Beiträge von NiTa

    Hallo!

    Ich führe im Rahmen einer kirchlichen Institution psychologische Beratungen für Aufwandsentschädigungen durch, die die Beratenden jedoch direkt an mich selber entrichten.

    Daher habe ich keinen „Übungsleiter*innen-Vertrag“ oder ähnliches bzw. Überweisungen von der Institution.

    Ich möchte und kann in diesem Kontext den Beratenden jedoch auch nicht mit Quittungen oder Rechnungen/Überweisungen „kommen“, da einige auch gern anonym bleiben wollen.

    Wie weise ich dann jedoch den Betrag bei der ESt nach?

    Reicht es, wenn Ich die Aufwandsentschädigungsbeträge selber aufliste, ähnlich wie in einem Kassenbuch?

    ...oder reicht es sogar, wenn ich die jährlicheEndsumme angebe?

    Die Organisation kann/will keine Aufwandsnschädigungsbsscheinigung ausstellen, da sie nur den Rahmen bietet, doch mit den Zahlungen nichts zu tun hat...

    Lg,

    NiTa