Darf ich vermitteln: Der Zinsesszinseffekt geht nicht verloren sofern die Ausschüttung wiederangelegt wird. Bei gemanagten Fonds, de bei Fondsbanken liegen, ist das Standard. Voraussetzung wäre natürlich ein entsprechender Freistellungsauftrag.
Kann es sein, dass es Ende 2017 bei der Umstellung auf das neue Recht zu einer Ausschüttung kam und diese dann - wegen vermuteter Nicht-Investierbarkeit in den Thesaurierer - in den Ausschütter floss?
Vielen Dank nochmals für deine Antwort.
Da es nicht meine Fonds sind und die Fonds seit Mitte/Ende 2017 bestehen, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass es bei der Umstellung auf das neue Recht passiert ist.
Dann akzeptiere ich das Schicksal und lasse es erst mal so, wie es ist.