuer und schlechte Chancen?) und auf BGH-Urteil warten?


    Vielen Dank im voraus
    Marcus