Beiträge von zettelbox

    Kurzer Hinweis an ggf. Mitlesende: Tatsächlich gab es jetzt wohl die entsprechende Veröffentlichung im Bundessteuerblatt. Dabei ist es so geregelt, dass die ersten 150 € aus einem Bonusprogramm, die wegen gesundheitsbewussten Verhaltens gezahlt wurden, nicht mehr auf die Sonderausgaben angerechnet werden. Für darüber hinausgehende Beträge ist ein Nachweis über konkret entstandene Kosten erforderlich. Dies scheint eine Art "Vereinfachungsregelung" zu sein, die bis Ende 2023 befristet ist.


    Das FA hat mich also angeschrieben und gefragt, ob ich mit der Anwedung dieser Vereinfachungsregel einverstanden bin. Bei mir ging es um 200 € Bonuszahlungen, sodass ich der Anwendung zugestimmt habe. Mit dem sicherlich bald eintreffenden geänderten Bescheid wäre der Fall für mich dann geschlossen.


    Danke für eure hilfreichen Beiträge, haben mir als Laien sehr geholfen.

    Du hast alles richtig erkannt. Und der "Trick", den Sparplan mit sehr hoher Rate anzulegen (für den de facto Einmalkauf) und diese Rate nach der ersten Ausführung deutlich zu reduzieren, funktioniert und spart Dir ein paar Euro Gebühren. Ein Risiko ist aber, dass Du unlimitiert kaufst - das Risiko hast Du beim normalen Sparplan bei jeder Ausführung auch, nur geht es hier ja um eine sehr hohe Rate.


    ING kann ich uneingeschränkt empfehlen. Guter Kundenservice, gutes Online-Banking und gute App.

    Hallo zusammen,


    ich habe Einspruch eingelegt gegen meinen Steuerbescheid. Es geht um die Bonuszahlung meiner Krankenkasse, die damit einen Teil meiner Fitnesscenter-Kosten erstattet hat. Das Finanzamt hat diesen Betrag von meinen Sonderausgaben abgezogen.


    Es gab dazu letztes Jahr ein Urteil vom BFH (Aktenzeichen BFH X R 16/18), welches meiner Auffassung nach zu 100 % einschlägig ist. Der Sachverhalt ist nahezu identisch.


    Das Finanzamt bittet mich jetzt darum, das Einspruchsverfahren ruhen zu lassen, bis das Urteil im Bundessteuerblatt veröffentlicht ist. Dazu ist bis Ende Juni meine Zustimmung notwendig.


    Jetzt muss ich entscheiden, ob ich dem zustimmen möchte. Einerseits würde eine Veröffentlichung im Bundessteuerblatt bedeuten, dass mein Einspruch angenommen würde. Andererseits weiß ich nicht, wann (bzw. ob überhaupt) das Urteil im Bundessteuerblatt veröffentlicht wird. Das Urteil ist ja jetzt schon ein Jahr alt.


    Wie würdet ihr entscheiden und warum? Dem Ruhen des Verfahrens zustimmen oder aber auf eine Einspruchsentscheidung bestehen?


    Und denkt ihr, auf eine Entscheidung zu bestehen könnte mir in der Zukunft Nachteile bringen, z.B. dass Sachbearbeiter genauer hinsehen, mehr Belege einfordern o.ä.? Denn von dieser Streitfrage abgesehen wurde meine Steuererklärung vollumfänglich akzeptiert ohne jede Nachfrage - unterm Strich nicht schlecht, anstelle haufenweise Belege nachreichen zu müssen.


    (Es geht um eine Steuererstattung von ca. 70 Euro, also am ganz großen Rad möchte ich ehrlicherweise aus praktikablen Gründen auch nicht drehen.)