Kurzer Hinweis an ggf. Mitlesende: Tatsächlich gab es jetzt wohl die entsprechende Veröffentlichung im Bundessteuerblatt. Dabei ist es so geregelt, dass die ersten 150 € aus einem Bonusprogramm, die wegen gesundheitsbewussten Verhaltens gezahlt wurden, nicht mehr auf die Sonderausgaben angerechnet werden. Für darüber hinausgehende Beträge ist ein Nachweis über konkret entstandene Kosten erforderlich. Dies scheint eine Art "Vereinfachungsregelung" zu sein, die bis Ende 2023 befristet ist.
Das FA hat mich also angeschrieben und gefragt, ob ich mit der Anwedung dieser Vereinfachungsregel einverstanden bin. Bei mir ging es um 200 € Bonuszahlungen, sodass ich der Anwendung zugestimmt habe. Mit dem sicherlich bald eintreffenden geänderten Bescheid wäre der Fall für mich dann geschlossen.
Danke für eure hilfreichen Beiträge, haben mir als Laien sehr geholfen.